Neubaugebiet an der B 207; Erschließungsarbeiten ohne B-Plan
Im Neubaugebiet laufen die Erdarbeiten auf Hochtouren. Aber einen Bebaungsplan gibt es immer noch nicht. Auch die 22. Änderung des Fläcghennutzungsplanes für das Gebiet ist noch nicht beschlossen und noch nicht genehmigt. Bürgermeisterin Falkenberg hatte zwar schon für herbst 2012 den Bau der ersten Häuser angekündigt. Aber daraus wurde nichts. Gern wollte sie dann auch noch vor der Wahl die Pläne verabschieden. Dabei unterlief ihr aber ein gravierender Fehler. Den Gemeindevertretern lag keine Abwägung der eingegangen Anregungen und Einwände vor. Dennoch wurde mit den Stimmen von GuD und SPD die Änderung des Flächenutzungsplanes beschlossen. Der Plan muss vom MInisterium genehmigt werden. Mit diesem schweren Fehler gab es keine Chance auf Genehmigung. Das hat das Innenministerium der Gemeinde signalisiert, weshalb der Beschluss zum Flächennutzungsplan aufgehoben werden musste. Anschließend wurde er in geänderter Form neu gefasst. Die schikanöse Ausweisung einiger Flächen als landwirtschaftliche Flächen wurde gestrichen. Damit wäre die Änderung des F-Planes wohl auch kaum genehmigungsfähig gewesen.
Man könnte dies als Formalie verstehen. In Wirklichkeit zeigt sich, dass die Vetreter von GuD und SPD an einer gerechten Abwägung, wie sie vom BUndesbaugesetzt gefordert wird kein Interese haben. Der Plan wird durchgedrückt, egal was kommt. Dafür spricht auch, dass man mit den Erschließungsmaßnahmen beginnt, obwohl der Bebauungsplan noch nicht rechtskräftig ist. Die Fläche wird derzeit total umgekrempelt und man fragt sich, was passieren würde, wenn dies ein Privatmann machen würde.
Von den Maschinen wird die gesamte Grasoberfläche der Weidenfläche zerstört. In großem Umfang werden Erdmassen bewegt. Der Mutterboden wird mit Mineralschredder zerstört und teilweise werden Straßenränder/ Kantsteine mit Beton befestigt. Der Eingriff in Natur und Landschaft zerstört auch den Lebensraum der dort vorhandenen Tiere. Der natürliche Boden wird zerstört. Die Maßnahmen widersprechen offensichtlich den Grundsätzen des Bodenschutzes und den Regelungen des BNatSchG §14 Abs.1, §19 Abs.1, §7 Abs.1 u.a.. Sie überschreiten bei Weitem die Geringfügigkeitsgrenze nach §11 LNatSchG von 30 cbm und 1000 qm. Die Gemeinde plant zwar seit längerer Zeit diese Fläche in ein Baugebiet umzuwandeln. Gegen diese Absichten ist aber ein Bürgerbegehren geplant. Im Bauleitplanverfahren werden derzeit die Pläne ausgelegt. Anwohner klagen gegen die Pläne der Gemeinde sind angekündigt.
Die Maßnahmen der Eigentümer und Bauunternehmen sind nach § 69 Abs.3 Nr.1 BNatSchG ordnungswidrig. Die untere Naturschutzbehörde (UNB) beim Landkreis ist für die Verfolgung zuständig. Eigentümer ist dem Vernehmen nach die Immobilien GmbH der Kreissparkasse. Vorsitzender des Verwaltungsrates der Kreissparkasse ist Landrat Krämer.
Mit Erstaunen nahmen die Dassendorfer zur Kenntnis, dass an der B 207 nun bereits seit 15.10.2013 die Bagger rollen, obwohl es noch keinen gültigen Bebauungsplan gibt. Mit dem entsprechenden Beschluss der Gemeindevertretung zum so genannten „Bebauungsplan 27 (B-Plan 27)“ ist frühestens im Januar 2014 zu rechnen. Trotzdem wird auf der Fläche des B-Plans 27 bereits munter gebaut. Hier sollen offenbar noch vor der Verabschiedung des B-Plans 27 Fakten geschaffen werden. Dies beweist eine bedenkliche Auffassung von Demokratie.
wurde. Heimlichkeiten schaffen Möglichkeiten zur Regelungslosigkeit. Das ist die Basis zur Willkür. Willkür schafft Macht. Kleine Geister, die nie was zu sagen hatten, berauschen sich daran und lieben es, solche Macht zu nutzen und andere zu schickanieren. Purer Hass schlug Ex-Bürgermeister entgegen, als die SPD-GuD Mitglieder des Planungsausschuss merkten, dass Ihnen das Willkürinstrument aus der Hand genommen werden sollte. Die CDU wollte gerechte Verfahrensweisenn und Gleichbehandlung. Jeder soll erkennen können , ob in vergleichbaren Fällen vergleichbar entschieden wird. Gegner dieser Änderung waren mit größtem Eifer Straßburg und Jannsen. Straßburg: Ich bin hier Ausschussvorsitzender und ich mache mich strafbar, wenn öffentlich beraten wird. In das gleiche Horn blies Herr Stegner. Einfach lächerlich. In Süddeutschland werden alle Bauangelegenheit öffentlich beraten und niemand stört sich dran. In der veröffentlichten Tagesordnung stehen Straßen und Hausnummern der jeweiligen Antragsobjekte. Das Strafrecht ist in Süddeutschland doch das gleiche wie Norddeutschland.
Man würde es kaum glauben, dass eine solche Idee in Dassendorf ernsthaft verfolgt wird. Aber Amtsvorsteher Heisch (SPD) hat mit Schreiben zum 2.2.2013 alle Gemeindevertreter eingeladen, um zu erklären, wie man diese Steuerquelle sprudeln lassen kann. Trotz sprudelnder Steuereinahmen kommt die Gemeinde nicht mit dem Geld aus. Zweimalige Grundsteuererhöhungen haben nicht gereicht, die Ingenieurskosten, Gutachtenkosten, Beratungskosten, Trittbrettfahrerei, Regenwasserprojekte usw zu finanzieren.
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Wer wird die unvorstellbaren Kosten des wirtschaftlichen Stillstandes und der Corona-Schäden zu zahlen haben ? Bleiben die Beschränkungen der Freiheitsrechte erhalten? 

Nicht immer halten sich diese an ihre Verpflichtung zur Wahrhaftigkeit und Rechtstreue. Besonders bei Grundstücks-angelegenheiten muss der Bürger vorsichtig sein. Der sprichwörtliche längere Arm bekommt dann seine konkrete Gestalt. Bei kleinen Ämtern und Gemeinden ist Rechtstreue ein dehnbarer Begriff. Wie Sie sich unter diesen Bedingungen am besten verhalten, das lesen Sie hier.
Hier gibt es kein GenderGAGA. GenderGAGA verhöhnt die Frauen und zerstört die Sprache.