Landesbetrieb Straßen und Verkehr (LBV) zum Linksabbieger
Frau Falkenberg hatte mehrfach berichtet, dass der LBV eine Linksabbiegerspur auf der B207 in Aussicht gestellt hätte. Eine solche Linksabbiegerspur ist Vorraussetzung für die Erschließung des Gebietes an der B207. Der LBV hat über Jahre die Einstellung gehabt, dass eine Linksabbiegerspur die Verkehrssicherheit auf der B207 gefährden würde. Wir hatten daher Zweifel dass der LBV seine Einstellung zum Linksabbieger an der B207 plötzlich in einer Besprechung am 25.5.2011, quasi auf Zuruf, geändert haben sollte. Hier lesen Sie unser Schreiben in der Sache. Die Antwort des LBV ist eindeutig. Von Inaussichtstellung kann keine Rede sein. Erst soll ein Verkehrsgutachten erstellt werden.
Verständlich ist, dass das LBV nicht möchte, dass Fakten geschaffen werden, um die Entscheidung in Sachen Linksabbieger zu präjudizieren. Lesen Sie hier, was das LBV schreibt.