Erschließungsbeitragsatzung (4.7.2010)
Die Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde war überarbeitungsbedürftig. Damit die Amtsverwaltung es einfach hat, wollte sie für alle Gemeinden die gleiche Erschließungsbeitragssatzung. Die Satzung sollte im Interesse der Amtsverwaltung auch den verwaltungspraktischen Belangen möglichst gerecht werden. Das Amt legte die Satzung vor und die SPD/GuD Mehrheit nickte ab. Dass es Möglichkeiten gegeben hätte, die Erschließungskosten auf die Beteiligten genauer zu verteilen, das war SPD und GuD nicht bekannt. Darüber hatte man deshalb auch nicht nachgedacht. Herr Weber (GuD) fand es besonders gut, dass die Verwaltung die Satzung einfach handhaben könne. Das bringe auf diese Art auch Rechtssicherheit. Liberales Staatsverständnis sieht anders aus.
Wer wird die unvorstellbaren Kosten des wirtschaftlichen Stillstandes und der Corona-Schäden zu zahlen haben ? Bleiben die Beschränkungen der Freiheitsrechte erhalten? 

Nicht immer halten sich diese an ihre Verpflichtung zur Wahrhaftigkeit und Rechtstreue. Besonders bei Grundstücks-angelegenheiten muss der Bürger vorsichtig sein. Der sprichwörtliche längere Arm bekommt dann seine konkrete Gestalt. Bei kleinen Ämtern und Gemeinden ist Rechtstreue ein dehnbarer Begriff. Wie Sie sich unter diesen Bedingungen am besten verhalten, das lesen Sie hier.
Hier gibt es kein GenderGAGA. GenderGAGA verhöhnt die Frauen und zerstört die Sprache.