Schluss mit der Mauschelei und Geheimnistuerei

Die Sitzung der Gemeindevertretung und deren Ausschüsse sind grundsätzlich öffentlich. Das passte SPD und GuD nicht besonders. Herr Straßburg und Herrn Jansen wollten in Baussachen gern hinter verschlossenen Türen schalten und walten. Schon in der Wahlperiode 2003 bis 2008 hatte die CDU Zweifel, ob die Praxis rechtmäßig war, alle Bauangelegenheiten in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten und dazu die Öffentlichkeit auszuschließen. Schützenswerte Belange der Betroffenen waren geldscheinemeistens auch mit Anstrengung nicht zu erkennen.

Die CDU hatte deshalb immer häufiger kritisiert, dass die Bauangelegenheiten pauschal in einen nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Planungsausschusses verwiesen wurden. Das Amt verstieg sich zu der Behauptung, dass bereits die Nennung des Entwurfsverfassers (Architekten) für den Bauantrag eine nichtöff. Beratung erzwinge. Das konnte nicht überzeugen, zumal bei gleichlautender Gemeindeordnung in Süddeutschland die Bauangelegenheiten öffentlich beraten werden. Dort wird die Tranparenz wie selbstverständlich praktiziert, um unsauberen Methoden den Nährboden zu entziehen.

Vor einigen Monaten hat die CDU dann erstmalig von Ihrer Möglichkeit Gebrauch gemacht, durch eine Sperrminorität von 1/3 der Stimmen die öff.  Beratung zu erzwingen. Das passte natürlich Herrn Straßburg und Herrn Jansen nicht. Also wurde behauptet, es seien schützenwerte Interessen der Antragsteller betroffen.  Die Beratung dürfe nicht fortgesetzt werden. Die öff. Beratung sei rechtswidrig, behauptete Herr Straßburg.

 

Auf der Strecke blieben die Baussachen, weil das über das gemeindliche Einvernehmen nach §36 BauGB nicht entschieden werden konnte. Allerdings entscheidet die Hauptsache ohnehin die Bauaufsicht in Ratzeburg. Die Gemeinde hat nur vier Wochen Frist zur Stellungnahme, sonst entscheidet die Bauaufsicht ohne die Gemeinde anzuhören. Den Betroffenen wurde erzählt, dass die CDU die Behandlung ihres Anliegens blockiere. Denen war es aber total egal, ob ihr Anliegen öffentlich oder nichtöff. beraten wurde und sie gaben ihr Einverständnis zu einer öff. Beratung. Die "Gewissensbisse" der Herren Jansen und Straßburg waren so beruhigt. Der Ausschluss der Öffentlichkeit kann nicht davon abhängig sein, wie sich der Betroffene das wünscht. Die öffentliche Behandlung der Angelegenheiten ist ein Recht der Öffentlichkeit, gute demokratische Tradition und Schutz gegen korruption.

Das Gemauschel hinter verschlossenen Türen erregte auch die Aufmerksamkeit der Landtagsfraktion von CDU und FDP in Kiel. Die Gemeindeordnung wurde deshalb im April 2012 geändert. Durch eine Ergänzung der Gemeindeordnung wird nun verlangt, dass über den Ausschluss der Öffentlichkeit jeweils im Einzelfall zu entscheiden sei. Der pauschale Ausschluss der Öffentlichkeit ist nun nicht mehr möglich.

Jetzt gab das Inneministerium einen Runderlass heraus, der für die Zukunft sicherstellt, dass die Geheimnistuerei und Mauschelei bei Bauangelegenheiten keinen Raum mehr hat. Neuerdings holt sich der Vors. des Planungsausschusses die Zustimmung der Betroffenen zu einer nichtöff. Beratung ein. Dass er dafür keine Rechtsgrundlage hat, stört ihn nicht. Datenerhebung ohne Rechtsgrundlage durch öffentliche Stellen ist bekanntlich rechtswidrig. Den Bürgern wird erzählt, dass die CDU die öffentliche Behandlung verlangt. Die CDU müsste sich für diese Werbung bedanken.  Aber es ist gut, dass die SPD/GuD Koaltion nun selbst verbreitet, dass die CDU Mauschelei und Geheimnistuerei in Bausachen nicht mehr hinnimmt. 

rss feedDie Corona Epidemie hat die gesamte Welt kalt erwischt. Man hätte eigentlich ahnen können, dass über kurz oder lang die Globalisierung mit der schnellen Ausbreitung von Pandemien einhergehen wird. Die Welt der Gender-Ideologen, Globalisten, Gutmenschen, Greta-Fans, Energiewender u.a. ist eigentlich erschüttert. Nachbarschaftliche Hilfe und Zuwendung sind angesichts der sozialen und epidemiologischen Isolation angezeigt. Anywhere is out.  Bald  wird sich die Frage stellen, wer die unvorstellbaren Kosten des wirtschaftlichen Stillstandes und der Corona-Schäden zu zahlen hat.  Bleiben die Beschränkungen der Freiheitsrechte erhalten? westerwelle Frühe Rufer machen nachdenklich. Hören Sie Westerwelle links, Heute zeigt sich, mit voller Abasicht wurden die Freiheitsrechte der Bürger gebrochen. Kindern wurden wichtige Lebensjahre gestohlen und Kranke mussten einsam sterben, Im Verwaltungsgericht Osnabrück hat der Vorsitzende Richter durch Zeugenvernehmung offen gelegt, die Schwurbler und Covidioten lagen richtig. Verfasungsbruch in der übelsten Form. Lesen Sie hier. Verwaltungsgericht Osnabrück Mitschrift.

Die internationale Lenkungskaste in EU und UNO hat schon ihre Pläne aufgedeckt. Corona gab und die "Klimakatastrophe" gibt den willkommenen Anlass zu einem "great Reset".  Von Klaus Schwab erfahren wir, wie wir zu leben haben. Wir werden ärmer aber glücklicher, wird verkündet. Der große Umbruch ist auch zum Thema der EU geworden und heißt dort GreenDeal. Die Eingriffe in die Meinungs- und Pressefreiheit werden deutlicher. Das Verfassungsgericht musste klare Grenzen setzen. Aber werden sie beachtet?

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Recht haben und Recht bekommen

Beim Umgang mit Behörden und Ämtern ist Vorsicht geboten. rechthabenundbekommenNicht immer halten sich diese an ihre Verpflichtung zur Wahrhaftigkeit und Rechtstreue. Besonders bei Grundstücks-angelegenheiten muss der Bürger vorsichtig sein. Der sprichwörtliche längere Arm bekommt dann  seine konkrete Gestalt. Bei kleinen Ämtern und Gemeinden ist Rechtstreue ein dehnbarer Begriff. Wie Sie sich unter diesen Bedingungen am besten verhalten, das lesen Sie hier.

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