Denunziation jetzt wieder hoffähig ?
In der Sitzung der Gemeindevetretung am 9.Juli 2024 wird in der Fragestunde erneut berichtet; TOP Bürgerfragestunde: "Die Schilderung eines Nachbarschaftskonfliktes in der Einwohnerfragestunde der Gemeindevertretung am 6. Juni 2024 wird angesprochen und gefragt, ob das Ordnungsamt hierzu Erkenntnisse erhalten habe. Amtsdirektor Sommerkorn und Bürgermeisterin Falkenberg führen hierzu aus, dass zu den vorgebrachten Anliegen keinerlei Vorgänge im Ordnungsamt, Bauamt oder bei der Polizei vorliegen. Der Einwohner, der in der Angelegenheit vorgetragen hatte, wurde vom Ordnungsamt angeschrieben und um konkretisierende Rückmeldung gebeten. Amtsdirektor Sommerkorn betont, dass die Angelegenheit sehr ernst genommen wird, aber weder beim Ordnungsamt noch bei der Polizei rechtsextreme Vorfälle in Dassendorf bekannt seien. Dassendorf stelle hier keinerlei Schwerpunkt dar."
Hätte die Bürgermeisterin diese Fragen nicht als Denunziation zurückweisen müssen? Artikel 7 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Verbreitung fraglichen Gedankengutes ist zulässig und kein Gegenstand ordnungsrechtlicher Tätigkeit einer Verwaltung. Der Staat genießt grundsätzlich keinen Ehrschutz und müsse auch scharfe und polemische Kritik aushalten.
Es ist bedauerlich dass die Bürgermeisterin die Bedeutung der freien Meinungsäußerung für die demokratische Grundordnung gegenüber dem Denunzianten nicht geltend macht. Sie geben vielmehr der Denunziation das Forum. Nicht vergessen: Es ist noch nicht lange her, dass Frau Falkenberg sich selbst als Denunziant in eigener Sache betätigt hat.
Was lehrt das? Wer Streit mit seinem Nachbarn hat, läuft Gefahr, dass er wegen Verbreitung fraglichen Gedankengutes gemeldet werden könnte. Bürgermeisterin Falkenberg und Amtsdirektor Sommerkorn nehmen sowas sehr ernst.
Grafik: Paul Weber ;Der Denunziant