Flüchtlingskrise für Dassendorf kostenlos?
Diese irreführende Auskunft wurde in der letzten Sitzung der Gemeinvertretung von Frau Falkenberg gegeben. Aber wie sieht die Wirklichkeit aus? Das Amt führt die Maßnahmen für die Betreuung der Flüchtlinge auf der Grundlage gesetzlicher und ministerieller "Weisungen" durch. Die Gemeinde ist bei den Aufgaben nach "Weisung" außen vor, weil dies hoheitliche Akte sind. Das Amt hat natürlich erhebliche Kosten für die Erledigung dieser Weisungen. Angefangen von lfd. Kosten für Sachleistungen, Geldleistungen und Unterbringungskosten (Wohnungs- und Gebäudemieten). Weiter geht es mit den Kosten für die gesundheitliche Versorgung. Hinzu kommen die Kosten für Investitionen in Gebäude zwecks Unterbringung. Die Investitionen des Amtes belaufen sich mittlerweile im Millionenbereich. Zusätzlich wird das Personal des Amtes eingespannt, soweit dass scheinbar kaum noch Raum für Aufgabenwahrnehmung neben der Flüchtlingsproblemtik besteht. Das Amt ist bei den Kosten leidenschaftslos. Es finanziert sich durch Zwangsumlagen auf die Gemeinden, die wiederum Zwangsmitglieder sind. Deshalb hegt es auch keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der diversen Weisungen des Landes in Sachen Flüchtlingskrise. Bezahlen müssen die Gemeinden.
Welche Kosten das Amt davon durch das Land erstattet bekommt, war und ist umstritten. Das Land hat Probleme 2020 das Ende der Nettokreditaufnahme sicher zu stellen. Nach den neuesten Vereinbarungen ist für die lfd.Kosten der Asylbewerber (genau Personen mit lfd. Antrag) mit einer Kostenteilung von 10% Amt und 90% Land zu rechnen. Schlechter steht es mit den Kosten für anerkannte Asylbewerber. Für diese trägt 30 % die Kommune.