Neuer Amtsdirektor
Eine merkwürdige Führungsstruktur haben die Schleswig- Holsteinischen Ämter. Die eigentliche Verwaltungsarbeit erledigt der sogenannte leitende Verwaltungsbeamte. Ein Beamter mit der Qualifikation zum Höheren Dienst in der Kommunalverwaltung. Die organschaftliche Führung des Amtes liegt aber bei einem ehrenamtlichen Amtsvorsteher, der vom Amtsausschuss gewählt wird. In dieser verwirrenden Doppelstruktur kann eigentlich kein zügiger Verwaltungsbetrieb laufen. Wenn das anderorts dennoch möglich ist, liegt das wahrscheinlich an fehlendem Konfliktpotential zu und zwischen den Gemeinden oder deren Langmut. Gegen solche Führungsstrukturen machen sich in der Regel auch negative Effekte der ehrenamtlichen Selbstverwaltung bemerkbar. Das beginnt beim ehrenamtlichen Amtsvorsteher, der meinen könnte, seine Führungsqualifikation sei ihm mit dem Amt zugewachsen. Auch die mühselige Aneignung von Rechtskenntnissen im Verwaltungswesen ist nicht gerade Sache ehrenamtlicher Mandatsträger. Lebensnähe und persönliches Engagement bringen Übergriffe in die Abwicklungsaufgaben des Amtes mit den daraus entstehenden Behinderungen im Fortgang. Konfliktparteien angeheizt durch Presse und Medien nutzen die strukturelle Schwäche der Spitze der Amtsverwaltung als Austragungsort.Das soll nun mit einem neuen Amtsdirektor besser werden. Er ersetzt den leitenden Verwaltungsbeamten und den Amtsvorsteher. Er hat Zuständigkeiten wie ein hauptamtlicher Bürgermeister übertragen auf die Aufgaben des Amtes. (Aufgaben nach Weisung und Vorbereitung sowie Umsetzung der Beschlüsse der Gemeindevertretungen). Der Gesetzgeber hat die Messlatte für die Qualifikation des Amtsdirektors hoch angelegt. Mindestens die Eignung für den Höheren Dienst müssten die Bewerber mitbringen. Damit keine neuen Versorgungsposten für Parteikarrieristen geschaffen werden können, hält auch die Aufsicht ein Auge drauf. Der Amtsdirektor wird generös besoldet. Derzeit nach Landesbesoldungsordnung Stufe B2 (Endgehalt A16) später mit dem Einwohnerzuwachs des Amtes sogar nach B3. Der Amtsdirektor wird für 6 Jahre gewählt. Er muss sich einer möglichen Wiederwahl stellen. Sonst ist er zu entlassen. Bundesweit wird gesucht. Die Entscheidung fällt am 13.12.2016. Wir werden berichten, wer gewählt wird und was zu seiner VITA bekannt ist.