Landesgesetzgeber stellt Öffentlichkeit des Beratungsgeschehens sicher
Während die Dassendorfer CDU-Fraktion mit der Amtsverwaltung noch über ein neues Verfahren zwecks Sicherstellung der öffentlichen Beratung diskutiert, wurde der Landesgesetzgeber tätig. Mit der neuen Regelung in der Gemeindeordnung ist jetzt sichergestellt, dass die Öffentlichkeit nicht mehr pauschal und ohne triftigen Grund ausgeschlossen werden kann. Zu jedem Punkt ist der Ausschluss der öffentlichkeit ausdrücklich zu beschließen. "Wir (gemeint war Wir in Börnsen) werden das nicht so machen! Wir bleiben bei der alten Regelung" tönte Amtsvorsteher Heisch in der Sitzung des Amtsausschusses am 27.3.2012. Allgemein nennt man eine solche Handhabung des Gesetzes Rechtsbeugung.
Die CDU-Fraktion sieht sich in Ihrem Bestreben nach mehr Transparenz durch den Landesgesetzgeber ganz unerwartet, aber erfreulich bestätigt.