Arroganz der Macht (28.12.2010)
Eine Demonstration arroganter Machtausübung auf niedrigem Niveau konnten die Zuhörer der Sitzung des Planungsausschusses am 7.12.2010 verfolgen. GuD und SPD wollten in dieser Sitzung die Zerstörung der Waldsiedlung (näheres siehe unten) einleiten und sich dabei kritischen Wortmeldungen entziehen. Um das zu erreichen, machten sie auch vor einem Bruch der Landesverfassung und der Gemeindeordnung, die die freie Mandatsausübung garantieren, keinen Halt. "Wenn Sozis mal die Macht haben....", kommt einem in den Sinn.
Die Sitzungsleitung hatte der stv. Vorsitzende des Ausschusses Herr Stegen (SPD). Herr Straßburg (Ausschussvorsitzender, SPD) fehlte, obwohl er vor der Tür herumlief und an der Sitzung des Amtsausschuss teilnahm, die im Gemeindesaal um 20 Uhr begann. Zunächst wurde die Änderung des Protokolls der vorherigen Sitzung gefordert. Herr Straßburg (SPD) sei in der letzten Sitzung deshalb nicht anwesend gewesen, weil er befangen sei. Deshalb sei er auch heute nicht anwesend. Das Protokoll der letzten Sitzung müsse noch geändert werden. Diese unübliche und unsinnige Änderung des Protokolls musste schon erstaunen, denn die Befangenheit war nur teilweise gegeben und hätte ihn also nur daran gehindert, bei den enstprechenden Tagesordnungspunkten mitzuwirken. Herr Architekt Johannsen wurde als sachkundiger Berater bei allen Tagesordnungspunkten der Sitzung zugelassen. Honorar erhalte er für die Beratung nicht, erklärte Herr Johannsen.
Dann gab es die Aufklärung für die merkwürdige Protokolländerung. Herr Janßen (GuD) beantragte, dass das Ausschussmitglied Dr.Rüberg (CDU) wegen Befangenheit bereits bei der Beratung der Tagesordnung auszuschließen sei. Dieser wendete ein, dass er sich zwar bei einigen Tagesordnungspunkten der folgenden Sitzung befangen sehe, dies aber offensichtlich bei anderen Punkten nicht der Fall sei. Außerdem müsse er die Möglichkeit haben, eine Ergänzung der Tagesordnung oder andere Anträge zur Tagesordnung zu stellen. Die Hinweise fruchteten nicht. Trotz offensichtlichen Rechtsbruchs spielte sich Herr Janßen (GuD) als "Saubermann" auf. Dass gerade er den Mund so voll nahm, musste die Zuschauer schon verwundern, denn unter ihnen waren manche Dassendorfer, die auch die Vorgänge um Herrn Janßen aus einer etwas weiter zurück liegenden Vergangenheit kannten. Schließlich stimmten Herr Stegen, Herr Janßen und Herr Claßen (SPD) für den Antrag. Dr. Rüberg (CDU) blieb trotz dieses gesetzwidrigen Ausschlusses aus der Sitzung nichts anderes übrig, als den Raum zu verlassen. Anschließend wurde die Tagesordung beraten.
Schon nach einigen Minuten Sitzungsverlauf stellte sich heraus, dass Herr Stegen (SPD) nur eine verwirrte Marionette des Herrn Janßen war. Um die Rechtmäßigkeit seiner Sitzungsleitung kümmerte er sich nicht. Die Situation erinnerte an ein Willkürregime. Die Bürgermeisterin Frau Martina Falkenberg nahm an dieser Sitzung mal wieder nicht teil, obwohl dort beschlossen werden sollte, die Waldsiedlung zu zerstören. Stattdessen war jedem klar: Hier führt das Trio Straßburg, Janßen und Johannsen Regie. Herr Stegen (SPD) wirkte daneben eher komisch deplaziert. Herr Claßen (SPD) führte Protokoll und ließ sich ohne Widerrede von Herrn Janßen (GuD) die Anträge diktieren.
