Warum keine Vergleichsangebote ? ( 20.1.2010)
Bereits bei der Ausschreibung des Feuerwehrfahrzeuges hat sich auf Beschwerde der CDU-Fraktion in der Gemeindevertretung die Vergabeprüfstelle des Ministeriums eingeschaltet und für die Einholung von Vergleichsangeboten gesorgt. Schreiben des IM vom 6.4.2009 wegen Verstoß gegen Vergaberecht Die Reihe der Großzügigkeiten bei der Vergabe setzt sich nun fort. (siehe auch Blickpunkt Dassendorf vom 27.6.2009 Seite 2)
Wir verlangen, dass bei der Beauftragung von Architekten und Ingenieuren die Grundsätze von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit beachtet werden. Wir fragen: Aus welchem Grund wehrt sich Bürgermeisterin Falkenberg so hartnäckig, Vergleichsangebote bei anderen Architekten einzuholen?
Ohne jede Preisumfrage wurde ein Auftrag zur Erarbeitung einer Bauleitplanung an einen ortsansässigen Architekten gegeben. Das Honorar wurde bei dem Architekten erfragt und ohne Vergleiche centgenau als angemessen bewertet. Die Vergabe an diesen Architekten wurde dann im Planungsausschuss beschlossen, obwohl der Ausschuss dafür nicht zuständig ist. Der Vorsitzende des Planungsausschuss ist nach eigenem Bekunden mit diesem Architekten persönlich befreundet. Der böse Anschein, den diese Vorgehensweise hat, springt wohl jedem ins Auge.
Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ist das wirtschaftlichste Angebot im Wettbewerb zu ermitteln und zu berücksichtigen (GWB §97, Abs.1). Der Gemeinde ist durch Missachtung dieser gesetzlichen Vorgabe wahrscheinlich ein Schaden von mehreren Tausend € entstanden. Die Bürgermeisterin war sich aber mindestens der Fragwürdigkeit der Auftragsvergabe bewusst, weil ihr die persönlichen Beziehungen des Planungsausschussvorsitzenden zu dem Architekten bekannt sind. So enthielt sie sich bei der Beschlussfassung über die Auftragsvergabe am 16.6.2009 der Stimme. Dennoch unterzeichnete die Bürgermeisterin wenige Tage später den Auftrag, obwohl es ihre Pflicht gewesen wäre, geeignete Preisumfragen zu veranlassen.
Eine ähnliche Vorgehensweise war von Frau Falkenberg mit einer weiteren Beauftragung des erwähnten Architekten geplant. Allerdings hat die Bügermeisterin von der Vergabe Abstand genommen, weil die Zuschüsse anders als erwartet, nicht geleistet werden.
Wir meinen, dass für saubere Vergaben im Bereich der freiberuflichen Leistungen mindestens Preisumfragen erforderlich sind. Anders als behauptet wird, sind Honorarforderungen und Leistungen der Gutachter und Architekten nämlich sehr unterschiedlich.