Zeckmäßigkeit statt Luxussanierung
Es geht also doch. Nicht jede Straße muss nach städtischen Kriterien ausgebaut sein, wenn es den Anwohnern auch einfacher reicht. Jahrelang drohte den Anwohnern der Hauskoppel der Neubau oder der Ausbau und die Erweiterung ihrer Straße. Dabei brauchten sie eigentlich nur eine bessere Asphaltdecke. Der komplette Ausbau wäre die Anlieger teuer gekommen. Noch mehr hätte eine neue Erschließungsstraße gekostet. Die Schäden an der vorhandenen Decke stammten wahrscheinlich nicht einmal von der Nutzung durch die unmittelbaren Anlieger. Wahrscheinlich gehen sie auf das Konto schwerer landwirtschaftlicher Fahrzeuge. Auf Hochborde, Regenentwässerung, Fußgängerwege, Straßenlampen etc können die Anlieger gut verzichten. Irgendwann ist zwar das Vorhandensein einer ausreichenden Erschließung im Rahmen der Baugenehmigungen bestätigt worden. Jetzt reicht es jedenfalls aus, wenn die Erschließung rechtlich nur ein Wirtschaftsweg ist. Ob das so bleibt, wenn die Bebauungspläne für das Gebiet realisiert werden, ist aber offen. Dann werden wohl echte Erschließungsstraßen unumgänglich. Nach der Definition des Bundesgerichtshofs sind " Wirtschaftswege Feld, Wald und sonstige ländliche Wege, die überwiegend land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen und keine überörtliche Bedeutung haben, was heißt, dass sie auch nicht für den Durchgangsverkehr ausgelegt sind." Eigentlich wäre es ratsam, die Ausbaubeitragssatzung aufzuheben. Denn es liegt nicht im freien Ermessen der Gemeindevertretung satzungswidrig auf Beiträge zu verzichten. Kollisionen sind unvermeidbar.