Erschließungsarbeiten ohne Genehmigung

Mit Verwunderung haben viele Dassendorfer zur Kenntnis genommen, dass auf dem Gebiet des höchst umstrittenen Bebauungsplans 27 bereits seit Oktober umfangreiche Erdarbeiten durchgeführt werden, obwohl noch kein gültiger Bebauungsplan vorliegt. Für derart schwere Eingriffe in die Natur ist aber eine Erlaubnis erforderlich. In der Gemeindevertretung wurde berichtet, dass für die Erschließungsarbeiten eine naturschutzrechtliche Genehmigung vorliegt. Wir hatten Zweifel und haben beim Umweltministerium nachgefragt. Der Fachdienst Naturschutz des Kreises hat nun mit Schreiben vom 05.12.2013 bestätigt: Für solche Arbeiten muss eine Genehmigung gemäß § 17(1) des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit § 11(2) des Landesnaturschutzgesetzes vorliegen. Der Kreis hat die Gemeinde daher aufgefordert, über das Amt Hohe Elbgeest einen entsprechenden Antrag zu stellen. Damit wurde durch den Kreis offiziell festgestellt, dass diese Arbeiten bisher illegal (ordnungswidrig) vorgenommen wurden. Baurechtlich handelt es sich bei diesem Gebiet noch um einen „Außenbereich“ nach § 35 Baugesetzbuch. Für Erdarbeiten in einem solchen Bereich ist eine Genehmigung bereits erforderlich, wenn die betroffene Bodenfläche mehr als 1000 m² und die Abgrabungen bzw. Aufschüttungen mehr als 30 m³ betragen. Ganz offensichtlich wurde gegen diese Vorschrift hier in eklatanter Weise verstoßen.

Während in anderen Angelegenheitn die Untere Naturschutzbehörde beim Landrat keine Gelegenheit auslässt, ihre Zuständigkeiten als Naturschutzbehörde über Gebühr wahrzunehmen, hat sie hier die Augen zugemacht. Bauträger ist übrigens nicht die Gemeinde. Bauträger und verantwortlich für die Maßnahmen ist die Sparkassen Immobilien GmbH. Mit ihr hat die Gemeinde einen Erschließungsvertrag abgeschlossen. Amt und Gemeinde sind als untere Ordnungsbehörde in eine krasse Ordnungswidrigkeit involviert. Wird der Kreis ein Bußgeld auferlegen? Für weitere Fälle dieser Art (wenn z.B. der einfache Bürger beteiligt ist), wäre das durchaus interessant. Landrat Krämer ist Vorsitzender des Verwaltungsrates der Kreissparkasse.

Hier das Schreiben des Landkreises.

 

rss feedDie Corona Epidemie hat die gesamte Welt kalt erwischt. Man hätte eigentlich ahnen können, dass über kurz oder lang die Globalisierung mit der schnellen Ausbreitung von Pandemien einhergehen wird. Die Welt der Gender-Ideologen, Globalisten, Gutmenschen, Greta-Fans, Energiewender u.a. ist eigentlich erschüttert. Nachbarschaftliche Hilfe und Zuwendung sind angesichts der sozialen und epidemiologischen Isolation angezeigt. Anywhere is out.  Bald  wird sich die Frage stellen, wer die unvorstellbaren Kosten des wirtschaftlichen Stillstandes und der Corona-Schäden zu zahlen hat.  Bleiben die Beschränkungen der Freiheitsrechte erhalten? westerwelle Frühe Rufer machen nachdenklich. Hören Sie Westerwelle links, Heute zeigt sich, mit voller Abasicht wurden die Freiheitsrechte der Bürger gebrochen. Kindern wurden wichtige Lebensjahre gestohlen und Kranke mussten einsam sterben, Im Verwaltungsgericht Osnabrück hat der Vorsitzende Richter durch Zeugenvernehmung offen gelegt, die Schwurbler und Covidioten lagen richtig. Verfasungsbruch in der übelsten Form. Lesen Sie hier. Verwaltungsgericht Osnabrück Mitschrift.

Die internationale Lenkungskaste in EU und UNO hat schon ihre Pläne aufgedeckt. Corona gab und die "Klimakatastrophe" gibt den willkommenen Anlass zu einem "great Reset".  Von Klaus Schwab erfahren wir, wie wir zu leben haben. Wir werden ärmer aber glücklicher, wird verkündet. Der große Umbruch ist auch zum Thema der EU geworden und heißt dort GreenDeal. Die Eingriffe in die Meinungs- und Pressefreiheit werden deutlicher. Das Verfassungsgericht musste klare Grenzen setzen. Aber werden sie beachtet?

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Recht haben und Recht bekommen

Beim Umgang mit Behörden und Ämtern ist Vorsicht geboten. rechthabenundbekommenNicht immer halten sich diese an ihre Verpflichtung zur Wahrhaftigkeit und Rechtstreue. Besonders bei Grundstücks-angelegenheiten muss der Bürger vorsichtig sein. Der sprichwörtliche längere Arm bekommt dann  seine konkrete Gestalt. Bei kleinen Ämtern und Gemeinden ist Rechtstreue ein dehnbarer Begriff. Wie Sie sich unter diesen Bedingungen am besten verhalten, das lesen Sie hier.

Umgang mit Amt und Bürgermeister

 

 

genderGAGAHier gibt es kein GenderGAGA. GenderGAGA verhöhnt die Frauen und zerstört die Sprache.