Rettet den Kindergarten

So nannte sich die Elterninitiative, die meinte, dass die Existenz des evgl. KIndergarten bedroht sei.
Das brachte sie mit der Kündigung eines unzeitgemäßen Vertrages mit voller Kostenerstattung in Verbindung. Gegen die Kündigung wollte sie ein Bürgerbegehren starten, das vom  Verwaltungsgericht verboten wurde. Die freie Entscheidung der Bürger sei durch die Falschinformationen der Initiative gefährdet. Die Kirchengemeinde klagte gegen die Kündigung und zog ihre Klage nach Belehrung durch den Richter wegen drohender Klageabweisung zurück. Dann klagte sie nochmals. Anschließend erneut Klagerücknahme. 3 Niederlagen vor Gericht müssten reichen. Die Vertreter der neuen Mehrheit marschierten damals allen voran. Herr Claßen ganz vorne.  Jetzt stellt sich heraus, dass der Kindergarten mit den von der CDU ermittelten finanziellen Zuweisungen klar kommt. Der Kindergarten existiert und wird weiter bestehen bleiben.  Auch ein neuer Vertrag mt der Kirchengemeinde ist nicht dringend. Seit 8 Monaten ist Frau Martina Falkenberg im Amt. Aber ein neuer Vertrag ist wohl nicht so dringend. Auch in 2009 wird die Kindertagestätte nach den von der CDU im Jahre 2006 und 2007 beschlossenen Regeln gefördert.

Wo sind jetzt die Protestierer? Heute ist klar: mit Gott  und KIndern sind die Dassendorfer an der Nase herumgeführt worden. Juristisch kühl formulierte damals das Gericht:

"Angesichts der nachweisbaren Umstände der Kindergartenkündigung erscheint auch die Überschrift des Bürgerbegehrens "Rettet den Kindergarten" als unzulässige Wählerbeeinflussung. Mit dieser Formulierung wird der Eindruck erweckt, dass nur durch Aufhebung der am 14.06.2005 beschlossenen Kündigung die Existenz des evangelischen Kindergartens gesichert werden kann. Dies ist jedoch rein spekulativ."
und weiter
"Darüber hinaus gibt der Text des Bürgerbegehrens die tatsächlichen Hintergründe der Kündigung des Kindergartenvertrages in einem wesentlichen Punkt derart falsch wieder, dass die freie und sachliche Willensbildung der Bürgerinnen und Bürger gemäß § 7 Abs. 1 DVO-GO gefährdet ist."

Die SPD hat sich diese Unwahrheiten dennoch auf die Fahne geschrieben. Auf gut Deutsch nennt man das Wählerbetrug.

rss feedDie Corona Epidemie hat die gesamte Welt kalt erwischt. Man hätte eigentlich ahnen können, dass über kurz oder lang die Globalisierung mit der schnellen Ausbreitung von Pandemien einhergehen wird. Die Welt der Gender-Ideologen, Globalisten, Gutmenschen, Greta-Fans, Energiewender u.a. ist eigentlich erschüttert. Nachbarschaftliche Hilfe und Zuwendung sind angesichts der sozialen und epidemiologischen Isolation angezeigt. Anywhere is out.  Bald  wird sich die Frage stellen, wer die unvorstellbaren Kosten des wirtschaftlichen Stillstandes und der Corona-Schäden zu zahlen hat.  Bleiben die Beschränkungen der Freiheitsrechte erhalten? westerwelle Frühe Rufer machen nachdenklich. Hören Sie Westerwelle links, Heute zeigt sich, mit voller Abasicht wurden die Freiheitsrechte der Bürger gebrochen. Kindern wurden wichtige Lebensjahre gestohlen und Kranke mussten einsam sterben, Im Verwaltungsgericht Osnabrück hat der Vorsitzende Richter durch Zeugenvernehmung offen gelegt, die Schwurbler und Covidioten lagen richtig. Verfasungsbruch in der übelsten Form. Lesen Sie hier. Verwaltungsgericht Osnabrück Mitschrift.

Die internationale Lenkungskaste in EU und UNO hat schon ihre Pläne aufgedeckt. Corona gab und die "Klimakatastrophe" gibt den willkommenen Anlass zu einem "great Reset".  Von Klaus Schwab erfahren wir, wie wir zu leben haben. Wir werden ärmer aber glücklicher, wird verkündet. Der große Umbruch ist auch zum Thema der EU geworden und heißt dort GreenDeal. Die Eingriffe in die Meinungs- und Pressefreiheit werden deutlicher. Das Verfassungsgericht musste klare Grenzen setzen. Aber werden sie beachtet? Ein Lichtblick ist das Urteil des BVerfG in der Sache BMZ ./. NIUS.

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Recht haben und Recht bekommen

Beim Umgang mit Behörden und Ämtern ist Vorsicht geboten. rechthabenundbekommenNicht immer halten sich diese an ihre Verpflichtung zur Wahrhaftigkeit und Rechtstreue. Besonders bei Grundstücks-angelegenheiten muss der Bürger vorsichtig sein. Der sprichwörtliche längere Arm bekommt dann  seine konkrete Gestalt. Bei kleinen Ämtern und Gemeinden ist Rechtstreue ein dehnbarer Begriff. Wie Sie sich unter diesen Bedingungen am besten verhalten, das lesen Sie hier.

Umgang mit Amt und Bürgermeister

 

 

genderGAGAHier gibt es kein GenderGAGA. GenderGAGA verhöhnt die Frauen und zerstört die Sprache.