Landesgesetzgeber stellt Öffentlichkeit des Beratungsgeschehens sicher
Während die Dassendorfer CDU-Fraktion mit der Amtsverwaltung noch über ein neues Verfahren zwecks Sicherstellung der öffentlichen Beratung diskutiert, wurde der Landesgesetzgeber tätig. Mit der
neuen Regelung in der Gemeindeordnung ist jetzt sichergestellt, dass die Öffentlichkeit nicht mehr pauschal und ohne triftigen Grund ausgeschlossen werden kann. Zu jedem Punkt ist der Ausschluss der öffentlichkeit ausdrücklich zu beschließen. "Wir (gemeint war Wir in Börnsen) werden das nicht so machen! Wir bleiben bei der alten Regelung" tönte Amtsvorsteher Heisch in der Sitzung des Amtsausschusses am 27.3.2012. Allgemein nennt man eine solche Handhabung des Gesetzes Rechtsbeugung.
Die CDU-Fraktion sieht sich in Ihrem Bestreben nach mehr Transparenz durch den Landesgesetzgeber ganz unerwartet, aber erfreulich bestätigt.
Wer wird die unvorstellbaren Kosten des wirtschaftlichen Stillstandes und der Corona-Schäden zu zahlen haben ? Bleiben die Beschränkungen der Freiheitsrechte erhalten? 

Nicht immer halten sich diese an ihre Verpflichtung zur Wahrhaftigkeit und Rechtstreue. Besonders bei Grundstücks-angelegenheiten muss der Bürger vorsichtig sein. Der sprichwörtliche längere Arm bekommt dann seine konkrete Gestalt. Bei kleinen Ämtern und Gemeinden ist Rechtstreue ein dehnbarer Begriff. Wie Sie sich unter diesen Bedingungen am besten verhalten, das lesen Sie hier.
Hier gibt es kein GenderGAGA. GenderGAGA verhöhnt die Frauen und zerstört die Sprache.