Beitragsfestsetzung und Abrechung Uhlenkamp
Die Anlieger des Uhlenkamp bekamen in den letzten Tagen des Jahres Post vom Amt. Die Gemeinde rechnet den restlichen Anteil der Erschließungskosten in Höhe von insgesamt ca. 120.000 € für den Uhlenkamp ab. Das hatte sie allerdings schon Wochen vorher angekündigt, so dass kaum jemand überrascht sein konnte. Wie üblich, sind die Beiträge auch im Fall des Widerspruchs in der angegebenen Frist zu zahlen. Die Widmung der Straße ist noch nicht rechtskräftig, obwohl die Straße schon im Jahre 2012 fertig gestellt wurde. Bei der öffentlichen Bekanntmachung der Widmung in den letzten Monaten des Jahres 2016 hatte es Fehler gegeben. Falsche Siegel, falsche Behörde, falsche Unterschrift. Insgesamt gab es vier Versuche, bis dass die Veröffentlichungen zur Widmung rechtswirksam im Aushangkasten waren. Eigentlich sollte die Widmung zeitgerecht (was auch immer man darunter verstehen mag) durchgeführt werden. Das ist jetzt misslungen. Für die Bürger empfiehlt sich wie stets bei Heranziehungsbescheiden dieser Art der fristgerechte Widerspruch, um die Abrechung überprüfen zu können. Sonst sind die Bescheide rechtskräftig und spätere Einwände zwecklos.