Schluss mit der Mauschelei und Geheimnistuerei
Die Sitzung der Gemeindevertretung und deren Ausschüsse sind grundsätzlich öffentlich. Das passte SPD und GuD nicht besonders. Herr Straßburg und Herrn Jansen wollten in Baussachen gern hinter verschlossenen Türen schalten und walten. Schon in der Wahlperiode 2003 bis 2008 hatte die CDU Zweifel, ob die Praxis rechtmäßig war, alle Bauangelegenheiten in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten und dazu die Öffentlichkeit auszuschließen. Schützenswerte Belange der Betroffenen waren meistens auch mit Anstrengung nicht zu erkennen.
Die CDU hatte deshalb immer häufiger kritisiert, dass die Bauangelegenheiten pauschal in einen nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Planungsausschusses verwiesen wurden. Das Amt verstieg sich zu der Behauptung, dass bereits die Nennung des Entwurfsverfassers (Architekten) für den Bauantrag eine nichtöff. Beratung erzwinge. Das konnte nicht überzeugen, zumal bei gleichlautender Gemeindeordnung in Süddeutschland die Bauangelegenheiten öffentlich beraten werden. Dort wird die Tranparenz wie selbstverständlich praktiziert, um unsauberen Methoden den Nährboden zu entziehen.
Vor einigen Monaten hat die CDU dann erstmalig von Ihrer Möglichkeit Gebrauch gemacht, durch eine Sperrminorität von 1/3 der Stimmen die öff. Beratung zu erzwingen. Das passte natürlich Herrn Straßburg und Herrn Jansen nicht. Also wurde behauptet, es seien schützenwerte Interessen der Antragsteller betroffen. Die Beratung dürfe nicht fortgesetzt werden. Die öff. Beratung sei rechtswidrig, behauptete Herr Straßburg.
Auf der Strecke blieben die Baussachen, weil das über das gemeindliche Einvernehmen nach §36 BauGB nicht entschieden werden konnte. Allerdings entscheidet die Hauptsache ohnehin die Bauaufsicht in Ratzeburg. Die Gemeinde hat nur vier Wochen Frist zur Stellungnahme, sonst entscheidet die Bauaufsicht ohne die Gemeinde anzuhören. Den Betroffenen wurde erzählt, dass die CDU die Behandlung ihres Anliegens blockiere. Denen war es aber total egal, ob ihr Anliegen öffentlich oder nichtöff. beraten wurde und sie gaben ihr Einverständnis zu einer öff. Beratung. Die "Gewissensbisse" der Herren Jansen und Straßburg waren so beruhigt. Der Ausschluss der Öffentlichkeit kann nicht davon abhängig sein, wie sich der Betroffene das wünscht. Die öffentliche Behandlung der Angelegenheiten ist ein Recht der Öffentlichkeit, gute demokratische Tradition und Schutz gegen korruption.
Das Gemauschel hinter verschlossenen Türen erregte auch die Aufmerksamkeit der Landtagsfraktion von CDU und FDP in Kiel. Die Gemeindeordnung wurde deshalb im April 2012 geändert. Durch eine Ergänzung der Gemeindeordnung wird nun verlangt, dass über den Ausschluss der Öffentlichkeit jeweils im Einzelfall zu entscheiden sei. Der pauschale Ausschluss der Öffentlichkeit ist nun nicht mehr möglich.
Jetzt gab das Inneministerium einen Runderlass heraus, der für die Zukunft sicherstellt, dass die Geheimnistuerei und Mauschelei bei Bauangelegenheiten keinen Raum mehr hat. Neuerdings holt sich der Vors. des Planungsausschusses die Zustimmung der Betroffenen zu einer nichtöff. Beratung ein. Dass er dafür keine Rechtsgrundlage hat, stört ihn nicht. Datenerhebung ohne Rechtsgrundlage durch öffentliche Stellen ist bekanntlich rechtswidrig. Den Bürgern wird erzählt, dass die CDU die öffentliche Behandlung verlangt. Die CDU müsste sich für diese Werbung bedanken. Aber es ist gut, dass die SPD/GuD Koaltion nun selbst verbreitet, dass die CDU Mauschelei und Geheimnistuerei in Bausachen nicht mehr hinnimmt.