Für die Vergabe freiberuflicher Leistungen Angebote einholen !
Das Innenministerium hat nun klar gestellt: Auch bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen sind Wirtschaftlichkeit, Transparenz und Wettbewerb sicher zu stellen. IM20052010S1.jpg IM20052010S2.jpg Die freizügige Vergabe von Leistungen an den erstbesten oder den beliebtesten Architekten/Ingenieur widerspricht dem Haushaltsrecht. Den Ämtern und Gemeinden wird auch empfohlen, interne Regelungen aufzustellen, wie bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen zu verfahren ist, um nach Wegfall der gesetzlichen Regelung in der Vergabeordnung des Landes die entstandene Lücke zu füllen.
An sich weiß jeder Privatmann, dass man Vergleichsangebote einholt, bevor man Aufträge vergibt. Statt wie jedermann zu verfahren, beklagt sich die Bürgermeisterin Martina Falkenberg darüber, dass wir ihr die lässige Verfahrensweise bei der Beauftragung von freiberuflichen Leistungen als untreuen Umgang mit Steuergeldern vorwerfen.