Erneuerung von Straßen und Wegen
In diesem Blog wurde mehrfach berichtet, dass die Anlieger von einigen Straßen in Dassendorf von Erneuerungsbeiträgen in erheblicher Höhe bedroht sind. Bisher war es Pflicht für die Gemeinden, diese Beiträge zu erheben. Davon können die Gemeinden nun absehen. Das Land hat dazu nun freie Fahrt gegeben. Zu groß war der Bürgerprotest gegen diese Beiträge. Zu schwach war die verfassungsrechtliche Grundlage. Letztendlich waren es doppelte Erschließungskosten, die meistens die schlechte Unterhaltung der Wege
durch die Stadt/Gemeinde verdecken sollten. Ziemlich unbemerkt im Wahlkampfgetöse, wurde in Dassendorf die maßgebliche Satzung am 26.2.2023 nun aufgehoben.
Das hört sich im Amtsdeutsch folgendermaßen an. Hier der LINK zu Aufhebung der Satzung. Ein bemerkenswerter Vorgang. Unter einer Vielzahl von Lastenerhöhungen durch Inflation, Klimarettung, Ukrainekrieg, EU-Covidförderung, Energiewende, Wärmewende ... ist das für die Bürger eine Lichtblick. Allerdings sollten sich die Bürger nicht zu früh freuen. Es ist zu befürchten, dass die fehlenden Beiträge an anderer Stelle wieder in die Gemeindekasse geholt werden. Naheliegend ist, dass die Grundsteuer nicht aufkommensneutral erhoben wird. Dazu bedarf es nur eines neuen "passenden" Hebesatzes.