Trittbrettfahrerei am Ende?
Jahrelang haben sich die Gemeinden Hohenhorn und Brunstorf davor gedrückt, einen gerechten Anteil an den Investitionskosten der Schule zu tragen. Dabei half ihnen eine großzügige Satzung, die in den achtziger Jahren abgeschlossen worden war. Schlimmer aber noch: GuD und SPD verbündeten sich mit den Nachbargemeinden, um alle Versuche der CDU-Mitglieder im Schullverband zu torpedieren, die Satzung zu ändern und so die Investitionskosten gerecht zu verteilen.
Dabei half ihnen der Skandaljournalist Timo Jann, der in der Bergedorfer Zeitung ein ums andere Mal gegen die CDU und ihren Bürgermeister hetzte. Herr Jann fand an dem irrationalen Verhalten der Dassendorfer GuD und SPD Gefallen. Das gab Stoff für Artikel nach seinem Geschmack. Auch nach der Wahl 2008 ging die SPD weiter den Bürgermeistern der Nachbargemeinden auf den Leim. Statt die Dassendorfer Interessen zu vertreten, gefiel sich die Bürgermeisterin Martina Falkenberg darin, von netter Gesprächsatmosphäre zu berichten. Mit ca. 1500 € jährlich ließ sich Frau Falkenberg abspeisen, als es um die Anteile an der Schulhofterassierung und den Bolzplatz ging.
Mit ihrer Blockadepolitik stehen GuD und SPD nun allein. Der Landesgesetzgeber hat den Trittbrettfahrern die Grundlage entzogen. Wer Schüler in Nachbargemeinden auf deren Schule schickt, muss zukünftig (2011) neben anderen Kosten bereits 250 €/ Schüler Investitionskostenanteil tragen. Ab 2012 gilt die Vollkostenrechnung für den Anteil der Nachbargemeinden an den Schulkosten. Näheres: s.u. Wer in einem Schulverband mitmacht, müsste dementsprechend von den Investitionskosten ebenfalls seinen Anteil zahlen. Davor haben sich die Gemeinde Brunstorf und Hohenhorn bisher gedrückt und sich dazu mit Hilfe von GuD und SPD hinter der Satzungsregelung aus 1980 versteckt. Die alte Satzungsregelung ist nun aber endgültig moralisch, formell und materiell überholt. Verlogen wirkt alle Empörung und alle Forderung nach vertrauensvoller Zusammenarbeit, wenn es in Wirklichkeit nur darum geht, sich vor einem gerechten Beitrag zu drücken. Es wird abzuwarten sein, wann die Satzung der neuen Rechtslage angepasst wird und wann endlich die Kosten des Schulgebäudes, inclusive Investitionen, so verteilt werden, wie es das Schulgesetz vorsieht.
Das hätte Dassendorf allerdings schon eher haben können. 8 Jahre sind versäumt. Der Schaden den die Vertreter von SPD und GuD verursacht haben, beläuft sich mittlerweile auf mehr als 300.000 €.
*(GVOBl 3.2.2011: S. 29 "Die Höhe des Schulkostenbeitrages bestimmt sich aufgrund der laufenden Kosten nach §48 Abs.1 Nr.3 und 4 sowie den Investitions- und Verwaltungskosten, die dem Schulträger unter Abzug erzielter Einnahmen umgerechnet auf die einzelnen Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Schule entstanden sind. Investitionskosten sind entsprechend den steuerrechtlichen Vorschriften zur Abschreibung von gewerblich genutzten Gebäuden berücksichtigungsfähig. Verwaltungskosten .....)