Bauen im Außengebiet; Ortsbild ändert sich
Ein ähnliches Gebäude, wie auf diesem kleinen Bild, soll an der Ecke Bornweg Langenstücken im Außengebiet entstehen. Eigentlich kann nicht im Außengebiet gebaut werden. Dieser einfache Grundsatz des Baurechts kennt nur wenige Ausnahmen, die gesetzlich geregelt sind. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft das Bauaufsichtsamt in Ratzenburg. Solche Vorhaben sind z.B. Gebäude für landwirtschaftliche Zwecke, Umnutzungen ehemals landwirtschaftlicher Gebäude, Anpassung und Modernisierung von Gebäuden mit Bestandsschutz , Windräder, Wasserbauwerke etc. Wenn in Dassendorf Bauanträge für Bauvorhaben im Außengebiet vorliegen, fühlt sich der Planungsausschuss mit seinem Vorsitzenden Karl-Hans Straßburg regelmäßig als Genehmigungsbehörde. So bei den Bauanträgen zur Dassendorfer Mühle, zur Hundezuchtanlage am Langenstückenweg und zur Lagerhalle der Fa. Stahmer am Bornweg. Bauwilligen im Außenbereich kann also nur geraten werden,