Flüchtlingskrise für Dassendorf kostenlos?
Diese irreführende Auskunft wurde in der letzten Sitzung der Gemeinvertretung von Frau Falkenberg gegeben. Aber wie sieht die Wirklichkeit aus? Das Amt führt die Maßnahmen für die Betreuung der Flüchtlinge auf der Grundlage gesetzlicher und ministerieller "Weisungen" durch. Die Gemeinde ist bei den Aufgaben nach "Weisung" außen vor, weil dies hoheitliche Akte sind. Das Amt hat natürlich erhebliche Kosten für die Erledigung dieser Weisungen. Angefangen von lfd. Kosten für Sachleistungen, Geldleistungen und Unterbringungskosten (Wohnungs- und Gebäudemieten). Weiter geht es mit den Kosten für die gesundheitliche Versorgung. Hinzu kommen die Kosten für Investitionen in Gebäude zwecks Unterbringung. Die Investitionen des Amtes belaufen sich mittlerweile im Millionenbereich. Zusätzlich wird das Personal des Amtes eingespannt, soweit dass scheinbar kaum noch Raum für Aufgabenwahrnehmung neben der Flüchtlingsproblemtik besteht. Das Amt ist bei den Kosten leidenschaftslos. Es finanziert sich durch Zwangsumlagen auf die Gemeinden, die wiederum Zwangsmitglieder sind. Deshalb hegt es auch keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der diversen Weisungen des Landes in Sachen Flüchtlingskrise. Bezahlen müssen die Gemeinden.
Welche Kosten das Amt davon durch das Land erstattet bekommt, war und ist umstritten. Das Land hat Probleme 2020 das Ende der Nettokreditaufnahme sicher zu stellen. Nach den neuesten Vereinbarungen ist für die lfd.Kosten der Asylbewerber (genau Personen mit lfd. Antrag) mit einer Kostenteilung von 10% Amt und 90% Land zu rechnen. Schlechter steht es mit den Kosten für anerkannte Asylbewerber. Für diese trägt 30 % die Kommune.
690 € pro Person und Monat trägt der Bund. Dieser Betrag kommt aber nicht komplett bei den Kommunen an. Die Kosten werden deshalb auch in Zukunft zu erheblichen Teilen bei Städten und Gemeinden hängen bleiben. Wie die Kostenverteilung und Regelungen für die sonstigen Flüchtlinge, also Migranten, unbegleitete Jugendliche, geduldete Asylbewerber, Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz und Kontingentflüchtlinge sind, würde den Leser überfordern. Allein 600.000 geduldete (weil abgelehnt, aber nicht abgeschoben) Asylbewerber werden mit Hartz IV unterstützt, wenn Sie arbeitslos sind.
Fakt bleibt also, an den Städten, Kreisen und Ämtern bleiben erhebliche Kosten der Versorgung des Menschenzustroms hängen. Man könnte meinen, die kaum durchschaubaren Regelungen zu Leistungen und Kostenträgerschaft sollen dazu dienen, die Dinge im Nebel zu belassen. Wieder mal lädt der Bund durch die Grenzöffnung den Gemeinden Aufgaben auf, die dort finanziert werden sollen.
Übrigens die gesamten Kosten egal ob bei Bund, Land, Kreis, Stadt, Amt oder Gemeinde werden von denen getragen, die Steuern zahlen. An anderer Stelle fehlt dann das Geld. Die Krankenkassenmitglieder tragen auch einen Anteil. Auf versteckten Wegen, denn die pauschalierten Erstattungen für die Kranken-"Versichertenkarte" sollen nicht kostendeckend sein. Ebenso nicht die Erstattungen für Hartz IV Bezieher. 90 € statt 180 €! Griff in die Soziakassen nennt man das. Das Bundesamt für Migartion und Flüchtlinge beschäftigt mittlerweile 4000 Mitarbeiter. Die Arbeitsagentur finanziert Sprachunterricht und Ausbilung der Asylbewerber.
Wer in der Öffentlichkeit verbreitet, dass die Gemeinden von all dem keinen Anteil tragen, scheint nicht zu wissen, dass Amt und Kreis durch Umlagen der Gemeinden finanziert werden. Für Dassendorf beläuft sich die Amtsumlage auf ca. 700.000 € mit einer seit Jahren steigenden Tendenz. Die Gemeinden werden überrascht sein, welche Rechnung ihnen das Amt für 2017 präsentieren wird. Unentgeltliche Welcome-Euphorie gibt es auch in Dassendorf nicht. Das können nur ganz Naive geglaubt haben.