Bobers App
Mit großem Eifer verfolgt Gemeindevertreter Bober seine Idee von der Dassendorf App. Zweifler wurden schäbig beschimpft. Hier wurde schon erläutert, was das eigentlich ist: eine App. Die Wählergemeinschaft WIR macht mit und beschafft sogar EU-Gelder für dieses Vorhaben. Während man geglaubt hatte, dass Gemeindevertreter Bober selbst Hand anlegt, um die App zu schreiben, blieb es bei Ankündigungen. Stattdessen wurden Aufträge verteilt. Sogar ein App-Manager wurde bestellt. Was die App leisten soll, blieb irgendwie unklar. Aber eine App sollte es sein. App's kennen Kiddies gut, weil sie im App Playstore von Google neben Nützlichem auch ihre Spiele finden können. Nun stellt sich heraus, die App machte eine Bauchlandung bevor sie starten konnte. Aus der App ist technisch eine ganz gewöhnliche Homepage für Dassendorf geworden. Damit die "App" eben doch eine App bleibt, kann man sie etwas umständlich auch über eine App zwecks Adressaufruf aus dem Google-Playstore erreichen. Homepages sind mit sogenannten Contentmangern einfach zu gestalten. Das dürfte der Grund für die Strukturänderung sein. Die Internetadresse der neuen Homepage steht auch fest.
Eigentlich hat die Gemeinde bereits eine amtliche Homepage, die sogar erstaunlich gut gefüllt ist. Da noch unklar ist, was in der neuen Bober-Homepage angeboten werden soll, ist man auf Rätselraten angewiesen. Nicht ganz unberechtigt sind Fragen nach der rechtlichen Legitimation einer Gemeinde. Presserecht und Datenschutz setzen enge Grenzen. Zur Erinnerung: Gemeinden sind staatliche Organe. Sie üben Hoheitsrechte aus. Sie dürfen nur Aufgaben wahrnehmen, wenn diese zur rechtmäßigen Erfüllung der in ihrer jeweiligen Zuständigkeit liegenden Aufgaben liegen. Parteienwerbung ist jedenfalls keine staatliche Aufgabe. Es wird abzuwarten sein, was Bobers Homepage nun bieten wird.
Irgendwie stellt sich auch die Frage, ob für diese Aufgabe eigentlich das Amt zuständig ist. Schließlich hat das Amt mit seinem neuen Internetauftritt für die Gemeinde alle Versäumnisse der Vergangenheit hinter sich gelassen.