Hauskoppel; Was kostet es die Bürger?
Gern befassen sich die Gemeindevertreter damit, wie man die Hauskoppel am besten ausbaut. Wichtig ist aber auch, welche Kosten die Bürger zu tragen haben. Eigentlich ist die gemeindliche Satzung zum Kostenanteil der Bürger eindeutig: 75%. Minutiös wird in der Satzung aufgezählt, dass sogar die Erneuerung der Straßenbeleuchtung von den Anwohnern zu tragen ist. Einige Anwohner haben nun konkret nachgefragt und wollten wissen, wie denn jetzt der Stand zum Thema Beitragserhebung Hauskoppel ist. Immerhin liefen die Bauarbeiten bereits, da wolle man doch gern wissen, wer wieviel zu zahlen hat. Aber Amt und Bürgermeisterin Falkenberg halten sich bedeckt. Die Nachricht an die Bürger könnte unangenehm sein. Schnell kommen beim Straßenbau hohe Beträge zusammen. Erst recht, wenn Luxussanierungen bevorzugt werden. Die Verpflichtung der Gemeinden, die Bürger zu den Kosten heranzuziehen, ist kürzlich wieder vom Landtag erneuert worden. Nicht ohne Grund argumentieren die Verwaltungen, dass Sie keine Möglichkeit haben, von den Beiträgen der Bürger abzusehen. Es drohe ihnen sonst vielmehr der Vorwurf der Untreue.
Manche Gemeinden vermeiden aufwändige und somit beitragspflichtige Grundsanierungen, indem sie die Instandhaltung der Straßen ernst nehmen. Die Gemeinden sind zur Instandhaltung der Straßen verpflichtet. Auf Kosten der Bürger zu erneuern, ist aber scheinbar "wirtschaftlicher". Dass und wie es besser geht, das findet man hier : http://www.asphaltberatung.de/site/asphaltberatung/asphaltthemen/rednitzhembach/