Mehr Demokratie im Planungsrecht! Neues Gesetz zeigt Wirkung

Im Neubaugebiet "Am Holunderbusch" war ein größerer Bereich für Parkplätze und eine Sozialstation geplant. Das geplante Gebäude passte sich an die rundherum stehende Einfamilienhausbebauung an. Weil kein Betreiber für die Sozialstation gefunden werden konnte,  sollte das mehrdemokratieGebäude nun durch ein weiteres massiges Gebäude mit Schlichtwohnungen ersetzt werden. Als sozialromantische Begründung hieß es, Wohnraum für junge Familien, Geringverdiener und Flüchtlinge sollte geschaffen werden. Dazu müsste allerdings der Bebauungsplan geändert werden. Wie in Dassendorf seit einiger Zeit üblich, sollte das im Ruckzuckverfahren als vereinfachte Änderung durchgezogen werden. Bei der Abstimmung über den Aufstellungsbeschluss für die beabsichtigte Änderung kam es wegen des irrationalen Stimmverhaltens einiger Gemeindevertreter zum Eklat.  Aus dem Schnellverfahren wurde aber nichts. Eine neue gesetzliche Möglichkeit hatte sich bei den betroffenen Bürgern herumgesprochen. Danach können die Bürger in der frühen Phase des Bebauungsplanverfahrens ein Bürgerbegehren einreichen, wonach ein Bürgerentscheid über die beabsichtigte Planung (/sänderung) durchgeführt werden soll. Dafür sind in Dassendorf ca. 250 Stimmen /Unterschriften erforderlich.

Angesichts der allgemeinen Empörung über die Absichten der Mehrheit in der Gemeindevertretung war dieses Quorum leicht zu erreichen. Bei ca. 350 Unterschriften hörten die Initiatoren auf zu sammeln. Das reichte. Das Bürgerbegehren auf Bürgerentscheid wurde von der Kommunalaufsicht genehmigt. Im nächsten Schritt hätten alle Bürger über den beantragten Bürgerentscheid abstimmen müssen. Dem Bürgerentscheid wichen die Befürworter der Maßnahme dann lieber aus. Sie hoben den Aufstellungsbeschluss auf, weil das Ergebnis eines Bürgerentscheides abzusehen war.  Allzu einfach war zu erkennen, wie die Seilschaften gestrickt waren. Die Neubürger am Holunderbusch wären fast Opfer der Kumpanei von SPD und Investor geworden.

Der Erfolg der Anlieger ist von allgemeinem Interesse, weil diese Gesetzesänderung den Bürgern endlich die Möglichkeit gibt, im Bebauungsplanverfahren entscheidenden Einfluß zu nehmen.

Die Gesetzesänderung wurde am 22.2.2013

durch den Landtag auf Initiative des Vereins "Mehr Demokratie" geschaffen. Bekanntlich ist das Bebauungsplanverfahren ein offenes Feld für interessenbestimmtes staatliches Handeln. Die Vielzahl der Rechtstreitigkeiten zeugt davon. Leider sind die gesetzlichen Bestimmungen immer lascher geworden, so dass Gerechtigkeit und Umwelt schnell unter die Räder kommen. Die neu eingeführte Strafbarkeit der Bestechung und Vorteilsnahme von Gemeindevertretern wird trotz der schwierigen Beweislage vielleicht Verbesserungen bringen. Die gesetzliche Möglichkeit über das "Ob" einer Bauleitplanung einen Bürgerentscheid beantragen zu können, hat sich aber bereits in mehreren Fällen als scharfes Schwert gegen Planungswillkür und Interessentenklüngel erwiesen.

Bei der Nutzung der neuen Vorschriften ist unbedingt zu beachten, dass nur in der Anfangsphase der Bauleitplanung ein Bürgerbegehren auf Bürgerentscheid möglich ist. Es kann nur über das "Ob" nicht aber über das "Wie" abgestimmt werden. Betroffene sollten sich deshalb sputen und nicht lange abwarten. Die Fristen im vereinfachten Verfahren sind kurz und die Anhörungen lassen sich bis zur Unkenntlichkeit verkürzen. Hören, lesen Sie von den Plänen, heißt es aktiv werden. Erster Schritt sollte die Einsichtnahme in die gefassten Beschlüsse sein.  Wird die Einsichtnahme nicht auf Zuruf oder unvollständig gewährt, ist schriftlicher Antrag mit Fristsetzung beim Amt zu stellen. Im vorliegenden Fall kam den betroffenen Bürger zur Hilfe, dass durch eine Satzungsänderung die Zusammensetzung und Zuständigkeit der Ausschüsse in der Schwebe war.  Bürgermeisterin und Amtsverwaltung waren von der beabsichtigten Änderung wenig begeistert. Das ist nicht immer so. Eine entschlossene Mehrheit kann es schaffen, innerhalb von 6 Wochen das Verfahren soweit voran zu treiben, dass ein Bürgerbegehren an die Zulässigkeitsgrenze stößt.

