Hauskoppel; Erneuerung
Wenn die Gemeinden beschließen, eine Straße zu erneuern, dann kommt zunächst Freude auf. Man geht davon aus, dass die Kosten für die Maßnahme von der Gemeinde getragen werden. Man ist schließlich nicht zum Ob und Wie gefragt worden. Zahlreiche Beispiele aus der näheren und weiteren Umgebung zeigen, dass die Ernüchterung kommt, wenn die Gemeinde die Rechnung aufmacht. Dazu ist sie in Schleswig-Holstein sogar verpflichtet. Unterlässt sie die Umlegung auf die Bürger, droht Amt und Gemeinde der Vorwurf der Untreue. Die derzeitige Regierungskoalition in Kiel hat diese Verpflichtung im Gesetz erneuert, nachdem die CDU es für einige Jahre den Gemeinden überlassen hatte, die Kosten auf die Bürger zu überwälzen.
Bei den Kosten handelt es sich um erhebliche Beträge in der Größenordnung der Erschließungskosten. Sie werden in Art des Erschließungskostenbeitrages auf die Anlieger umgelegt. Auch unbebaute Grundstücke, sofern bebaubar, sind betroffen. Die Gemeinden verlangen je nach Art der Straße einen Anteil von 75 % - 20 %. Dassendorf Hauskoppel: 75 %. Welche Prozentsätze in Dassendorf für welche Strassen gelten, kann der Leser unter http://www.dassendorf.de/mediapool/69/692118/data/satzungen/06082010_ausbaubeitragssatzung.pdf und unter http://www.dassendorf.de/mediapool/69/692118/data/satzungen/Anlage_1_zur_Ausbaubeitragssatzung.pdf
Unklar bleibt, was zu umlagefähigen Kosten gehört . Werden Abwasserkanäle erneuert, sind das in der Regel Kosten des Betreibers des Kanalnetzes. Auch neue Telefon- oder Gasleitungen gehören nicht zu den umlagefähigen Kosten. Die Kosten für die Straßenerneuerungen schlagen schnell mit einigen 100.000 € zu Buche. Es lohnt sich also, das Erneuerungsprojekt sorgfältig zu begleiten, damit keine unnötigen oder luxuriösen Maßnahmen durchgeführt und später abgerechnet werden können.
Besonders problematisch ist es, wenn die Gemeinde die Maßnahmen nach der Ausbaubeitragssatzung vor die regelmäßige Wartung und Pflege der Straße setzt. Verkürzt gesagt: Zunächst schaut man dem Niedergang der Straße z.B. durch Überlastung zu und erklärt dann die Straße zum einem Fall für die Grundsanierung auf Kosten der Anlieger.
Vor den Kosten schützt nicht, dass in früheren Jahren bereits Erschließungskosten gezahlt wurden. Die Heranziehungsbescheide trudeln den Bürgern oftmals unangekündigt ins Haus. Manche Gemeinden sind damit sehr unsensibel und lassen die Bürger bis zur letzten Sekunde im Unklaren. Die Bescheide sind nach 4 Wochen rechtswirksam.
Ähnliches beobachtet man auch in Dassendorf. Wer, was bezahlen soll, das wissen die Betroffenen bis jetzt nicht. Man kläre die Rechtsfrage, heißt es auf Nachfrage betroffener Anlieger. Was dabei herauskommt, kann man ahnen. Bezahlen!