Neue Gesetzeslage zu Erneuerungsbeiträgen; Hauskoppel
Die neue Landesregierung beabsichtigt eine Änderung der Abgabenordnung zu beschließen, wonach die Gemeinden nun selbst entscheiden können, ob Sie Beiträge für den "Um- und Ausbau von Straßen und Wegen" erheben. Diese Beiträge sind bisher auch als doppelte Erschließungskosten bekannt und führen viellerorts zu großem Ärger. Bisher haben die Gemeinden sich hinter der Landesgesetzgebung versteckt, aber die Gelder (erheblichen Umfangs) gern eingestrichen. Besonders schlaue Kämmerer wollen die Abgaben sozialisieren und zu einer quasi Steuer mit regelmäßigem Einzug umgewandeln. Diese Abgabe passt in das Bild vom geldgierigen Staat, dem selbst überreiche Steuereinnahmen immer noch nicht reichen. Stattdessen denkt man sich neue Aufgaben aus und belastet den Bürger. Dazu dienen die jeweils aktuellen Schlagworte: "Sicherheit", "Autobahnreparatur", "Weltenrettung", "Bankenpleite", "Europäische Werte", internationale Solidarität ...
Es ist nun abzuwarten, ob der Landtag die Änderung beschließt und ob die Gemeinde dann von dieser Geldquelle weiterhin Gebrauch machen will. Die Anlieger diverser Straßen könnten ggf. aufatmen. Hauskoppel, Rotdornweg, Südweg. Dazu müsste die entsprechende Satzung geändert oder aufgehoben werden.
Wer wird die unvorstellbaren Kosten des wirtschaftlichen Stillstandes und der Corona-Schäden zu zahlen haben ? Bleiben die Beschränkungen der Freiheitsrechte erhalten? 

Nicht immer halten sich diese an ihre Verpflichtung zur Wahrhaftigkeit und Rechtstreue. Besonders bei Grundstücks-angelegenheiten muss der Bürger vorsichtig sein. Der sprichwörtliche längere Arm bekommt dann seine konkrete Gestalt. Bei kleinen Ämtern und Gemeinden ist Rechtstreue ein dehnbarer Begriff. Wie Sie sich unter diesen Bedingungen am besten verhalten, das lesen Sie hier.
Hier gibt es kein GenderGAGA. GenderGAGA verhöhnt die Frauen und zerstört die Sprache.