Hier der Text der Petition
An den
Schleswig-Holsteinischen Landtag
Petitionsausschuss
Landeshaus
24105 Kiel 25.08.2024Petition an den Schleswig-Holsteinischen Landtag
(mit der Bitte um Veröffentlichung)
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Hier in der Gemeinde (Dassendorf) war wochenlang keinerlei Mobilfunk möglich. Mittlerweile
ist es auf niedrigem Niveau (110 db) etwas besser. Meistens an meinem Wohnort nur zwei
Balken als Empfangsleistung zu sehen. Meine diesbezüglichen Eingaben hat der Minister für
Digitalisierung an das Wirtschaftsministerium (WiMi Az VII 312) weitergeleitet. Von dort erhielt
ich nur die Antwort, dass für Mobilfunk das Land nicht zuständig sei. Aufgrund der aktuellen
rechtlichen Bestimmungen, insbesondere gemäß Artikel 87f GG, sei ein staatliches Eingreifen in
den Mobilfunkmarkt nicht möglich.Alle angesprochenen staatlichen Stellen nahmen das als gegeben hin und verwiesen mich auf meine
Rechte als Kunde des Versorgers. Mobilfunk ist heute eine Lebensgrundlage.Der Verweis auf die bundesrechtlichen Regelungen im TKG ist zutreffend aber nicht hilfreich.
Die Zuständigkeit des Bundes für die Umsetzung des TKG bei der Lizenzversteigerung brachte
dem Bund immense Einnahmen. Der Bund hat mit den steuerähnlichen Einnahmen seine Schulden
bezahlt. Die Investitionskraft der Netzbetreiber wurde so geschmälert. Deshalb konnten nur
schwache Sanktionen auferlegt werden, wenn die Lizenznehmer nicht für eine durchgängigeAbdeckung des Versorgungsgebietes sorgen. Das Ergebnis ist bis heute eine lückenhafte
Abdeckung im ländlichen Raum.Der Staat erhebt für den Verkauf der Lizenzen riesige steuerähnliche Verbrauchsabgaben.
Aber für die Bereitstellung der Gegenleistung ist der Bürger auf seine Verbraucherfunktion als
zivilrechtlicher Kunde der Lizenznehmer angewiesen. Wie zu erwarten, mit unbedeutenden
Ergebnissen im Konfliktfall. Der Bürger ist praktisch klaglos gestellt.So geht es mir in dem vorgetragenen Fall. Die staatliche Verwaltung blieb untätig.Es geht aber nicht um Verbrauchsgüter. Mobilfunk ist heute ein Teil der Lebensgrundlagen.Die wahre Dimension dieses strukturellen Defizites wird von der Landesverwaltung nicht erkannt.
In einem kabelvernetzten Büro wird das möglicherweise auch nicht so deutlich. Für Handwerker
ist fehlender Mobilfunk in einigen Regionen existenziell. Sie bestellen damit Material und halten
Kontakt zur Bauleitung. Die Art der Ausführung der Arbeiten wird von Regieunternehmen
zentral überwacht. Landwirte benötigen für den Einsatz der Landmaschinen Mobilfunk; im
Fehlerfall auf dem Feld und zur Maschinensteuerung. Für Gewerbebetriebe und Private ist
Internetzugang gleichermaßen per Mobilfunk von großer Bedeutung. Bei allen Kontozugriffen
werden aus Sicherheitsgründen SMS oder Sprachmitteilungen versandt. Jugendliche benutzen für
den Internetzugang Internet überwiegend Mobilfunk. Sie verfügen oft genug nicht über WLAN mit
Routern. An der Werbung für monatliches Transfervolumen (200 GB !) der Anbieter können Sie
erkennen, wie stark Jugendliche, Schüler und Studenten Internet über Mobilfunk nutzenViele Bürger nutzen als Telefon allein die Mobilfunkverbindung. In fast allen Dialogapplikationen
(auch BundId, Justizapp, Krankenkassen, AusweisApp) dienen SMS (o.ä) auf das Handy gesendet
zur Identitätsfeststellung. Für Jugendliche ist das Handy oft der einzige Zugang zum Internet. Dazu
ist eine ausreichende Übertragungsgeschwindigkeit notwendig. Die EU-Kommision arbeitet an
einer Regelung für den gesicherten Internetzugang als Freiheits-/ Menschenrecht.Internetzugang ist ein Element bürgerlicher Freiheit. Aufgabe des Staates ist es, diese Freiheit
zu sichern. Dieser Infrastrukturmangel kann nicht als gegeben und als hinnehmbar betrachtet
werden. Es ist der Staat selbst, der SMS per Mobilfunk verschickt, um z.B die Identität im
Ausweissverfahren zu sichern.In Indien wird heute ein 5G Netz aufgebaut. Die indischen Netze haben 1,7 Milliarden Teilnehmer.Für die Bereitstellung der Lebensgrundlagen in der örtlichen Gemeinschaft sieht das Grundgesetz
die Gemeinden vor. Ämter und Gemeinden sehen aber in der mobilen TK keine Aufgabe. So
können sich die Missstände ungehindert weiter fortsetzen.Ich hatte vorgeschlagen, dass im Sinne von Art.28 GG die Gemeinden in die Pflicht genommen
werden sollen, diese Grundversorgung sicher zu stellen. Es mag zutreffend sein, dass
gesetzestechnisch gesehen die Gemeindeordnung für diese Verpflichtung der falsche Ort ist. Der
Minister schreibt, es bedürfe dazu spezialgesetzlicher Regelungen. Das Land hat in einer Vielzahl
von Gesetzen und Rechtsverordnungen den Gemeinden und Kreisen kostenträchtige Aufgaben und
Verpflichtungen zugewiesen. Wenn der Wille bestünde, könnte eine geeignete gesetzliche Regelung
geschaffen werden. Es würde z.B.schon helfen, wenn die Gemeinde gegenüber Bundesnetzagentur
oder Lizenznehmer tätig würde. Zusätzlich könnte sich das Land um ein partielles Benehmensrecht
gegenüber der Bundesnetzagentur bemühen. Vielleicht könnte auch ein eigener Sendemast
aufgebaut werden.Die Antworten des Ministers muss ich nun als Kapitulation gegenüber dieser Situation verstehen.
Die Landesregierung will demnach keine Schritte unternehmen, um eine bessere Versorgung mit
Mobilfunk sicher zu stellen.Die staatlichen Stellen verweisen den Bürger in einer Grundversorgung und in Freiheitsrechten
auf den Verbraucherschutz! Das dürfte nicht sein. Wenn schon eine umfassende Lösung wegen
der entstandenen Strukturen nicht absehbar ist, müsste das Land wenigstens versuchen, diesen
ordnungspolitischen Webfehler zu mildern.Das Digitalministerium und das Wirtschaftsministerium ist offensichtlich nicht bereit sind, tätig zu
werden. Daher wende ich mich an den Petitionsausschuss des Landtages.Der Minister soll beauftragt werden, hilfreiche Lösungsansätze zur Sicherstellung der
Mobilfunkversorgung zu entwickeln. Eine Beteiligung der Städte/ Gemeinden wäre durch Änderung
der gesetzlichenGrundlagen herbeizuführen.