Grundstückskauf ohne Notarvertrag; Nachhilfe in Zivilrecht nötig
Beim Erwerb eines Grundstücks für die Umsetzung des Bebauungsplanes 23 (Gewerbegebiet) gibt es Schwierigkeiten. Der Verkäufer sieht die Bedingungen für den Verkauf nicht erfüllt.
Die Erfüllung der Verkaufsbedingungen ist deshalb streitig geworden, weil die Gemeinde entgegen der Festlegung im Kaufvertrag den Bebaungsplan nachträglich zum Nachteil des Verkäufers geändert hat. Bürgermeisterin Falkenberg meint dazu, dass der Verkauf des Grundstücks bereits im Rahmen eines Gesprächs in der Amtsverwaltung abgesprochen gewesen sei. Der Verkäufer habe damals einem Verkauf mündlich zugestimmt. Deshalb hätte er keinen Anspruch gehabt, den Verkauf an neue Bedingungen zu knüpfen. Das damalige Gespräch binde ihn und deshalb könne er auch die Einhaltung der Bedingungen nicht fordern.
Diese Sichtweise berücksichtigt nicht, dass jeder Grundstücksverkauf erst dann gültig ist, wenn er mit einer öffentlichen Urkunde beim Notar abgeschlossen wurde. Mündliche Vereinbarungen aller Art im Vorfeld sind Schall und Rauch! Eigentliche müsste das auch eine Jung-Bürgermeisterin wissen,
die als Unternehmensberaterin berufstätig gewesen sein will. Auch wennn das einige Zeit her wäre, die Pflicht zur notariellen Beurkundung gilt schon seit Beginn des 20.ten Jahrhunderts.
Die CDU hat die SPD/GuD Koalition in der Sitzung der Gemeindevertretung am 13.Dezember 2011 gewarnt, Beschlüsse zu fassen, die den Verkaufsbedingungen widersprechen. Mit der üblichen Machtarroganz wurden diese Vorschläge in den Wind geschlagen. Herr Straßburg: Der Landwirt hat Vorteile durch den Bebauungsplan, deshalb hat die Gemeinde auch einen Anspruch, die Flächen ohne seine Bedingungen erwerben zu können. SPD und GuD stehen jetzt vor einem Scherbenhaufen. Frau Falkenberg: Ich habe mit dem Verkäufer gesprochen und da war von den Bedingungen nicht die Rede.
Die Abwicklung des Kaufvertrages scheitert nun an der Erfüllung der Vertragsbedingungen. Der Verkäufer hat dazu über seinen Rechtsanwalt eine Notarbeschwerde beim Präsidenten des Oberlandesgerichts eingereicht. Bis zum Durchlaufen der rechtlichen Möglichkeiten dürften nun Monate, wenn nicht Jahre vergehen. Somit wird der Verkauf der gemeindlichen Flächen im Gewerbegebiet weiter stagnieren. Würde die Gemeinde die unnötige Änderung des BPlanes zurücknehmen, könnte bis Ende 2012 der Kauf unproblematisch abgewickelt werden. Aber das scheinen GuD und SPD nicht zu wollen.
Hier finden Sie den Bebauungsplan mit der Erschließungsstraße, die der Landwirt nicht haben will und die er auch nicht braucht. Er fährt schon seit 50 Jahren über die Bargkoppel auf sein Grundstück.