Erschließungsbeiträge Uhlenkamp; Bescheide rechtswidrig
Im Jahr 2013 wurde der Uhlenkamp nach fast 40 Jahren Streit um die Wegerechte und Straßengrundstücke ausgebaut. 32.000 € machten den Streitgegenstand zwischen den Beteiligten aus. Allein 50.000 € kostete die Gemeinde später das Umlegungsverfahren, um die verkorkste Bauleitplanung für Mückenkamp und Uhlenkamp zu heilen. Bis dahin hatte die Gemeinde 40 Jahre gezündelt und die Anlieger gegeneinander aufgebracht. Schließlich eingten sich die Anlieger selbst.
Die Bauarbeiten für die Erschließung des Uhlenkamp mussten nun die Anlieger aber selbst bezahlen. 10 % trägt die Gemeinde. Im Dezember 2016 sollte abschließend abgerechnet werden. Allerdings fehlte es seit 2013 an der Widmung der Straße für eine öffentlich Nutzung. Nur gewidmete Erschließungsmaßnahmen dürfen abgerechnet werden. Das wußte das Amt nur zu gut. Herr Jäger schickte aber trotzdem die Bescheide für die Abschlusszahlung heraus. Viele Anlieger zahlten. Insgesamt ca. 85.000 €. Einige verweigerten die Zahlung und machten geltend, dass die Bescheide offensichtlich rechtswidrig seien und beantragten die Aussetzung der Vollziehung. Eine Beschwerde bei der Kommunalaufsicht ergab: die Bescheide hätten nicht herausgehen dürfen, sie waren rechtswidrig. Zu einer Widmung kam es erst im Juni 2017. Solange konnte sich das Amt an den rechtswidrig erhobenen Zahlungen erfreuen. Ob die geforderten Kosten von 391.903 € sachlich berechtigt sind, ist fraglich. Immerhin hatte das beauftragte Beratungsunternehmen einen erheblich abweichenden Betrag errechnet.
In der Straße wohnt auch ein Gemeindevertreter der CDU ( Rolf Demme ). Er hat die Anlieger die 85.000 € zahlen lassen. Um die Abrechnung der 391.903 € Gesamtkosten hat er sich bis heute nicht gekümmert. Eigentlich sind Gemeindevertreter dazu bestimmt, die berechtigten Interessen der Bürger vorzubringen und zu vertreten. Man stellt fest: Fehlanzeige auf ganzer Linie.