Windräder in der Feldaue?
Die Regionalplanung für den hiesigen Planungsraum wurde vom Oberverwaltungsgericht am 20.1.2015 als rechtswidrig erklärt. Somit ist eine unklare Rechtslage entstanden. Die Landesregierung hat dies mit diversen Erlassen aufgefangen. Alle Windradplanungen stehen unter einem Vorbehalt bis zum 5.Juni 2017. Es sind Ausnahmegenehmigungen möglich, sofern die Planungen in Eignungsgebieten liegen. Die Feldaue zwichen Dassendorf und Brunstorf wird als Eignungsgebiet (siehe Karte unten; klick) angesehen. In diesen Eignungsgebieten sind Anlagen unzulässig, wenn die sogenannten harten und weichen Kriterien erfüllt sind. Darüberhinaus sollen weitere Kriterien bei der Abwägung gelten. Soweit keine Tabukriterien vorliegen, bezieht die Landesplanungsbehörde bei der weiteren Flächenauswahl weitere im öffentlichen Interesse liegenden Erwägungen und räumliche oder rechtliche Gegebenheiten ein. Um die Zielsetzungen einer zukünftigen Landesplanung nicht zu behindern, sollen weitere Kriterien für die Ausnahmeerteilungen beachtet werden. (
Dazu gehört insbesondere das Kriterium 5:
Sofern sich eine Gemeinde oder die Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde gemäß § 16 g GO mehrheitlich für oder gegen Windenergienutzung im Gemeindegebiet oder Teilen davon ausgesprochen haben, wird die Landesplanungsbehörde dies als Indiz dafür ansehen, dass vor Ort Kriterien für bzw. gegen Flächenausweisungen vorhanden sein können.
Die Landesplanungsbehörde wird dies zum Anlass nehmen, die für und gegen die Zulassung einer Ausnahme sprechenden Gründe ihrer Art und ihrem Gewicht nach zusätzlich vertieft zu prüfen und zu ermitteln, inwieweit diese objektiven Gesichtspunkte nach geltendem Recht als zu beachtende sachliche Kriterien in den Abwägungsprozess einzubeziehen sind. Die Landesplanungsbehörde wird insbesondere die Gemeinde nochmals gesondert beteiligen, um alle Sachargumente umfassend zu ermitteln. Auf diese Weise soll die Einschätzung und Sachkenntnis der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt werden und zu einer angemessenen Entscheidungsfindung über eine mögliche Ausnahmeerteilung beitragen. (näheres siehe Links unten)
Das heißt, dass sich die Gemeinden bemühen müssen, der Landesplanung klar zumachen, wieso der Bau der Windkraftanlagen abgelehnt wird. Eine Vielzahl von Argumenten dürfte gegen die Ausweisung der Flächen zwischen Brunstorf und Dassendorf sprechen. Allgemein ist auch der Eingriff in Natur und Landschaft von Bedeutung. Das Land hat gelernt und will die weitere Verspargelung der Landschaft vermeiden und von den geeigneten Räumen nur 25% nutzen. Es dürften sich daher viele Räume finden lassen, die besser geeignet sind. Ob in den hier betroffenen Ämtern genug hinreichend qualifiziertes Personal vorhanden ist, um alle Argumente schlüssig und gerichtsfest zu hinterlegen, ist fraglich. Anderorts befassen sich bereits gewiefte Rechtsanwälte mit den Anliegen der Gemeinde. Seitens der Betreiber übrigens ebenso, Windkraftprozesse sind lukrativ. Das hat auch sehr erfahrene Baurechtsexperten aus der hiesigen Gegend angezogen. Für die Betreiber lockt (mal wieder) das Subventionsgeld der Stromverbraucher. Die Verspargelung der Landschaft und die Belastung der Menschen ist denen egal. Ist es erlaubt, wird es gemacht.
Wer es genau wissen will, hier die maßgeblichen Links. Sie finden auch noch weitere Texte, die den Planungs- und Genehmigungsprozess erläutern. Schwere Kost, aber verkraftbar.