Windräder in der Feldaue?
Die Regionalplanung für den hiesigen Planungsraum wurde vom Oberverwaltungsgericht am 20.1.2015 als rechtswidrig erklärt. Somit ist eine unklare Rechtslage entstanden. Die Landesregierung hat dies mit diversen Erlassen aufgefangen. Alle Windradplanungen stehen unter einem Vorbehalt bis zum 5.Juni 2017. Es sind Ausnahmegenehmigungen möglich, sofern die Planungen in Eignungsgebieten liegen. Die Feldaue zwichen Dassendorf und Brunstorf wird als Eignungsgebiet (siehe Karte unten; klick) angesehen. In diesen Eignungsgebieten sind Anlagen unzulässig, wenn die sogenannten harten und weichen Kriterien erfüllt sind. Darüberhinaus sollen weitere Kriterien bei der Abwägung gelten. Soweit keine Tabukriterien vorliegen, bezieht die Landesplanungsbehörde bei der weiteren Flächenauswahl weitere im öffentlichen Interesse liegenden Erwägungen und räumliche oder rechtliche Gegebenheiten ein. Um die Zielsetzungen einer zukünftigen Landesplanung nicht zu behindern, sollen weitere Kriterien für die Ausnahmeerteilungen beachtet werden. (
Dazu gehört insbesondere das Kriterium 5:
Sofern sich eine Gemeinde oder die Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde gemäß § 16 g GO mehrheitlich für oder gegen Windenergienutzung im Gemeindegebiet oder Teilen davon ausgesprochen haben, wird die Landesplanungsbehörde dies als Indiz dafür ansehen, dass vor Ort Kriterien für bzw. gegen Flächenausweisungen vorhanden sein können.