Mühle; Investor will Gemeinde mit Kindergarten helfen
Nicht allen Dassendorfern dürfte bekannt sein, was es mit dem wuchtigen Klinkerbau am östlichen Ende Dassendorfs südlich der B207 auf sich hat. In dem Gebäude war jahrzehntelang eine Getreidemühle für die hiesige Umgebung untergebracht. Die Großmühlen haben in den 50er Jahren mit ihrer überlegenen Technik den Markt an sich gezogen. Die Dassendorfer Mühle wurde geschlossen. Übrig blieb das Gebäude, das nun wie eine heiße Kartoffel angeboten wurde. Nachnutzungen waren problematisch, weil die Mühle im Außengebiet liegt. Alle Versuche scheiterten schließlich. Als aus dem Gebäude eine Pension/ Hotel o.ä. gemacht werden sollte, kam vor einiger Zeit von der Bauaufsicht die klare Ansage: Die beabsichtigte Nachnutzung ist nicht genehmigungsfähig. Sie würde zu einer Splitterbebauung führen.
Das Gebäude wurde wieder verkauft. Jetzt ist ein Investor mit hochfliegenden Plänen dran. Er kennt die Mentalität der Gemeindevertreter. Wie schon am Holunderbusch erprobt: Irgendwas Soziales versprechen und die Türen gehen auf. Dieses mal ist es mit Rücksicht auf die Mentalität von Frau Falkenberg: ein Kindergarten! Es funktionierte. Jetzt ist geplant, die Einwände des Landrates gegen die Ausweitung der Dassendorfer Splittersiedlung zu umkurven. Es soll dazu ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Die Planung betreibt und zahlt der Investor. Der Investor ist zahlungskräftig. Es handelt sich um eine große Baugesellschaft aus Bergedorf. Um sich den Anforderungen des Baugesetzes für Bebauungspläne zu entziehen. nutzt man eine Regelung, die im Innenbereich der Städte die Aufstellung "erleichtert". Es genügt eine Fläche kleiner als 10.000 qm und der Anschluss an eine im Zusammenhang bebaute Fläche. Die Regelung läuft allerdings aus. Aus gutem Grund, denn mit der Regelung ist viel Missbrauch betrieben worden. Deshalb ist jetzt Eile angesagt. Im Planungsausschus wurde flugs ein Aufstellungsbeschluss gefasst. Der Flächennutzungsplan müßte auch noch geändert werden. Mit dem Investor wäre noch ein städtebaulicher Vertrag zu schließen.
Es ist zu hoffen, dass diese Splittersiedlung von der Landesplanung und/oder vom Kreis verhindert wird. Die gemeindliche Planungshoheit dient der baulichen Ordnung. Sie hat nicht den Sinn, die Regelungen des Baugesetzbuches zu umkurven. Der beigefügte Kartenausschnitt zeigt die in Rede stehende Fläche im Flächennutzungsplan. Am Rande ist Dorfgebiet ausgewiesen. Roter Kreis. Die extreme Außenbereichslage der Fläche ist kaum zu übersehen.