Neue Möglichkeiten durch Transparenz; Schluss mit dem Machtgehabe

Jahrelang wurden die Bauangelegeheiten in nicht öffentlicher Sitzung des Planungsausschusses beraten. Die Öffentlichkeit wurde ausgescghlossen, wenn das Amt durch Abstempelung erklärte, die Sache sei vertraulich zu behandeln. Bereits in der letzten Wahlperiode war aufgefallen, dass die Festlegungen des Amtes reichlich willkürkllich waren. Die gesetzlichen Regeln waren an sich klar. Nur wenn schützenwerte Interessen berührt waren, durfte die Öffentlichkeit mit mindestens 2/3 der Stimmen ausgeschlossen. Mehrfach hatte die CDU das Amt aufgefordert, seine Abstempelungspraxis zu erläutern und in bestimmten Fällen zu begründen warum, sogar Anträge auf Baumfällung die schützenwerten Interessen einzelner berühren konnten. Die CDU hat schließlich den Bestimmungen der Gemeindeordnung Geltung verschafft. Die CDU wollte, dass die Bürger anhören konnten, was bisher hinter verschlossenen Türen gemauschelt glasdurchbruchwurde. Heimlichkeiten schaffen Möglichkeiten zur Regelungslosigkeit. Das ist die Basis zur Willkür. Willkür schafft Macht. Kleine Geister, die nie was zu sagen hatten, berauschen sich daran und lieben es, solche Macht zu nutzen und andere zu schickanieren. Purer Hass schlug Ex-Bürgermeister entgegen, als die SPD-GuD Mitglieder des Planungsausschuss merkten, dass Ihnen das Willkürinstrument aus der Hand genommen werden sollte. Die CDU wollte gerechte Verfahrensweisenn und Gleichbehandlung. Jeder soll erkennen können , ob in vergleichbaren Fällen vergleichbar entschieden wird. Gegner dieser Änderung waren mit größtem Eifer Straßburg und Jannsen. Straßburg: Ich bin hier Ausschussvorsitzender und ich mache mich strafbar, wenn öffentlich beraten wird. In das gleiche Horn blies Herr Stegner. Einfach lächerlich. In Süddeutschland werden alle Bauangelegenheit öffentlich beraten und niemand stört sich dran. In der veröffentlichten Tagesordnung stehen Straßen und Hausnummern der jeweiligen Antragsobjekte. Das Strafrecht ist in Süddeutschland doch das gleiche wie Norddeutschland.

Neuerdings muss in den Sitzungen über den Ausschluss der Öffentlichkeit bei jedem Punkt der Tagesordnung einzeln abgestimmt werden. Das vereinfacht echte nichtöffentliche Punkte von den nur gestempelten zu trennen. Eine gute Gesetzesänderung aus der letzten Landtagswahlperiode! Wer war dagegen: die SPD und die GRÜNEN. Transparenz ja. Aber nur bis zum Tage der Machtergreifung. Aber jetzt steht es in der Gemeindeordnung! Amtsvorsteher Heisch großmäulig: Da werden auf unsere Weise mit fertig.  GuD und SPD brauchen ein Ausrede, wieso sie die Anträge durch ihr Verlangen nach Ausschluss der Öffentlichkeit blockieren. Jetzt laufen sie rum mit den üblichen Lügen für die Dummen. Die CDU verhindere die Beratung. Stimmt natürlich nicht. Wir blockieren lediglich einen Ausschluss der Öffentlichkeit. Jetzt holen die beiden Ausschussvorsitzenden der SPD jeweils eine Zustimmung zu öffentlicher Beratung ein. Dafür gibt es natürlich keine Rechtsgrundlage. Wohin käme die kommunale Selbstverwaltung, wenn der Antragsteller entscheidet, ob seine Sache öffentlich behandelt wird oder nicht. 

