Grundsteuer Wert- und Messbetragbescheide
Die Grundsteuer soll anders erhoben werden als bisher. Das Verfassungsgericht hatte die Bundesregierung dazu aufgefordert, ein gerechtes System zu entwickeln. Nach langer Diskussion gab es ein neues Gesetz. Für die Erhebung sind die Länder zuständig. Für die Bestimmung des Wertes des Grundstücks wurden von den Ländern Verfahren entwickelt. Schleswig-Holstein hat sich dem Standardverfahren angeschlossen. Von Anfang an gab es Kritik an dem Gesetz und dem Bewertungsverfahren. Steuerpflichtige klagten. Sie verlangten, dass bis zur verfassungsgerichtlichen Entscheidung die Bescheide nicht rechtskräftig werden dürften. Deshalb müssten Bescheide vom Vollzug ausgesetzt werden. Denn die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes sei zweifelhaft. Der Bundesfinanzhof hat das bestätigt
und die Aussetzung des Vollzuges verlangt. Lesen Sie Nr. 25 im maßgeblichen Urteil des Bundesfinanzhofes. Warum ist das wichtig?. Ist der Bescheid rechtskräftig, würde der Steuerpflichtige von der neuen Situation nicht profitieren können. Viele Dassendorfer müssen mit drastisch erhöhten Bodenwerten rechnen, woraus sich dann eine höhere Steuerlast ergibt. Eigentlich soll die neue Grundsteuer aufkommensneutral sein. Da viele Kommunen unter Finanzknappheit leiden, ist zu befürchten, dass die Hebesätze in Dassendorf eben nicht aufkommensneutral sondern darüberhinaus erneut erhöht werden. Um sich gegen die Festzetzung der Bodenrichtwerte zu wehren, ist es also notwendig, bei Erhalt des Bescheides postwendend Widerspruch mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zu stellen.
Der Hebesatz beträgt in Dassendorf 425 %. In Schleswig-Holstein bei Gemeinden unter 5000 EW 341% also 28 % höher als im Landesdurchschnitt.
Die letzte Grundsteuererhöhung können Sie als Skatingbahn hinter REWE bewundern.