Bürgerbegehren,

Gesetzesänderung für mehr Demokratie kam zu spät

Bis zum 8.Februar 2013 galt gemäß Gemeindeordnung die Regel, wonach Bauleitplanverfahren ausschließlich in die Zuständigkeit der Gemeindevertretung fallen. Die Volksinitiative "Mehr Demokratie" e.V. hatte im Jahre 2012 ein Volksbegehren erfolgreich   eingeleitet, das für die Landesregierung Anlass zu einem Gesetzentwurf für mehr basisdemokratische Elemente in der Gemeindeordnung Schleswig-Holsteins sorgen sollte. Unter anderem sollten erstmalig auch Bauleitplanungsangelegenheiten Gegenstand von Bürgerbegehren sein
dürfen. Die neuen Möglichkeiten sollten sich aber ausschließlich auf  den Aufstellungsbeschluss beschränken. Damit sollten die Bürger über das Ob aber nicht über das Wie entscheiden können. Diese Beschränkung ergibt sich aus dem verfassungsrechtlichen Grundsatz ,wonach nur der demokratisch legitimierte  Souverän die Vorschriften zur Nutzung der Grundstücke gemäß BauGB beschließen darf. Zwar gehen die Möglichkeiten für Bürgerbegehren in Bayern deutlich weiter, dort sind aber bereits Entscheidungen in Bürgerbegehren aus diesen Gründen von den Gerichten einkassiert worden. Im Landtag ist das neue  Gesetz mit der klaren Absichtserklärung "beim Aufstellungsbeschluss ist Schluss !" verabschiedet worden. Einige Bürger und die CDU haben daher überlegt,

ob das neue Gesetz für die Bemühungen gegen den Bebauungsplan 27 genutzt werden könnte. Der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan 27 war bereits im  Jahr 2011 gefasst worden. Seitdem war das Bauleitplanverfahren mit den Beteiligungen der Bürger nach §§ 3,4 BauGB vorangeschritten. Somit war es für ein Bürgerbegehren auf der Basis des neuen Gesetzes eigentlich zu spät. Als im August 2013 von der Gemeinde alle Schritte nach dem Aufstellungsbeschluss  aus einem formalen Grund wiederholt werden mussten, konnte man argumentieren, nun sei die Sache auf den Aufstellungsbeschluss zurückgefallen. Das neue Gesetz greife. Tatsächlich war das aber sehr zweifelhaft. Die Neuauflage des Verfahrens erfolgte nämlich nur wegen neu bekannt  gewordener Veröffentlichungsvorschriften. Trotz dieser Sachlage sollten alle denkbaren Möglichkeiten des neuen Gesetzes in Anspruch genommen werden, um den B-Plan 27 zu verhindern. Binnen weniger Tage konnten genug Unterschriften gesammelt werden. Der Antrag auf ein Bürgerbegehren wurde beim  Bürgermeister zwecks Genehmigung durch die Kommunalaufsicht eingereicht. Wie von dort bereits informell angekündigt, wurde der Antrag auf ein Bürgerbegehren von der Kommunalaufsicht abgelehnt. Es lag eine interne Anweisung des  Innenministeriums vor, wonach die neuen Mitwirkungsmöglichkeiten nur dann genutzt werden können, wenn das Verfahren nicht bereits fortgeschritten sei. In diesen Fallen gebe es keine Gestaltungsmöglichkeit durch ein Bürgerbegehren. Deshalb sei der Antrag abzulehnen. So entschied dann auch der Landrat. Der Bescheid ging an die Initiatoren, die gegen den Bescheid eine gerichtliche Entscheidung hätten suchen können. Die diesbezügliche Frist lief Anfang Januar aus. Den Iniatoren lag ein Angebot vor, wonach sie von den Verfahrenskosten freigestellt würden.Auch im Fall des Unterliegens.Letztendlich blieb aber entscheidend, dass die Chancen in dieser Sache bei Gericht Erfolg zu haben, gering waren. Wahrscheinlich hätte das Verwaltungsgericht die Angelegenheit sogar zügig zur Entscheidung gebracht. Mit einer Klage hätte somit der B-Plan 27 nicht verhindert werden können! So bleibt es das zweifelhafte Verdienst der SPD und GuD zugunsten der Kreissparkasse Immobilien GmbH und  der beteiligten Planer eine schöne Wiesenlandschaft zerstört zu haben. Die GRÜNEN stimmten mit, obwohl sie doch stets den Flächenverzehr durch Versiegelung beklagen.

mehrdemokratiesh

rss feedDie Corona Epidemie hat die gesamte Welt kalt erwischt. Man hätte eigentlich ahnen können, dass über kurz oder lang die Globalisierung mit der schnellen Ausbreitung von Pandemien einhergehen wird. Corona wird die Welt der Gender-Ideologen, Globalisten, Gutmenschen, Greta-Fans, Energiewender u.a. erschüttern. Nachbarschaftliche Hilfe und Zuwendung sind angesichts der sozialen und epidemiologischen Isolation angezeigt. Anywhere is out. Es sind die die Nationalstaaten, die am Ende Lösungen für Impfstoffe und für's Immpfen  fanden. Bald  wird sich die Frage stellen, wer die unvorstellbaren Kosten des wirtschaftlichen Stillstandes und der Corona-Quarantäne zu zahlen hat.  Bleiben die Beschränkungen der Freiheitsrechte erhalten? westerwelle Frühe Rufer machen nachdenklich.Die internationale Lenkungskaste in EU und UNO hat schon ihre Pläne aufgedeckt. Corona und "Klimakatastrophe" gibt den willkommenen Anlass zu einem "great Reset".  Von KLaus Schwab erfahren wir, wie wir zu leben haben. Der große Umbruch ist auch 2022 zum Thema des WEF geworden.Wie sonst können die gigantischen Schulden der Staaten bewältigt werden? Jetzt kommen die Aufwendungen für die Unterstützung der Ukraine hinzu. Tausende Flüchtlinge sind zu versorgen. Erleichternd ist die Prägung dieser Menschen durch ein geordnetes Schul- und Ausbildungssystem in ihrer Heimat. Das wird mit der Zeit die finanzielle Belastung mindern. Aber Wohnraum ist mit Geldscheinen nicht zu erzeugen. Dazu bedarf es einer starken Bauindustrie und vieler Menschen, die dort schaffen.

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Recht haben und Recht bekommen

Beim Umgang mit Behörden und Ämtern ist Vorsicht geboten. rechthabenundbekommenNicht immer halten sich diese an ihre Verpflichtung zur Wahrhaftigkeit und Rechtstreue. Besonders bei Grundstücks-angelegenheiten muss der Bürger vorsichtig sein. Der sprichwörtliche längere Arm bekommt dann  seine konkrete Gestalt. Bei kleinen Ämtern und Gemeinden ist Rechtstreue ein dehnbarer Begriff. Wie Sie sich unter diesen Bedingungen am besten verhalten, das lesen Sie hier.

Umgang mit Amt und Bürgermeister

 

 

genderGAGAHier gibt es kein GenderGAGA. GenderGAGA verhöhnt die Frauen und zerstört die Sprache.