Die Freude über die neuen Möglichkeiten der Bürger im Baurecht ist allerdings ein wenig getrübt. Die neuen Bestimmmungen gelten nicht für baurechtliche Satzungen, z.B.  Abrundungssatzungen nach §34 BauGB oder Erhaltungssatzungen. Nach geltender Rechtsprechung bedarf es keines Aufstellungsbeschlusses für einen rechtmäßigen Bebauungsplan. Heilungsvorschriften unterschiedlichster Art machen das möglich. Ob die neuen Bürgerrechte auf diesem Wege ausgehebelt werden können, dürfte wohl bald Gegenstand der Rechtsprechung werden. Immerhin hatte der Städtetag mit diesem Einwand gegen das Gesetz argumentiert.

Es sollte nicht unerwähnt bleiben, dass diese neue Regelung von der derzeitigen Mehrheit im Landtag (SPD, Grüne, Dänische) beschlossen wurde.  Sie findet sich etwas versteckt im §16 g der Gemeindeordnung Schleswig-Holsteins Abs. 2 " Ein Bürgerentscheid findet nicht statt über : 1. ... 6. Entscheidungen im Rahmen der Bauleitplanung mit Ausnahme des Aufstellungsbeschlusses sowie dessen Änderung, Ergänzung oder Aufhebung, ..... "

Weiteres ist zu finden unter : Landesverordnung zur Durchführung der Gemeinde-, der Kreis- und der Amtsordnung (GKAVO) Vom 5. November 2008 § 9 Durchführung des Bürgerbegehrens nach § 16 g der Gemeindeordnung GKAVO

rss feedDie Corona Epidemie hat die gesamte Welt kalt erwischt. Man hätte eigentlich ahnen können, dass über kurz oder lang die Globalisierung mit der schnellen Ausbreitung von Pandemien einhergehen wird. Corona wird die Welt der Gender-Ideologen, Globalisten, Gutmenschen, Greta-Fans, Energiewender u.a. erschüttern. Nachbarschaftliche Hilfe und Zuwendung sind angesichts der sozialen und epidemiologischen Isolation angezeigt. Anywhere is out. Es sind die die Nationalstaaten, die am Ende Lösungen für Impfstoffe und für's Immpfen  fanden. Bald  wird sich die Frage stellen, wer die unvorstellbaren Kosten des wirtschaftlichen Stillstandes und der Corona-Quarantäne zu zahlen hat.  Bleiben die Beschränkungen der Freiheitsrechte erhalten? westerwelle Frühe Rufer machen nachdenklich.Die internationale Lenkungskaste in EU und UNO hat schon ihre Pläne aufgedeckt. Corona und "Klimakatastrophe" gibt den willkommenen Anlass zu einem "great Reset".  Von KLaus Schwab erfahren wir, wie wir zu leben haben. Der große Umbruch ist auch 2022 zum Thema des WEF geworden.Wie sonst können die gigantischen Schulden der Staaten bewältigt werden? Jetzt kommen die Aufwendungen für die Unterstützung der Ukraine hinzu. Tausende Flüchtlinge sind zu versorgen. Erleichternd ist die Prägung dieser Menschen durch ein geordnetes Schul- und Ausbildungssystem in ihrer Heimat. Das wird mit der Zeit die finanzielle Belastung mindern. Aber Wohnraum ist mit Geldscheinen nicht zu erzeugen. Dazu bedarf es einer starken Bauindustrie und vieler Menschen, die dort schaffen.

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Recht haben und Recht bekommen

Beim Umgang mit Behörden und Ämtern ist Vorsicht geboten. rechthabenundbekommenNicht immer halten sich diese an ihre Verpflichtung zur Wahrhaftigkeit und Rechtstreue. Besonders bei Grundstücks-angelegenheiten muss der Bürger vorsichtig sein. Der sprichwörtliche längere Arm bekommt dann  seine konkrete Gestalt. Bei kleinen Ämtern und Gemeinden ist Rechtstreue ein dehnbarer Begriff. Wie Sie sich unter diesen Bedingungen am besten verhalten, das lesen Sie hier.

Umgang mit Amt und Bürgermeister

 

 

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