Jetzt doch keine Sozialstation für die Seniorenwohnungen am Holunderweg ?
Der Bebauungsplan 27 hat eine dunkle Entstehungsgeschichte. Hierüber wurde mehrfach berichtet. Das Amt unter Amtsvorsteher Heisch spielte eine traurige Rolle. Statt auf ein rechtmäßiges Verfahren zu drängen, nahm Architekt Johannsen das Verfahren in die Hand. Neben den vielfältigen Rechtsverstößen im Beteiligungsverfahren war die fragwürdige Zerstörung einer erhaltenswerten Wiesenlandschaft der Kritikpunkt. Falschgutachten brachten im Landestraßenbauamt einen Meinungswechsel zur Erschließung über einen Abzweig zur Bundesstraße. Man ließ sich belügen, aber fühlte sich wohl dabei. Die SPD-Mehrheit mit der GuD in der Gemeindevertretung peitschte die Pläne durch. Die GuD zerlegte sich dabei, weil sie ihr lauthals gegebenes Wahlversprechen verriet. Gemeindevertreter Straßburg (SPD) war in seinem Element. Die Wohnmobilconnection in Hochform. Planung und Erschließung wurden an die Kreissparkasse- Immo. GmbH abgegeben. Diese konnte nun die Planungsgewinne ungeschmälert einstreichen. Irgendwann tauchte in der Bergedorfer Zeitung ein Foto auf: Johannsen, Falkenberg, Pieplow, Buhk in trauter Runde am Wohnzimmertisch. Ein Bild, das alles sagt.
Jetzt hat die freche Besetzung der Planungshoheit durch das Planungsbüro Johannsen und den Planungsausschussvorsitzenden Straßburg den Gipfel erreicht. Aber auch bei Frau Falkenberg fiel nun der Groschen. Vielleicht hat sie gemerkt, dass sie seit Jahren in Sachen Bauleitplung nur als Marionette benutzt wurde. Sie ist aus der SPD-Fraktion ausgetreten und bildet jetzt mit ihrem Bruder eine eigene 2-Personen-Fraktion.
Nachdem zahlreiche bauherrenfreundliche Änderungen des Bebauungsplanes durchgewunken wurden, soll dem Projekt nun auch noch der Kern (die Seele) genommen werden. Stets wurde die soziale Komponente der Bebauung herausgestellt. Seniorenwohnheim mit Sozialstation, das hörte sich gut an. Der Eigenheimbau sei nur eine Begleitmaßnahme, um die Wirtschaftlichkeit zu sichern, hieß es immer wieder von Frau Falkenberg. Was daraus geworden ist, kann man heute besichtigen. Ziemlich große Baukomplexe mit kleinen und teuren Mietwohnungen, die dem Altbestand "Am Wendel" die Sicht nehmen.
Aus der Sozialstation soll nach dem Willen der Planer und Bauträger auch nichts werden.
Man findet angeblich keinen Käufer für das Grundstück, das als Mischgebiet für diese Zecke vorgesehen ist.
Die Gemeinde soll ihr Einverständnis erklären, dass die Fläche entgegen dem städtebaulichen Vertrag anderweitig veräußert wird. Der Bebauungsplan soll dazu in diesem Punkt drastisch geändert werden.
Um einen Bebauungsplan zu ändern, ist im Baugesetzbuch ein mehrstufiges Verfahren vorgeschrieben, das nun wie gehabt ebenso durchgepeitscht werden soll. Erster Schritt: Es wird beschlossen, dass der Bebauungsplan geändert wird. Wie, ist Sache des Verfahrens. Hierüber sollte in der Sitzung der Gemeindevertretung am 19.1.2016 abgestimmt werden. Architekt Johannsen hatte die fertigen Pläne schon zur Hand.
Ohne dass das förmliche Verfahren mit Veröffentlichung, Bürgeranhörung usw. abgewartet wird, ist aber schon klar, wie die Änderung aussehen soll. Statt eines geschlossenen Komplexes auf dem vorgesehenen Grundstück sollen weitere Wohngebäude mit zahlreichen Wohnungen erstellt werden. Die bebaubaren Flächen werden dazu deutlich erweitert. Die Nachbarn sind wenig begeistert. Eigentlich hatten Sie beim Kauf der Grundstücke eine andere Nachbarbebauung erwartet. Die SPD findet das gut. Schon in der Vergangenheit hatte man bei der Abwägung der nachbarlichen Beeinträchtigung wenig Sensibilität gezeigt. Freie Fahrt für die Wünsche der Bauherren. Überhaupt keine Zustimmung fanden die Änderungsabsichten bei der GuD, bei den Grünen und Teilen der CDU. 2 von 4 stimmten dagegen.
Zwei Gemeindevertreter der CDU sahen die Dinge aber zunächst ganz gelassen. Jeder Gemeindevertreter ist in seinem Stimmverhalten frei. Dafür muss sich niemand entschuldigen, das steht so im Gesetz und ist eine wichtige Säule des demokratischen Prozesses.
Die endgültige Abstimmung wird noch kommen. Die Kosten des Verfahrens der Änderungsplanung trägt bis dahin die KSK-Immo. GmbH. Im Verfahren können sich die Anlieger äußern. Es müsste auch eine Entscheidung gefällt werden, ob die Gemeinde das gemäß städtebaulichem Vertrag nötige Einvernehmen zu einem andersartigen Verkauf der Flächen erteilt. Die Gemeinde kann nicht die Augen davor verschließen, dass die anfänglichen Versprechungen vom Planungsträger nicht ohne weiteres eingehalten werden können. In diesem Verfahren ist auch zu klären, welche Bemühungen der Planungsträger gemacht hat und welche Alternativen im Sinne des bestehenden Planes denkbar sind. Vielleicht könnte man die Flächen einem geeigneten Träger kostengünstig überlassen. Außerdem ist fraglich, warum die derzeitig als Mischgebiet ausgewiesenen Flächen vergrößert werden sollen. Ein Wohngebäude und die verbleibende Fläche als öffentliches Grün? Entscheiden können die Gemeindevertreter nur, wenn alle Fakten auf dem Tisch liegen. Deshalb ist abzuwarten, was das gesetzlich vorgesehene Verfahren und die noch ausstehende Entscheidung der Gemeinvertretung zur Einvernehmenserklärung ergibt. Gemäß Baugesetzbuch ist die Gemeinde frei, ihre Entscheidungen in der Bauleitplanung zu fällen. Städtebaulichen Verträge, die anderes sagen, sind rechtswidrig. Insofern ist die abschließende Entscheidung in dieser Sache noch offen.
Dr.Helmut Rüberg (30.1.2016)