Landwirt wehrt sich erfolgreich; Gemeinde gibt klein bei
Also doch! Großspurig hatten Amt, Bürgermeisterin Falkenberg und Planungsausschussvorsitzender Straßburg alle Hinweise und Einwände zurückgewiesen, wonach die Ende 2011 beabsichtigte neuerliche Änderung des B-Planes 23 zum Stillstand bei der Realisierung des Gewerbegebietes führen würde. Trotz aller Hinweise, die 1.Änderung des B-PLanes wurde rechtskräftig. Es musste von dem betroffenen Landwirt erst ein Urteil beim Landgerichts Lübeck erstritten werden, um klar zu legen, mit dieser Änderung des Bebaungsplanes hatte die Gemeinde die Vertragsbedingungen missachtet. Trotzdem wollte sie aber in den Besitz des Grundstücks gelangen. Wir berichteten über die Sache in der Vergangenheit. Notar und Amt erhielten eine schallende Ohrfeige des Gerichts. Nun machen Amt und Gemeinde die Kehrtwende. Der B-Plan 23 wird erneut geändert (2.Änderung), so dass den Interessen des Landwirtes im Prinzip Rechnung getragen wird. Gerichtskosten, Stillstand, Ärger und Vertrauensverlust in die Rechtmäßigkeit des Handelns einer Behörde nahe am Rande des Betrugsversuchs bleiben. Eigentlich wäre es Aufgabe von Gemeindevertretern, die Bürger vor Übervorteilung durch die Verwaltung zu schützen. Wer stattdessen dabei sogar mithilft, den sollte sich der Wähler für's nächste Mal merken. Denn es könnte sein, dass er bald selbst der Betroffene sein könnte, dem übel mitgespielt wird.