Denunziation jetzt wieder hoffähig ?
Die Zahlreichen Meldeportale lassen böse Ahnungen aufkommen. Wer hätte geglaubt, dass die Denunziation nun sogar in der Dassendorfer Gemeindevertretung wieder hoffähig wird? Die Verbreitung fraglichen Gedankengutes reicht aus. Das ist "sehr ernst" zu nehmen. So meinen Bürgermeisterin und Amtsdirektor.
Hätte die Bürgermeisterin diese Fragen nicht als Denunziation zurückweisen müssen? Artikel 7 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Verbreitung fraglichen Gedankengutes ist zulässig und kein Gegenstand ordnungsrechtlicher Tätigkeit einer Verwaltung. Der Staat genießt grundsätzlich keinen Ehrschutz und müsse auch scharfe und polemische Kritik aushalten.
Es ist bedauerlich dass die Bürgermeisterin die Bedeutung der freien Meinungsäußerung für die demokratische Grundordnung gegenüber dem Denunzianten nicht geltend macht. Sie geben vielmehr der Denunziation das Forum. Nicht vergessen: Es ist noch nicht lange her, dass Frau Falkenberg sich selbst als Denunziant in eigener Sache betätigt hat.
Was lehrt das? Wer Streit mit seinem Nachbarn hat, läuft Gefahr, dass er wegen Verbreitung fraglichen Gedankengutes gemeldet werden könnte. Bürgermeisterin Falkenberg und Amtsdirektor Sommerkorn nehmen sowas sehr ernst.
Grafik: Paul Weber ;Der Denunziant
Protokoll der Sitzung der GV am 6.Juni 2024, TOP Bürgerfragestunde: Ein Einwohner berichtet von .... der Verbreitung fraglichen Gedankengutes durch einen seiner Nachbarn und fragt, was die Gemeinde Dassendorf dagegen unternehmen würde. Er hätte sich in dieser Angelegenheit bereits mehrfach an das Ordnungs- und das Bauamt des Amtes Hohe Elbgeest gewendet.