Erschließungsarbeiten ohne Genehmigung
Mit Verwunderung haben viele Dassendorfer zur Kenntnis genommen, dass auf dem Gebiet des höchst umstrittenen Bebauungsplans 27 bereits seit Oktober umfangreiche Erdarbeiten durchgeführt werden, obwohl noch kein gültiger Bebauungsplan vorliegt. Für derart schwere Eingriffe in die Natur ist aber eine Erlaubnis erforderlich. In der Gemeindevertretung wurde berichtet, dass für die Erschließungsarbeiten eine naturschutzrechtliche Genehmigung vorliegt. Wir hatten Zweifel und haben beim Umweltministerium nachgefragt. Der Fachdienst Naturschutz des Kreises hat nun mit Schreiben vom 05.12.2013 bestätigt: Für solche Arbeiten muss eine Genehmigung gemäß § 17(1) des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit § 11(2) des Landesnaturschutzgesetzes vorliegen. Der Kreis hat die Gemeinde daher aufgefordert, über das Amt Hohe Elbgeest einen entsprechenden Antrag zu stellen. Damit wurde durch den Kreis offiziell festgestellt, dass diese Arbeiten bisher illegal (ordnungswidrig) vorgenommen wurden. Baurechtlich handelt es sich bei diesem Gebiet noch um einen „Außenbereich“ nach § 35 Baugesetzbuch. Für Erdarbeiten in einem solchen Bereich ist eine Genehmigung bereits erforderlich, wenn die betroffene Bodenfläche mehr als 1000 m² und die Abgrabungen bzw. Aufschüttungen mehr als 30 m³ betragen. Ganz offensichtlich wurde gegen diese Vorschrift hier in eklatanter Weise verstoßen.
Während in anderen Angelegenheitn die Untere Naturschutzbehörde beim Landrat keine Gelegenheit auslässt, ihre Zuständigkeiten als Naturschutzbehörde über Gebühr wahrzunehmen, hat sie hier die Augen zugemacht. Bauträger ist übrigens nicht die Gemeinde. Bauträger und verantwortlich für die Maßnahmen ist die Sparkassen Immobilien GmbH. Mit ihr hat die Gemeinde einen Erschließungsvertrag abgeschlossen. Amt und Gemeinde sind als untere Ordnungsbehörde in eine krasse Ordnungswidrigkeit involviert. Wird der Kreis ein Bußgeld auferlegen? Für weitere Fälle dieser Art (wenn z.B. der einfache Bürger beteiligt ist), wäre das durchaus interessant. Landrat Krämer ist Vorsitzender des Verwaltungsrates der Kreissparkasse.
Hier das Schreiben des Landkreises.