Briefwahlauszählung EU-Wahl 2024
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Briefwahlstimmen werden im Amt gesammelt. Später werden sie in einem eigens dafür eingerichteten Wahlbüro ausgezählt. Das ist zunächst nicht zu beanstanden, aber die Kenntnis der regionalen Verteilung der Stimmen im Amtsbereich geht dabei verloren. Leider wird die Möglichkeit der Briefwahl intensiv genutzt. Deshalb hatten sich im Briefwahlbüro ganze Berge von Briefwahlkuverts angesammelt. Das Briefwahlverfahren ist eigentlich wenig demokratisch, denn das Abstimmungsgeheimnis ist nur sehr begrenzt gewahrt. Es enthält außerdem ein erhebliches Missbrauchspotential. Die Auszählung der Briefwahlstimmen ist öffentlich. Ein Grundsatzbeschluss des Bundesverfassungsgerichts (Urteil des BVG vom 3.März 2009 , 2 BVC 3/07) bestätigt dieses Prinzip.
„Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl, der sich aus den verfassungsrechtlichen Grundentscheidungen für Demokratie, Republik und Rechtsstaat ergibt, gebietet, dass alle wesentlichen Schritte der Wahl öffentlich überprüfbar sind, soweitnicht andere verfassungsrechtliche Belange eine Ausnahme rechtfertigen. Dabei kommt der Kontrolle der Wahlhandlung und der Ermittlung des Wahlergebnisses eine besondere Bedeutung zu.“ (Urteil des BVG vom 3.März 2009 , 2 BVC 3/07).
Die Regelungen der Bundeswahlordnung dienen dazu, diesen Grundsatz umzusetzen. Die Bundeswahlordnung verlangt u.a., dass der Wahltisch von allen Seiten zugänglich sein muss. Die Wahlbeobachtung zeigte, dass die Öffnung und Verwertung der Wahlbriefe korrekt war. Jeder Brief wurde auf Plausibilität von Unterschrift und Wahlberechtigtem geprüft. Trotz der vielen Parteien wurden alle Stimmzettel trotz Überlänge sorgfältig auseinander gefaltet.
Leider war der Zugang zum Wahltisch entgegen der Bundeswahlordnung gesperrt. Das Amt hatte eine Stuhlreihe aufgestellt. Vor die gegensinnig aufgestellte Stuhlreihe durften Beobachter nicht gehen. Aus dem beigefügten Bild ist zu erkennen, wie man sich die Öffentlichkeit vorstellt. Eine Kontrolle der Ermittlung der Stimmabgabe konnte unter diesem Umständen nicht stattfinden.