Alle Antragsteller haben nun die Gelegenheit sich bei Bausachen nach vergleichbaren Fällen zu erkundigen. Dazu ist zu empfehlen, dass Sie sich mit den Vertretern der CDU im Planungsausschuss in Verbindung setzen. Diese wissen meistens aus dem Kopf, welche Fälle vergleichbar sein könnten. Bei den CDU-Mitgliedern des Planungsausschusses liegen mindestens die Akten bis 2002 und ggf. noch länger. Das Gedächtnis wird bis 1998 zurück reichen. Notfalls können Gemeindevertreter Akteneinsicht in konkret benennbare Fälle beantragen, auch wenn diese Akten schon im Archiv lagern.

Was ist betroffen:

  • Anträge auf Befreiung von den Festsetzungen für Bäume
  • Anträge auf Befreiung von den Festsetzungen für Baugrenzen
  • Anträge für Garagen und Carports, wenn Nebengebäude nicht zugelassen sind.
  • Anträge auf sonstige Befreiungen
  • Anträge auf Überschreitung der GRZ/GFZ
  • Bauanträge nach § 34 BauGB
  • Bauanträge im Außenbereich
  • Ausnahmen

Auch in der Gemeindevertretung wurde versucht alles in die nichtöffentliche Sitzung zub ringen. Aufgeregt versuchte die Bürgermeisterin zum Beispiel ihre Querschüsse und Torheiten in Sachen Kindergartenmobbing aus der öffentlichen Diskussion herauszuhalten. Sie hat genmerkt, das nutzt ihr nicht, die Dassendorfer lesen dann in Blickpunkt nach.

 

 

rss feedDie Corona Epidemie hat die gesamte Welt kalt erwischt. Man hätte eigentlich ahnen können, dass über kurz oder lang die Globalisierung mit der schnellen Ausbreitung von Pandemien einhergehen wird. Die Welt der Gender-Ideologen, Globalisten, Gutmenschen, Greta-Fans, Energiewender u.a. ist eigentlich erschüttert. Nachbarschaftliche Hilfe und Zuwendung sind angesichts der sozialen und epidemiologischen Isolation angezeigt. Anywhere is out.  Bald  wird sich die Frage stellen, wer die unvorstellbaren Kosten des wirtschaftlichen Stillstandes und der Corona-Schäden zu zahlen hat.  Bleiben die Beschränkungen der Freiheitsrechte erhalten? westerwelle Frühe Rufer machen nachdenklich. Hören Sie Westerwelle links, Heute zeigt sich, mit voller Abasicht wurden die Freiheitsrechte der Bürger gebrochen. Kindern wurden wichtige Lebensjahre gestohlen und Kranke mussten einsam sterben, Im Verwaltungsgericht Osnabrück hat der Vorsitzende Richter durch Zeugenvernehmung offen gelegt, die Schwurbler und Covidioten lagen richtig. Verfasungsbruch in der übelsten Form. Lesen Sie hier. Verwaltungsgericht Osnabrück Mitschrift.

Die internationale Lenkungskaste in EU und UNO hat schon ihre Pläne aufgedeckt. Corona gab und die "Klimakatastrophe" gibt den willkommenen Anlass zu einem "great Reset".  Von Klaus Schwab erfahren wir, wie wir zu leben haben. Wir werden ärmer aber glücklicher, wird verkündet. Der große Umbruch ist auch zum Thema der EU geworden und heißt dort GreenDeal. Die Eingriffe in die Meinungs- und Pressefreiheit werden deutlicher. Das Verfassungsgericht musste klare Grenzen setzen. Aber werden sie beachtet?

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Recht haben und Recht bekommen

Beim Umgang mit Behörden und Ämtern ist Vorsicht geboten. rechthabenundbekommenNicht immer halten sich diese an ihre Verpflichtung zur Wahrhaftigkeit und Rechtstreue. Besonders bei Grundstücks-angelegenheiten muss der Bürger vorsichtig sein. Der sprichwörtliche längere Arm bekommt dann  seine konkrete Gestalt. Bei kleinen Ämtern und Gemeinden ist Rechtstreue ein dehnbarer Begriff. Wie Sie sich unter diesen Bedingungen am besten verhalten, das lesen Sie hier.

Umgang mit Amt und Bürgermeister

 

 

genderGAGAHier gibt es kein GenderGAGA. GenderGAGA verhöhnt die Frauen und zerstört die Sprache.