Hat das Amt jetzt eine Doppelspitze?
Nach einem aufwendigen Verfahren hat der Amtsausschuss einen Amtsdirektor gewählt. Blickpunkt berichtete mehrfach über das quälende Bewerbungsgeschehen. Jetzt hat sich die Leitung im Amt neu eingerichtet. Die neue Amtsdirektorin Christina Lehmann hat als erstes die merkwürdigen Besenstielstrukturen der vorherigen Amtsverwaltung aufgelöst. Die Fachbereichsleiter sollen ihre Ämter eigenverantwortlich wahrnehmen. Die unentwegte Rückkopplung in der Hierarchie wird die Bearbeitungsprozesse hoffentlich beschleunigen. Dafür sorgt auch der umfassende gesetzliche Kompetenzrahmen der Amtsdirektorin. Die Einmischung der ehrenamtlichen Gemeindevertreter in das Verwaltungsgeschen könnte ein Ende nehmen. Ob die Erwartungen an die neue Leitungsstruktur des Amtes erfüllt werden, kann sich nun zeigen. Die kaum verständliche Struktur der Vergangenheit mit leitender Verwaltungsbeamten und ehrenamtlichem Amtsvorsteher in Behördenfunktion hat sich im Amt Hohe-Elbgeest jedenfalls nicht bewährt. Es kann also nur besser werden.
Eine merkwürdige Rolle hat der Gesetzgeber dem Vorsitzenden des Amtsausschuss zugewiesen. Ähnlich dem Bürgervorsteher in den Städten hat er keine behördliche Funktion. Seine Funktionen beschränken sich auf die Geschäfte des Amtsausschusses. Scheinbar als Trostpflaster hat man den Begriff des Amtsvorstehers belassen. Das befördert den Eindruck, das Amt würde in einer Art Doppelspitze gemeinsam mit der Amtsdirektorin geleitet. Dass der Gesetzgeber sich das anders vorgestellt hat, kann man nachlesen. Man sieht es aber besonders deutlich an der gesetzlich vorgegebenen Bezahlung:
Aufwandsentschädigung des Amtsvorsteher : 372 €
Besoldung Amtsdirektor nach Beamtenbesoldungsordnung Gruppe B2 derzeit: 7620,51 plus diverse Familienzuschläge, Zahlungen in die Versorgungskasse, Beihilfe, etc