Hauskoppel; Erneuerung

Wenn die Gemeinden beschließen, eine Straße zu erneuern, dann kommt zunächst Freude auf. Man geht davon aus, dass die Kosten für die Maßnahme von der Gemeinde getragen werden. Man ist schließlich nicht zum Ob und Wie gefragt worden. Zahlreiche Beispiele aus der näheren und weiteren Umgebung zeigen, dass die Ernüchterung kommt, wenn die Gemeinde die Rechnung aufmacht. Dazu ist sie in Schleswig-Holstein sogar verpflichtet. Unterlässt sie die Umlegung auf die Bürger, droht Amt und Gemeinde der Vorwurf der Untreue. Die derzeitige Regierungskoalition in Kiel hat diese Verpflichtung im Gesetz erneuert, nachdem die CDU es für einige Jahre den Gemeinden überlassen hatte, die Kosten auf die Bürger zu überwälzen.

Bei den Kosten handelt es sich um erhebliche Beträge in der Größenordnung der Erschließungskosten. Sie werden in Art des Erschließungskostenbeitrages auf die Anlieger umgelegt. Auch unbebaute Grundstücke, sofern bebaubar, sind betroffen. Die Gemeinden verlangen je nach Art der Straße einen Anteil von 75 % - 20 %. Dassendorf Hauskoppel: 75 %. Welche Prozentsätze in Dassendorf für welche Strassen gelten, kann der Leser unter http://www.dassendorf.de/mediapool/69/692118/data/satzungen/06082010_ausbaubeitragssatzung.pdf und unter http://www.dassendorf.de/mediapool/69/692118/data/satzungen/Anlage_1_zur_Ausbaubeitragssatzung.pdf

Unklar bleibt, was zu umlagefähigen Kosten gehört . Werden Abwasserkanäle erneuert, sind das in der Regel Kosten des Betreibers des Kanalnetzes. Auch neue Telefon- oder Gasleitungen gehören nicht zu den umlagefähigen Kosten. Die Kosten für die Straßenerneuerungen schlagen schnell mit einigen 100.000 € zu Buche. Es lohnt sich also, das Erneuerungsprojekt sorgfältig zu begleiten, damit keine unnötigen oder luxuriösen Maßnahmen durchgeführt und später abgerechnet werden können.

Besonders problematisch ist es, wenn die Gemeinde die Maßnahmen nach der Ausbaubeitragssatzung vor die regelmäßige Wartung und Pflege der Straße setzt. Verkürzt gesagt: Zunächst schaut man dem Niedergang der Straße z.B. durch Überlastung zu und erklärt dann die Straße zum einem Fall für die Grundsanierung auf Kosten der Anlieger. 

Vor den Kosten schützt nicht, dass in früheren Jahren bereits Erschließungskosten gezahlt wurden. Die Heranziehungsbescheide trudeln den Bürgern oftmals unangekündigt ins Haus. Manche Gemeinden sind damit sehr unsensibel und lassen die Bürger bis zur letzten Sekunde im Unklaren. Die Bescheide sind nach 4 Wochen rechtswirksam.

Ähnliches beobachtet man auch in Dassendorf. Wer, was bezahlen soll, das wissen die Betroffenen bis jetzt nicht. Man kläre die Rechtsfrage, heißt es auf Nachfrage betroffener Anlieger. Was dabei herauskommt, kann man ahnen. Bezahlen!

rss feedDie Corona Epidemie hat die gesamte Welt kalt erwischt. Man hätte eigentlich ahnen können, dass über kurz oder lang die Globalisierung mit der schnellen Ausbreitung von Pandemien einhergehen wird. Die Welt der Gender-Ideologen, Globalisten, Gutmenschen, Greta-Fans, Energiewender u.a. ist eigentlich erschüttert. Nachbarschaftliche Hilfe und Zuwendung sind angesichts der sozialen und epidemiologischen Isolation angezeigt. Anywhere is out.  Bald  wird sich die Frage stellen, wer die unvorstellbaren Kosten des wirtschaftlichen Stillstandes und der Corona-Schäden zu zahlen hat.  Bleiben die Beschränkungen der Freiheitsrechte erhalten? westerwelle Frühe Rufer machen nachdenklich. Hören Sie Westerwelle links, Heute zeigt sich, mit voller Abasicht wurden die Freiheitsrechte der Bürger gebrochen. Kindern wurden wichtige Lebensjahre gestohlen und Kranke mussten einsam sterben, Im Verwaltungsgericht Osnabrück hat der Vorsitzende Richter durch Zeugenvernehmung offen gelegt, die Schwurbler und Covidioten lagen richtig. Verfasungsbruch in der übelsten Form. Lesen Sie hier. Verwaltungsgericht Osnabrück Mitschrift.

Die internationale Lenkungskaste in EU und UNO hat schon ihre Pläne aufgedeckt. Corona gab und die "Klimakatastrophe" gibt den willkommenen Anlass zu einem "great Reset".  Von Klaus Schwab erfahren wir, wie wir zu leben haben. Wir werden ärmer aber glücklicher, wird verkündet. Der große Umbruch ist auch zum Thema der EU geworden und heißt dort GreenDeal. Die Eingriffe in die Meinungs- und Pressefreiheit werden deutlicher. Das Verfassungsgericht musste klare Grenzen setzen. Aber werden sie beachtet?

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Recht haben und Recht bekommen

Beim Umgang mit Behörden und Ämtern ist Vorsicht geboten. rechthabenundbekommenNicht immer halten sich diese an ihre Verpflichtung zur Wahrhaftigkeit und Rechtstreue. Besonders bei Grundstücks-angelegenheiten muss der Bürger vorsichtig sein. Der sprichwörtliche längere Arm bekommt dann  seine konkrete Gestalt. Bei kleinen Ämtern und Gemeinden ist Rechtstreue ein dehnbarer Begriff. Wie Sie sich unter diesen Bedingungen am besten verhalten, das lesen Sie hier.

Umgang mit Amt und Bürgermeister

 

 

genderGAGAHier gibt es kein GenderGAGA. GenderGAGA verhöhnt die Frauen und zerstört die Sprache.