Die CDU-Mitglieder des Ausschusses haben dann die Mitwirkung an diesem Geschehen abgelehnt. Sie haben die weitere Teilnahme verweigert und den Raum verlassen
Die GuD hatte vor einiger Zeit als Wahlkampfmasche: "Transparenz für alle". Jetzt ist das Gegenteil gut genug.. Die Sitzung findet in einem viel zu kleinen Raum statt. Ca. 25 Personen drängten sich in einem 20 qm großen Raum. Öffentlichkeit sieht anders aus. Der benachbarte Saal war an diesem Abend vom Amtsausschuss belegt. Für zwei Mitglieder des Ausschusses hätte die Sitzung nur 30 Minuten dauern können, weil sie Mitglied im Amtsausschuss sind. Beschlossen wurde dann auch die schwächste Form der Bürgerbeteiligung: durch Aushang. Warum stellt sich das Trio nicht einem öffentlichen Anhörungstermin, in dem sie dann auf Rückfragen auch die Absichten erklären könnten. Der Grund: man hat schlechte Argumente und möchte verschleiern, dass es um die Bauinteressen einiger weniger geht und natürlich um den Wunsch eines Architekten zu planen und zu bauen. Wie schon in der Vergangenheit beschloss der Planungsausschus deshalb auch sogleich, dass Herr Johannsen die Aufträge bekommen soll. Das ist zwar nicht seine Zuständigkeit, aber man kennt sich und man hilft sich.
Nach der Sitzung gingen bei Frau Falkenberg (SPD) zwei Schreiben des Betroffenen ein, in denen er die Aufhebung der berührten Beschlüsse und die Einholung von Vergleichsangeboten forderte. Ansonsten werde er Disziplinarbeschwerde beim Landrat und Strafanzeige wegen Untreue erstatten. Rufen Sie die beiden Schreiben hier auf:
Organklage Beauftragung Johannsen
Das Geschehen ist so krass rechtswidrig, dass die Bürgermeisterin ohne disziplinarische Konsequenzen für ihre Person nicht untätig bleiben konnte. Der Bürgermeisterin Falkenberg blieb auf Beschwerde des Betroffenen Dr.Rüberg nichts anderes übrig, als die Beschlüsse des Planungsausschusses als rechtswidrig zu beanstanden.Lesen Sie hier:
Beanstandung durch Frau Falkenberg
Es ist bedauerlich, dass das SDP/ GuD Bündnis nun sogar alle Hemmungen verloren hat, ihre Macht zu Willkür und Missbrauch gegenüber den verbrieften Rechten der Gemeindevertreter zu verwenden. Eine merkwürdige Rolle spielte bei der Sache auch ein Hamburger Polizeibeamter, der seine Möglichkeiten angeboten hatte, dem Rechtsbruch Wirkung zu verschaffen. Damit werden sich noch andere Stellen befassen müssen.
Hinsichtlich der Beauftragung von Herrn Johannsen ist die Verharmlosung dieses Beschlusses als EmpfehIung wenig glaubhaft. Der Beschluss findet sich innerhalb anderer Texte, die in die Beschlusszuständigkeit des Ausschusses fallen. Außerdem ist der Beschluss des Planungsausschuss im Zusammenhang mit dem bereits wiederholtem Bestreben zu sehen, diesem Architekten ohne Vergleichsangebote und Einbeziehung anderer Architekten einen Auftrag zuzuschanzen. Es ist noch nicht lange her, da wurde Herrn Johannsen ein Auftrag gegeben, für den er Centgenau das Honorar bekam, das er verlangte. Die Sache als unverbindliches "Soll " zu interpretieren, zeugt von gespielter Naivität. Aber immerhin scheint die Bürgermeisterin einer Untreueanzeige bei der Staatsanwaltschaft aus dem Wege gehen zu wollen und dazu die Durchführung eines geordneten Vergabeverfahrens vom Amt zu verlangen.
Die CDU-Fraktion wird dem unwürdigen Treiben unverändert kritisch gegenüber stehen und die Dassendorfer vor Zuständen bewahren, wie sie vor längerer Zeit bestanden haben. "Man kannte sich und man half sich.", war damals die Devise.
Wir werden nach diesem Auftakt für die Zerstörung der Waldsiedlung weiter berichten. Leider ist ein Bürgerbegehren gegen die Bebaungsplanänderungen gemäß Gemeindeordnung nicht ohne weiteres zulässig. Wir werden prüfen, welche weitere Möglichkeiten es gibt, die Arroganz der Macht zu bremsen.
Für alte Dassendorfer empfehlen wir, mit den Besuchern der Sitzung zu sprechen. Beispielsweise Bärbel Aldag, die sich noch Tage später empört zeigte.