Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau und den Umbau sowie die Erneuerung von Straßen Wegen und Plätzen (6.7.2010)
Mit einer solchen Satzung haben sich die Gemeinden eine neue Geldquelle erschlossen. Bei den Bürgern kommen die Beiträge nach dieser Satzung aber nicht gut an. Allgemein werden sie als doppelte Erschließungskosten verstanden. In vielen Fällen sollen sogar Bürger herangezogen werden, die von der Erneuerung keinen Vorteil haben. Regelmäßig beschäftigen sich die Gerichte mit den empörten Anliegern und oft genug zeigt sich, dass Städte und Gemeinden mit ihren Beitragsbescheiden zu weit gegangen sind. Noch schlimmer: Oft genug haben die Gemeinden die laufende Unterhaltung der Strassen und Plätze versäumt, so dass der Bürger schließlich die Folgeschäden zahlen muss. Näheres hier.
Im Jahre 2007 hatte die CDU eine Satzung aufgestellt, die die Bürger vor einer missbräuchlichen Anwendung der Satzung soweit möglich schützt. Damit ist jetzt Schluss. Die SPD/GuD Koaltion will nun in logischer Fortsetzung ihres Staatsverständnisses diese Schutzklauseln aufheben und den Anwendungsbereich erweitern. Der Bürger findet seinen Schutz nun nicht mehr in der Satzung. Er wird sich um gerichtlichen Schutz bemühen müssen. Für die Amtsverwaltung ist das kein Problem. "Bei Unklarheiten müssen eben die Gerichte die Rechtmäßigkeit der Veranlagung entscheiden!" Natürlich nimmt sich das Amt einen Rechtsanwalt. Im Unterliegensfall zahlt der Steuerzahler die Gerichtskosten und den Rechtsanwalt für die Amtsverwaltung . Das Prozessrisiko liegt allein beim Bürger. GuD und SPD stört das nicht. .Nur mit erheblichen Widerständen hatten SPD und GuD in die neue Satzung die Formulierung aufgenommen, dass die Kosten nach dem Vorteil für die jeweiligen Anlieger verteilt werden. Zusätzlich wollten wir die Bürger auch vor den Kosten der vernachlässigten Unterhaltung der Strassen schützen. Deshalb sollte in die Satzung folgende Passage aufgenommen werden:
"Beiträge für laufende Unterhaltungsmaßnahmen oder für die Folgekosten verspäteter oder unzureichender Unterhaltungsmaßnahmen werden nach dieser Satzung nicht erhoben."
GuD und SPD lehnten ab. Eine Gerichtsentscheidung sollte dafür herhalten. Dass sich diese Entscheidung mit einem ganz anderen Fall befasste, dass war Dr.Janke nicht bekannt. Als er darüber aufgeklärt wurde, blieb er stumm. Es war eben nur ein Scheinargument. Die SPD/GuD-Koaltion will den Bürger schröpfen, soweit es geht, damit man auf der anderen Seite das Geld ungeniert zum Fenster herauswerfen kann.
In den Jahren 2003 bis 2008 wurden unter einer CDU-geführten Gemeindevertretung 4 Strassen beitragsfrei saniert. Beitragsfrei deshalb, weil in früheren Jahren die Instandhaltung versäumt worden war. Zukünftig soll das nach GuD und SPD nun anders werden. Der Bürger soll auch zahlen, wenn unfähige oder untätige Gemeindevertreter/Bürgermeister ihre Strassen vergammeln lassen.