Kommunalrechtliche Selbstjustiz
Am 8.Mai 2012 war Sitzung der Gemeindevertretung. Nur wenig stand auf dem Programm. Die CDU hatte beantragt, dass über fünf Tagesordnungspunkte zusätzlich beraten wird. Es sollte behandelt werden:
- Schulverband; Verteilung der Investitionskosten
- Dienstellenleiter; Einleitung von Mitbestimmungsverfahren
- Tarifvertrag; Beauftragung einer Mobbing-Agentur mit dem Abschluss arbeitsrechtlicher Zusatzvereinbarungen
- Änderung der Geschäftsordnung; Protokollführung
- Träger der Jugendhilfe; Überprüfung und Beachtlichkeit von Eingaben
Fraktionen sind gemäß Gemeindeordnung berechtigt, die Behandlung eines Tagesordnungspunktes zu beantragen. Zweck der gesetzlichen Regelung ist der Minderheitenschutz und damit die Gewährleistung eines demokratischen Verfahrens. Das kümmerte die Mehrheit aus SPD und GuD nicht. Sie nahm das Gesetz selbst in die Hand und beschloß, die Punkte
- Schulverband; Verteilung der Investitionskosten
- Tarifvertrag; Beauftragung einer Mobbing-Agentur mit dem Abschluss arbeitsrechtlicher Zusatzvereinbarungen
- Änderung der Geschäftsordnung; Protokollführung
wieder von der Tagesordnung abzusetzen. So wurde die gesetzliche Regelung aus der Gemeindeordnung umgangen. Eine sachliche Begründung gab es nicht. Damit SPD und GuD nicht behaupten konnten, sie wüssten nicht, was beraten werden sollte, hatte die CDU den Fraktionen SPD und GuD Erläuterungen zur Verfügung gestellt. Frau Falkenberg zeigte sich empört. Sie meinte, dass sie allein das Recht hätte, solche Unterlagen zu erstellen und zu versenden. Auch der Laie kann erkennen, dass es eines gehörigen Maßes an Selbstüberschätzung bedarf, um solch einen Standpunkt zu äußern. Um was es bei den beantragten Tagesordnungspunkten jeweils im Einzelnen ging, das können Sie unter dem Link oben nachlesen. Fraktionssprecher Dr. Rüberg: "Wir werden diesen neuerlichen Eingriff in die Rechte der Fraktionen nicht hinnehmen." Der totalitäre Auftritt des SPD/GuD Bündnis äußere sich nämlich auch in anderen Punkten. Warum brauche man Gesetze, wenn man selbst zu wissen glaubt, was recht und billig ist!
Fraktionssprecher Claßen störte das nicht. Er ist davon beseelt, dass das politische Dassendorf allein der SPD gehört. Bei der Landtagswahl am 6.Mai 2012, zwei Tage vorher, erzielte man immerhin einen Stimmenanteil von 28,7 %.
Die CDU-FRaktion wird nun Rechtschutz beim Verwaltungsgericht suchen. Es handelt sich dabei um eine kommunalverfassungsrechtliche Streitigkeit. Die Kosten der Umgehung der Gemeindeordnung trägt somit am Ende der Steuerzahler.