Vierter Versuch
Für die Bürger der Gemeinde ist nur schwer zu verstehen, wieso der Uhlenkamp dem öffentlichen Verkehr gleich mehrfach gewidmet wurde. Die Ursache ist, dass keine der Widmungen eine juristische Prüfung bestanden hätte.
Jetzt hängt die Widmung in der 4.Version im Bekanntmachungskasten. Die bisherigen Widmungen werden aufgehoben. Die neue Widmung sichert den öffentlichen Charakter des Fußweges zum Brandstreifen. Das bedeutet, dass die zukünftige Instandhaltungspflicht auch für den Fußweg bei der Gemeinde liegt.
Der Aushang erfolgte am 3.März 2017 für eine Woche. Somit läuft die Widerspruchsfrist am 8.April 2017 ab. Hier ist der genaue Text zu finden: http://www.dassendorf.de/mediapool/69/692118/data/Diverses/Neuer_Ordner/Amtliche_Bekanntmachung_Nr._29-2017.pdf