Wünsch dir was!
So kommt einem die Idee für ein neues Feuerwehrhaus vor. Das wäre problemlos, wenn es nur einer wäre, der Anforderungen an die Gemeinde stellt. Es müssen aber Prioritäten gesetzt werden, weil die Finanzen der Gemeinde knapp sind. Probleme mit dem bestehendem Feuerwehrhaus sind nicht bekannt. Die Feuerwehr konnte bisher auch alle Einsatzorte durch die günstige Lage schnell erreichen. Für eine Verlagerung auf die Fläche der Conradt'schen Koppel (Bplan 29) gibt es keinen vernünftigen Grund. Die Tätigkeit der Feuerwehr verdient jede Anerkennung. Leider führt die verdienstvolle und ehrenamtliche Tätigkeit der Feuerwehr Angehörigen aber zu einem überzogenen Anspruchsdenken
Wird den Ansprüchen nicht gefolgt, wird auf verschiedenen Wegen Druck gemacht. Als 2003 tatsächlich Änderungen an der Unterbringung der Feuerwehr nötig würden, hat die Feuerwehr versucht, die Unfallkasse vorzuschieben. Die damalige Mehrheitsfraktion blieb standhaft und suchte eine kostengünstige Lösung. Das Feuerwehrhaus wurde erweitert. Am historischen Standort hat es sich seitdem als ausreichend und zweckmäßig erwiesen.
Damals versuchte die Feuerwehr ein gänzlich neues Gebäude zu erstreiten. Dazu belegte sie mit schwarzen Uniformen respektheischend den Zuschauerraum. Zwischenrufe begleiteten die Beratung. Als die Entscheidung dann für einen Umbau statt Neubau fiel, wurde die demokratische Mehrheit mit "das ist hier wie bei den Nazis" von einem Mitglied beleidigte. Der Täter wollte einige Monate später gern stv. Feuerwehrchef werden. Die "Kameraden" solidarisierten sich mit dem Täter und forderten, ihn zu ernennen. Der damalige Bürgermeister hat die beamtenrechtliche Ernennung verweigert. Dem Täter fehlten offensichtlich die Vorraussetzungen für einen Ehrenbeamten.
Die heutige Bürgermeisterin hatte später keine Skrupel, den Täter später dennoch zum Ehrenbeamten zu ernennen.
Wer sich gegen die Wünsche der Feuerwehr stellt, musste also mit den übelsten Beleidigungen rechnen. Das machte oft sachgerechte Entscheidungen schwer. Das ist seit kurzem aber Vergangenheit.
Gegen Beleidigungen und oder Verleumdungen von Mandatsträgern gibt es jetzt scharfe Strafen von mindestens 3 Monaten bis zu 5 Jahren Gefängnis. Diese Straftaten sind jetzt Offizialdelikte nach §188 StGB. Sie müssen also zukünftig von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt. Der bisher gängige Verweis auf eine Privatklage zu eigenen Kosten ist also nicht mehr möglich. Über ein neues Feuerwehrhaus kann unter diesen neuen Bedingungen jetzt hoffentlich ohne Beleidigungen und /oder Verleumdung sachgerecht beraten und entschieden werden. Wer es genau wissen will: hier der Text von §188 StGB.










Wer wird die unvorstellbaren Kosten des wirtschaftlichen Stillstandes und der Corona-Schäden zu zahlen haben ? Bleiben die Beschränkungen der Freiheitsrechte erhalten? 

Nicht immer halten sich diese an ihre Verpflichtung zur Wahrhaftigkeit und Rechtstreue. Besonders bei Grundstücks-angelegenheiten muss der Bürger vorsichtig sein. Der sprichwörtliche längere Arm bekommt dann seine konkrete Gestalt. Bei kleinen Ämtern und Gemeinden ist Rechtstreue ein dehnbarer Begriff. Wie Sie sich unter diesen Bedingungen am besten verhalten, das lesen Sie hier.
Hier gibt es kein GenderGAGA. GenderGAGA verhöhnt die Frauen und zerstört die Sprache.