Mühle; Schnellverfahren gestartet
Der Investor hat es eilig. Die Gemeinde sputet sich; Planungsausschus am 11.12.2019, Beschluss in der Gemeindevertretung am 17.12.2019. Immerhin sind Wohltaten des Investors zu erwarten. Um einen unangenehmen Beigeschmack zu vermeiden, beabsichtigt die Gemeinde die Flächen zu erwerben, die für öff. Aufgaben benötigt werden. So kann vermieden werden, dass die Planungsgewinne allein beim Investor verbleiben. Die neue Rechtslage für Gemeindevertreter wird die Kontakte zum Investor streng auf die Wahrnehmung der Belange der Gemeinde Dassendorf beschränken. Kompromittierende Bilder, Hausbesuche, Einladungen etc. bleiben somit wohl aus.
Es ist berichtet worden, dass neuerdings die Dokumente zum Beratungsgeschehen im Internet zu finden sind. Das Beratungsgeschehen im Planungsausschusses und in der Gemeinvertretung ist leider nur etwas schwierig zu finden, aber dafür desto vollständiger der Beratungsunterlage zu entnehmen. Der folgende Link führt leider nur in die Nähe. Weitere Klicks sind nötig. https://www.amt-hohe-elbgeest.de/Gemeinden/Dassendorf/Politik/Sitzungskalender
Hier der wesentliche Inhalt und die Skizze des Geltungsbereichs des Aufstellungsbeschlusses:
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Einzelheiten. Klick hier. |


Wer wird die unvorstellbaren Kosten des wirtschaftlichen Stillstandes und der Corona-Schäden zu zahlen haben ? Bleiben die Beschränkungen der Freiheitsrechte erhalten? 

Nicht immer halten sich diese an ihre Verpflichtung zur Wahrhaftigkeit und Rechtstreue. Besonders bei Grundstücks-angelegenheiten muss der Bürger vorsichtig sein. Der sprichwörtliche längere Arm bekommt dann seine konkrete Gestalt. Bei kleinen Ämtern und Gemeinden ist Rechtstreue ein dehnbarer Begriff. Wie Sie sich unter diesen Bedingungen am besten verhalten, das lesen Sie hier.
Hier gibt es kein GenderGAGA. GenderGAGA verhöhnt die Frauen und zerstört die Sprache.