Dassendorf hat eine neue Flagge
Die Gemeinden führen ihre bisherigen Wappen und Flaggen. Vor der Entscheidung nach § 28 Satz 1 Nr. 7; über die Annahme neuer und die Änderung von Wappen und Flaggen hat die Gemeinde hinsichtlich der Gestaltung das Benehmen mit dem Landesarchiv Schleswig-Holstein herzustellen.
Das Wappen ist unverändert seit ca. 75 Jahren. Aber die Flagge musste weg. Warum eigentlich? Musste jemand einen Gestaltungsauftrag bekommen. Die Lösung: fade, langweilig, aussagelos. Ob jetzt bald das Wappen dran ist? Man erkennt die Methode: Altes muss weg. Kulturelle Identifikation, Straßennamen, Denkmäler, Sprache, Schrift... Jetzt kommen WIR mit Macht: wertschätzig!
Wer wird die unvorstellbaren Kosten des wirtschaftlichen Stillstandes und der Corona-Schäden zu zahlen haben ? Bleiben die Beschränkungen der Freiheitsrechte erhalten? 

Nicht immer halten sich diese an ihre Verpflichtung zur Wahrhaftigkeit und Rechtstreue. Besonders bei Grundstücks-angelegenheiten muss der Bürger vorsichtig sein. Der sprichwörtliche längere Arm bekommt dann seine konkrete Gestalt. Bei kleinen Ämtern und Gemeinden ist Rechtstreue ein dehnbarer Begriff. Wie Sie sich unter diesen Bedingungen am besten verhalten, das lesen Sie hier.
Hier gibt es kein GenderGAGA. GenderGAGA verhöhnt die Frauen und zerstört die Sprache.