Bauangelegenheiten, Ausnahmen und Befreiungen; die Arbeit des Planungsausschuss (6.7.2010)
Kein Ausschus tagt so oft, wie der Planungsausschuss. Manchmal sogar monatlich. Das hat seinen Grund darin, dass der Planungsausschuss durch Beschluss der Gemeindevertretung weitreichende und abschließende Entscheidungsbefugnisse hat. Die Zuständigkeit des Planungsausschusses :
Bebauungspläne
BauGB §3, Abs. 1 Unterrichtung und Erörterung
BauGB §3 Abs. 2 Auslegung
BauGB §4 Beteiligung der Behörden
BauGB § 36 gemeindliches Einvernehmen in Verbindung mit
BauGB § 34 Lückenbebauung
BauGB § 35 Bauen im Außenbereich
BauGB §14 Abs. 2 Ausnahme von Veränderungssperre
LBO §72, Abs. 1 Satz 1 und Satz 2
BauGB § 15 Abs. 1 Zurückstellung
Für Bauwillige ist es oft wichtig zu erfahren, wie die Praxis bei Ausnahmen und Befreiungen ist. Es besteht nämlich ein Rechtsanspruch auf Gleichbehandlung. Leider ist es nicht möglich, die beschlossenen Fälle hier zu dokumentieren, weil dadurch der Anspruch der betroffenen Bürger auf vertrauliche Behandlung ihrer Anträge verletzt würde. Aber oft möchten Dassendorfer, die umbauen wollen oder die Erweiterungsmöglichkeiten ausschöpfen möchten, dennoch gern wissen, wie in ähnlichen Fällen entschieden wurde. Wir schlagen Ihnen vor, sich dann an unsere Mitglieder des Planungsausschusses zu wenden. In den meisten Fällen lässt sich die bisherige Praxis übertragen. Die Bürger können dann in etwa überblicken, wie sich der Ausschuss zu den Anträgen stellen könnte. Die Sitzungstermine des Planungsausschusses können Sie im Bauamt (Tel: 990602, Frau Birkholz/990603, Frau Rempf) erfragen. Dort können Sie sich auch erkundigen, bis wann die Anträge einzureichen sind, wenn sie noch auf der nächsten Sitzung des Planungsausschusses behandelt werden sollen. Sie erfahren dort auch, welche Unterlagen beizubringen sind, damit über die Anträge entschieden werden kann. Die Unterlagen sind, außer bei Bauanträgen, an keine besondere Form gebunden. Meistens werden Ausschnitte aus dem Liegenschaftsbuch, dem geltenden Bebaungsplan und Zeichnungen zum beabsichtigten Vorhaben benötigt. Letztere können in vielen Fällen auch von den Antragstellern selbst erstellt werden, um den Antragstellern die Einschaltung eines Architekten zu ersparen. Die Tätigkeit des Planungsausschusses ist verwaltungsgebührenfrei! Der betroffene Bürger ist berechtigt, zu beantragen, dass er in der nicht öffentlichen Beratung seines Anliegens gehört wird.
Von der CDU sind Mitglieder des Planungsausschusses: Dr.Helmut Rüberg und Horst-Dieter Müller-Pinzler. Der Planungsausschuss hat insgesamt 5 Mitglieder. Die Bürgermeisterin Martina Falkenberg brauchen Sie nicht zu fragen, die lässt sich im Planungsausschuss fast nie sehen.