Grundstückskauf ohne Notarvertrag; Nachhilfe in Zivilrecht nötig

Beim Erwerb eines Grundstücks für die Umsetzung des Bebauungsplanes 23 (Gewerbegebiet) gibt es Schwierigkeiten. Der Verkäufer sieht die Bedingungen für den Verkauf nicht erfüllt.

Die Erfüllung der Verkaufsbedingungen ist deshalb streitig geworden, weil die Gemeinde entgegen der Festlegung im Kaufvertrag den Bebaungsplan nachträglich zum Nachteil des Verkäufers geändert hat. Bürgermeisterin Falkenberg meint dazu, dass der Verkauf des Grundstücks bereits im Rahmen eines Gesprächs in der Amtsverwaltung abgesprochen gewesen sei. Der Verkäufer habe damals einem Verkauf mündlich zugestimmt. Deshalb hätte er keinen Anspruch gehabt, den Verkauf an neue Bedingungen zu knüpfen. Das damalige Gespräch binde ihn und deshalb könne er auch die Einhaltung der Bedingungen nicht fordern.

Diese Sichtweise berücksichtigt nicht, dass jeder Grundstücksverkauf erst dann gültig ist, wenn er mit einer öffentlichen Urkunde beim Notar abgeschlossen wurde. Mündliche Vereinbarungen aller Art im Vorfeld sind Schall und Rauch! Eigentliche müsste das auch eine Jung-Bürgermeisterin wissen,

die als Unternehmensberaterin berufstätig gewesen sein will. Auch wennn das einige Zeit her wäre, die Pflicht zur notariellen Beurkundung gilt schon seit Beginn des 20.ten Jahrhunderts.

Die CDU hat die SPD/GuD Koalition in der Sitzung der Gemeindevertretung am 13.Dezember 2011  gewarnt, Beschlüsse zu fassen, die den Verkaufsbedingungen widersprechen. Mit der üblichen Machtarroganz wurden diese Vorschläge in den Wind geschlagen. Herr Straßburg: Der Landwirt hat Vorteile durch den Bebauungsplan, deshalb hat die Gemeinde auch einen Anspruch, die Flächen ohne seine Bedingungen erwerben zu können. SPD und GuD stehen jetzt vor einem Scherbenhaufen. Frau Falkenberg: Ich habe mit dem Verkäufer gesprochen und da war von den Bedingungen nicht die Rede.

Die Abwicklung des Kaufvertrages scheitert nun an der Erfüllung der Vertragsbedingungen. Der Verkäufer hat dazu über seinen Rechtsanwalt eine Notarbeschwerde beim Präsidenten des Oberlandesgerichts eingereicht. Bis zum Durchlaufen der rechtlichen Möglichkeiten dürften nun Monate, wenn nicht Jahre vergehen. Somit wird der Verkauf der gemeindlichen Flächen im Gewerbegebiet weiter stagnieren. Würde die Gemeinde die unnötige Änderung des BPlanes zurücknehmen, könnte bis Ende 2012 der Kauf unproblematisch abgewickelt werden. Aber das scheinen GuD und SPD nicht zu wollen.

Hier finden Sie den Bebauungsplan mit der Erschließungsstraße, die der Landwirt nicht haben will und die er auch nicht braucht. Er fährt schon seit 50 Jahren über die Bargkoppel auf sein Grundstück.

 


rss feedDie Corona Epidemie hat die gesamte Welt kalt erwischt. Man hätte eigentlich ahnen können, dass über kurz oder lang die Globalisierung mit der schnellen Ausbreitung von Pandemien einhergehen wird. Die Welt der Gender-Ideologen, Globalisten, Gutmenschen, Greta-Fans, Energiewender u.a. ist eigentlich erschüttert. Nachbarschaftliche Hilfe und Zuwendung sind angesichts der sozialen und epidemiologischen Isolation angezeigt. Anywhere is out.  Bald  wird sich die Frage stellen, wer die unvorstellbaren Kosten des wirtschaftlichen Stillstandes und der Corona-Schäden zu zahlen hat.  Bleiben die Beschränkungen der Freiheitsrechte erhalten? westerwelle Frühe Rufer machen nachdenklich. Hören Sie Westerwelle links, Heute zeigt sich, mit voller Abasicht wurden die Freiheitsrechte der Bürger gebrochen. Kindern wurden wichtige Lebensjahre gestohlen und Kranke mussten einsam sterben, Im Verwaltungsgericht Osnabrück hat der Vorsitzende Richter durch Zeugenvernehmung offen gelegt, die Schwurbler und Covidioten lagen richtig. Verfasungsbruch in der übelsten Form. Lesen Sie hier. Verwaltungsgericht Osnabrück Mitschrift.

Die internationale Lenkungskaste in EU und UNO hat schon ihre Pläne aufgedeckt. Corona gab und die "Klimakatastrophe" gibt den willkommenen Anlass zu einem "great Reset".  Von Klaus Schwab erfahren wir, wie wir zu leben haben. Wir werden ärmer aber glücklicher, wird verkündet. Der große Umbruch ist auch zum Thema der EU geworden und heißt dort GreenDeal. Die Eingriffe in die Meinungs- und Pressefreiheit werden deutlicher. Das Verfassungsgericht musste klare Grenzen setzen. Aber werden sie beachtet? Ein Lichtblick ist das Urteil des BVerfG in der Sache BMZ ./. NIUS.

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Recht haben und Recht bekommen

Beim Umgang mit Behörden und Ämtern ist Vorsicht geboten. rechthabenundbekommenNicht immer halten sich diese an ihre Verpflichtung zur Wahrhaftigkeit und Rechtstreue. Besonders bei Grundstücks-angelegenheiten muss der Bürger vorsichtig sein. Der sprichwörtliche längere Arm bekommt dann  seine konkrete Gestalt. Bei kleinen Ämtern und Gemeinden ist Rechtstreue ein dehnbarer Begriff. Wie Sie sich unter diesen Bedingungen am besten verhalten, das lesen Sie hier.

Umgang mit Amt und Bürgermeister

 

 

genderGAGAHier gibt es kein GenderGAGA. GenderGAGA verhöhnt die Frauen und zerstört die Sprache.