Bauen im Außengebiet; Ortsbild ändert sich

Lagerhalle 1Ein ähnliches Gebäude, wie auf diesem kleinen Bild,  soll an der Ecke Bornweg Langenstücken im Außengebiet entstehen. Eigentlich kann nicht im Außengebiet gebaut werden. Dieser einfache Grundsatz des Baurechts kennt nur wenige Ausnahmen, die gesetzlich geregelt sind. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft das Bauaufsichtsamt in Ratzenburg. Solche Vorhaben sind z.B. Gebäude für landwirtschaftliche Zwecke, Umnutzungen ehemals landwirtschaftlicher Gebäude, Anpassung und Modernisierung von Gebäuden mit Bestandsschutz , Windräder, Wasserbauwerke etc. Wenn in Dassendorf Bauanträge für Bauvorhaben im Außengebiet vorliegen, fühlt sich der Planungsausschuss mit seinem Vorsitzenden Karl-Hans Straßburg regelmäßig als Genehmigungsbehörde.  So bei den Bauanträgen zur Dassendorfer Mühle, zur Hundezuchtanlage am Langenstückenweg und zur Lagerhalle der Fa. Stahmer am Bornweg. Bauwilligen im Außenbereich kann also nur geraten werden,

sich mit dem Bauaufsichtsamt zu verständigen, statt mit unzuständigen und rechtsunkundigen Gemeindevertretern Geld und Zeit zu verschwenden.  Der Planungsausschussvorsitzende kann nichts entscheiden, auch wenn er sich wichtigtuerischeinmischt. Das gilt auch für Umbauten, wenn z.B. in einem Sondergebiet des Außenbereichs eine neue, andere Nutzung beabsichtigt ist. Ungenehmigte Umnutzungen sind nicht erlaubt. Wer einen Kuhstall  zu einer Tennishalle macht, muss mit einem Bußgeld bis zu einigen 100.000 € rechnen. Zur Verwirrung und Verstimmung führt es regelmäßig, wenn sich die Gemeinde aus falsch verstandener Zuständigkeit in solche Bauvorhaben (nach §34 BauGB)  einmischt.   Bauwillige billigen den Gemeindevertretern richtigerweise nicht den nötigen Sachverstand zu, die komplizierte Gesetzeslage zu durchschauen.  Der Bauherr der neuen Halle folgte richtigerweise der "Vorladung" in den unzuständigen Planungsausschuss nicht.Bei gutem Willem auf Seiten der Gemeinde hätte es andere bauleitplanerische Lösungen gegeben.  Auf Seiten der Gemeinde hätte dies allerdings der Nutzung der planerischen Elemente des Baugesetzbuches (BauGB) bedurft, um das missliebige Bauvorhaben zu bremsen. Mit einem frühzeitigen Aufstellungsbeschluss, einer folgenden Zurückstellung des Baugesuches und einer Veränderungssperre hätte die Gemeinde Herr des Verfahrens bleiben können. Stattdessen glaubte die Gemeinde, eine Lösung im einem Rechtsstreit um das versagte Einvernehmen zu finden. Es scheint nicht bekannt zu sein: Die Bauaufsichtsbehörde ist berechtigt und sogar verpflichtet, ein "contra legem" verweigertes Einvernehmen durch eine verwaltungsrechtliche Ersatzvornahme aus der Welt zu schaffen. Jene Gemeindevertreter, die für sich ein "Widerstandsrecht" um jeden Preis in Anspruch nehmen, sollten sich vorher gegen Schadenersatzansprüche versichern lassen. Kommt der Bauherr zu Schaden, richtet sich nämlich die Schadenersatzpflicht direkt an die Mitglieder des Entscheidungsgremiums, an die Gemeindevertreter. Übrigens: neues Mitglied des Planungs - und Bauausschusses ist jetzt Frau Helena-Maria Minnemann-Sönnichsen!

rss feedDie Corona Epidemie hat die gesamte Welt kalt erwischt. Man hätte eigentlich ahnen können, dass über kurz oder lang die Globalisierung mit der schnellen Ausbreitung von Pandemien einhergehen wird. Die Welt der Gender-Ideologen, Globalisten, Gutmenschen, Greta-Fans, Energiewender u.a. ist eigentlich erschüttert. Anywhere is out.  Bald  wird sich die Frage stellen, wer die unvorstellbaren Kosten des wirtschaftlichen Stillstandes und der Corona-Schäden zu zahlen hat.  Bleiben die Beschränkungen der Freiheitsrechte erhalten? westerwelle Frühe Rufer machen nachdenklich. Hören Sie Westerwelle links, Heute zeigt sich, mit voller Absicht wurden die Freiheitsrechte der Bürger gebrochen. Kindern wurden wichtige Lebensjahre gestohlen und Kranke mussten einsam sterben, Im Verwaltungsgericht Osnabrück hat der Vorsitzende Richter durch Zeugenvernehmung offen gelegt, die Schwurbler und Covidioten lagen richtig. Verfasungsbruch in der übelsten Form. Lesen Sie hier. Verwaltungsgericht Osnabrück Mitschrift.

Die internationale Lenkungskaste in EU und UNO hat schon ihre Pläne aufgedeckt. Corona,  "Klimakatastrophe" und Ukrainekrieg geben immer neuen Anlass zum "great Reset".  Von Klaus Schwab erfahren wir, wie wir zu leben haben. Wir werden ärmer aber glücklicher, wird verkündet. Der große Umbruch ist auch zum Thema der EU geworden und heißt dort GreenDeal. J.D.Vance meint, im Gegensatz zu den Lenkungkasten des WEF "betrachten sich die Bürger aller unserer Nationen im Allgemeinen nicht als gebildete Tiere oder als austauschbare Rädchen in einer globalen Wirtschaft. Und es ist kaum überraschend, dass sie nicht von ihren Anführern herumgeschubst oder gnadenlos ignoriert werden wollen."..

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Recht haben und Recht bekommen

Beim Umgang mit Behörden und Ämtern ist Vorsicht geboten. rechthabenundbekommenNicht immer halten sich diese an ihre Verpflichtung zur Wahrhaftigkeit und Rechtstreue. Besonders bei Grundstücks-angelegenheiten muss der Bürger vorsichtig sein. Der sprichwörtliche längere Arm bekommt dann  seine konkrete Gestalt. Bei kleinen Ämtern und Gemeinden ist Rechtstreue ein dehnbarer Begriff. Wie Sie sich unter diesen Bedingungen am besten verhalten, das lesen Sie hier.

Umgang mit Amt und Bürgermeister

 

 

genderGAGAHier gibt es kein GenderGAGA. GenderGAGA verhöhnt die Frauen und zerstört die Sprache.