Mühle; 26. Änderung des FPlanes; erweiterte Zielsetzung

muehleStatt Kita soll jetzt zusätzlich neues Wohngebiet geplant werden. Im Planungsausschuss wurde dazueine bemerkenswerte Begründung der Änderung des FPlanes

http://bauleitplanung.amt-hohe-elbgeest.de/Dassendorf/Dassendorf_26Aend_F-Plan_Begruendung_2021-06-02.pdf

http://bauleitplanung.amt-hohe-elbgeest.de/Dassendorf/Dassendorf_26Aend_F-Plan_Alternativenpruefung_Karte_02-06-2021.pdf

verabschiedet.

  1. Große Flächen liegen heute bereits zwischen den isolierten Baugebieten. Die Splittersiedlung der Gemeinde wird nun auch noch nach Osten fortgesetzt. Zahlreiche landesplanerische Vorgaben werden missachtet.

  2. Die Gemeinde betreibt keine Grundstücksvorhaltung für Gemeinbedarfsflächen. Die Folge dieses Versäumnisses rechtfertigt keine neue Splittersiedlung

  3. Der dringende Bedarf für eine Kita beruht auf einer nicht nachvollziehbaren Projektion der Erwartung des Kreises. Der Bedarf könnte auch durch eine Kita in Hohenhorn oder Brunstorf (in Bau) gedeckt werden.

  4. Die Planung wird in Wirklichkeit durch das Interesse des Eigentümers bestimmt, der den Abriss und Rückbau der ehemaligen Mühle vermeiden will. Er will stattdessen eine Wohnbaugebiet schaffen.

  5. Der Entwicklungsrahmen ist für die Gemeinden eine Möglichkeit. Sind die Grundlagen nicht gegeben, findet nur eine verminderte Entwicklung statt. Die Außerachtlassung der landesplanerischen Grundsätze ist dadurch nicht gerechtfertigt.

  6. Die Kooperation der Gemeinden Dassendorf, Brunstorf, Hohenhorn lässt eine weitere Kooperation mit den sehr nahe liegenden Städten Geesthacht und Schwarzenbek außer acht. Die Kooperation befreit nicht von der örtlichen Daseinsvorsorge.

  7. Dassendorf hat keinerlei zentralörtliche Funktion. Es liegt im Achsenzwischenraum.

  8. In der Alternativenprüfung wurden Alternativen für eine Wohnbebauung, nicht ein Standort für eine Kita untersucht. GSP plant offensichtlich ein neues Wohngebiet. Flächenbedarf für eine Kita sind der willkommene Anlass, Planungsgewinne im Außengebiet zu erzielen. Die Alternativenprüfung ist fehlerhaft und zielorientiert auf Misserfolg gerichtet.

  9. Nahe liegende Alternativstandorte bleiben gänzlich unberücksichtigt.

  10. Die Begründung des Vorhabens durch das Planungsbüro vermittelt eine interessenorientierte Herangehensweise."

PDF-Dateien:

Stellungnahme zur Begründung

Alternativen

 

 

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Beim Umgang mit Behörden und Ämtern ist Vorsicht geboten. rechthabenundbekommenNicht immer halten sich diese an ihre Verpflichtung zur Wahrhaftigkeit und Rechtstreue. Besonders bei Grundstücks-angelegenheiten muss der Bürger vorsichtig sein. Der sprichwörtliche längere Arm bekommt dann  seine konkrete Gestalt. Bei kleinen Ämtern und Gemeinden ist Rechtstreue ein dehnbarer Begriff. Wie Sie sich unter diesen Bedingungen am besten verhalten, das lesen Sie hier.

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