Empörung wegen Schriftwechsel zwischen CDU und Landesbetrieb Straßen und Verkehr (LBV)
Wir berichteten, dass der LBV fordert, dass vor dem eigentlichen B-Planverfahren, und somit auch vor Festlegung der Verkehrserschließung des Plangebietes, zunächst ein verkehrliches Gesamtkonzept mit einem entsprechenden Verkehrsgutachten oder gutachterlichem Beitrag von der Gemeinde in Auftrag gegeben werden soll. Diese Auskunft passte der Bürgermeisterin nicht, weil damit klar wurde, der LBV lässt sich in der Sache nicht durch Planungswut und Investorinteressen präjudizieren. Frau Falkenberg verstieg sich in ihrem Bericht zu der Behauptung, dass die CDU sich nicht an den LBV wenden dürfte und dass der LBV der CDU die Anfrage nicht beantworten durfte. Der Mitarbeiterin des LBV habe sie dazu mal gehörig die Meinung gesagt. Wir finden das eher peinlich. Frau Falkenberg hat scheinbar das rechte Maß im Auftritt verloren.
Der Leser wird ahnen, wie die CDU-Fraktion in der Gemeindevertretung auf den Versuch reagiert hat, ihr einen Maulkorb zu verpassen. Mit Gelächter!
Wir haben nun die Mitarbeiterin des LBV angeschrieben, dass ihre Auskunft in der Sache wertvoll und zweckmäßig war. Der LBV wird sich wohl auch in Zukunft erlauben, seine Brief an solche Stellen und Personen zu richten, wie er es für sinnvoll hält. Lesen Sie unser Schreiben hier .