SPD und GUD wollen die Waldsiedlung zerstören.
An der Sitzung des Planungsausschusses am 13.2. 2011 nahmen viele betroffene Bürger teil. Die Zuhörer waren altgediente Dassendorfer Bürger, die sich trotz der machtbesessenen Verfahrensweise der SPD-GuD Vertreter sehr zurückhaltend verhielten. Deren Meinung war aber unerwünscht.
Dem stv. Ausschussvorsitzende Uwe Stegen war wohl sein Amt zu Kopf gestiegen. Bei jeder Missfallensäußerung drohte er mit Verweis und bestärkte das mit: "Ich habe hier das Hausrecht." SPD und GuD nahmen die Neuauflage ihrer Beschlüsse zum Anlass, diese in eine geordnete Form zu bringen. Die absurden Beschlussergänzungen, die Herr Jansen eingebracht hatte, waren verschwunden. Man hatte sich scheinbar beraten lassen, um die Sache nicht bereits an der äußeren Form scheitern zu lassen.
Für die Sache selbst wollten SPD und GuD nicht argumentieren. Sie stimmten die CDU-Einwände einfach nieder.Es bleibt also dabei: 192 Häuser sollen in der Waldsiedlung zusätzlich gebaut werden. Die gesetzlich vorgeschriebene frühzeitige Bürgerbeteiligung sollte auf eine Einsichtnahme in die Pläne in der Amtsverwaltung in Aumühle beschränkt werden. N ur zögernd folgten SPD und GuD den Anträgen der CDU, wonach eine öffentliche Anhörung stattfinden soll.
Mehr am Rande ergab sich, dass die GuD-Vertreter jahrelang zu Unrecht reihenweise Befangenheitsanträge gegen den CDU-Vorsitzenden und ehemaligen Bürgermeister Dr.Rüberg, Manfred Niermann, Sabine Singelmann und andere gestellt hatten. Man hatte nun endlich eingesehen, dass bei Änderungen eines Teilgebietes nur der befangen ist, der in dem Gebiet wohnt. In Grenzfällen können auch die Eigentümer von Nachbargrundstücken befangen sein. Das hatten GuD und SPD nun nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts in dieser Sache zu akzeptieren. Deshalb verzichteten sie auch auf das Spektakel, das sie jahrelang mit ihren vielfachen Befangenheitsanträgen ausgelöst hatten.
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 8.3.2011 stand die Beauftragung eines Architekten für die im Planungsausschus gefassten Aufstellungsbeschlüsse zur Entscheidung an. Daraus ergab sich eine aufschlussreiche Diskussion über die wahren Beweggründe der SPD und GuD. Herr Straßburg brachte die planerischen Willkür der SPD-GuD Koalition auf den Punkt.
Grundstücke über 1000 qm seien sittenwidrig, weil sie andere daran hinderten, an dieser Stelle ebenfalls Grundstücke zu erwerben.
Die Absurdität dieser Äußerung ist auch dem aufmerksamen Journalisten der Lübecker Nachrichten aufgefallen, der sie am 10.3.2011 in Text und Bild veröffentlichte.
Das gemeindliche Planungsrecht überläßt den Gemeinden einen weitgehenden Spielraum. Aber für soviel durchgeknallten Unsinn liefert das Baurecht keinen Grundlage. Ansonsten beschrieb Herr Straßburg am 8.3.2011 seine Ansichten vom Planungsrecht im Detail. Wir werden darauf noch zurückkkomen, weil wir möchten, dass auch eine breitere Öffentlichkeit diese Ansichten kennen lernt. Widersprüche aus der SPD-GuD Koaltion zu den diesen weiteren Thesen aus Absurdistan waren nicht zu hören
SPD und GUD wollen die Waldsiedlung zerstören.
Sie werden dabei auf den entschiedenen Widerstand der CDU treffen. Die CDU wird die Waldsiedlung als baukulturelle Besonderheit verteidigen. Es widerspricht jeder Vernunft, solche Alleinstellungsmerkmal zu schleifen. An der Sitzung des Planungsausschusses nahm Frau Falkenberg zum wiederholten Mal nicht teil. Man fragt sich, wie sie ihrer Verantwortung für die Gemeinde gerecht werden will, wenn sie den irrwitzigen Vorstellungen des Herrn Straßburg Raum lässt. Ist es wirklich Gleichgültigkeit oder Desinteresse? Ist sie innerparteilich auf die Sympathien des Trios Janßen, Straßburg und Johannsen angewiesen? Jedenfalls kann von einer aufgabengerechten Wahrnehmung des Bürgermeisteramtes nicht die Rede sein. Eine Bürgermeisterin, die sich an einer für Dassendorf existenziellen Planung nicht beteiligt, und dafür ihre Schwerpunkte auf Nebenschauplätze legt, verfehlt ihr Amt. Zum Anfang der Amtsführung stellte sich bereits die Frage nach Untätigkeit (oder Faulheit). Opfer waren damals die sportlichen Möglichkeiten der TuS. Soll jetzt die Waldsiedlung Opfer einer untätigen Bürgermeisterin werden, die die Waldsiedlung bauwütigen Interessenten überlässt.
Das gemeindliche Planungsrecht überläßt den Gemeinden einen weitgehenden Spielraum. Fürdurchgeknallten Unsinn liefert das kommunale Baurecht aber keinen Handlungsraum. Die CDU wird die Waldsiedlung als baukulturelle Besonderheit verteidigen. Es widerspricht jeder Vernunft,ein Alleinstellungsmerkmal dieser Bedeutung zu schleifen. |
Der Vertrauenschutz bei Bebauungsplänen währt 7 Jahre. Die Tricks, mit denen die SPD-GuD Koalition glaubt, diesen Vertrauensschutz aushebeln zu können, werden vor Gericht nicht überzeugen, so dass auf die Gemeinde Schadenersatzansprüche zukommen werden. Wir werden die Bürger informieren, wie und wann sie diese geltend machen können. Wir werden ebenso darauf achten, dass für solche Ansprüche diejenigen in Regress genommen werden, die sie zu verantworten haben. Deshalb werden wir bei allen weiteren Beschlüssen namentliche Abstimmung beantragen, damit es hinterher keine Ausreden gibt. Diejenigen Gemeindevertreter, die von einem Regress betroffen sind, sind dann nicht stimmberechtigt (von der Mitwirkung ausgeschlossen) , wenn es eines Tages darum gehen sollte, die Regresse im Namen der Gemeinde bei diesen Personen einzufordern.