Hier können Sie das Flugblatt Blickpunkt März 2013 nachlesen.Klick auf das Bild.
400000€ und neue Arbeitsplätze in Dassendorf; keine Thema für SPD und GuD
Der blöde Acker und das totgeborene Kind so bezeichneten Frau Falkenberg und Herr Straßburg das Gewerbegebiet Dassendorf nach der letzten Kommunalwahl. Dabei war die Begeisterung in der vorherigen Wahlperiode groß, als das Gewerbegebiet vom Innenmister genehmigt wurde. Grundstückskauf und Bebauungsplan wurden einstimmig durch CDU, SPD und GuD verabschiedet. 400.000 € wurden investiert, damit sich Unternehmen ansiedeln konnten. Auch nach der letzten Kommunalwahl freute man sich über den neuen REWE-Markt und die Anwohner des Falkenrings konnten aufatmen. Nachts kamen keine Auslieferungslaster, die Ihnen den Schlaf raubten. Eigentlich hätte es mit der Nutzung der Flächen gut weitergehen können.
Neue Möglichkeiten durch Transparenz; Schluss mit dem Machtgehabe
Jahrelang wurden die Bauangelegeheiten in nicht öffentlicher Sitzung des Planungsausschusses beraten. Die Öffentlichkeit wurde ausgescghlossen, wenn das Amt durch Abstempelung erklärte, die Sache sei vertraulich zu behandeln. Bereits in der letzten Wahlperiode war aufgefallen, dass die Festlegungen des Amtes reichlich willkürkllich waren. Die gesetzlichen Regeln waren an sich klar. Nur wenn schützenwerte Interessen berührt waren, durfte die Öffentlichkeit mit mindestens 2/3 der Stimmen ausgeschlossen. Mehrfach hatte die CDU das Amt aufgefordert, seine Abstempelungspraxis zu erläutern und in bestimmten Fällen zu begründen warum, sogar Anträge auf Baumfällung die schützenwerten Interessen einzelner berühren konnten. Die CDU hat schließlich den Bestimmungen der Gemeindeordnung Geltung verschafft. Die CDU wollte, dass die Bürger anhören konnten, was bisher hinter verschlossenen Türen gemauschelt wurde. Heimlichkeiten schaffen Möglichkeiten zur Regelungslosigkeit. Das ist die Basis zur Willkür. Willkür schafft Macht. Kleine Geister, die nie was zu sagen hatten, berauschen sich daran und lieben es, solche Macht zu nutzen und andere zu schickanieren. Purer Hass schlug Ex-Bürgermeister entgegen, als die SPD-GuD Mitglieder des Planungsausschuss merkten, dass Ihnen das Willkürinstrument aus der Hand genommen werden sollte. Die CDU wollte gerechte Verfahrensweisenn und Gleichbehandlung. Jeder soll erkennen können , ob in vergleichbaren Fällen vergleichbar entschieden wird. Gegner dieser Änderung waren mit größtem Eifer Straßburg und Jannsen. Straßburg: Ich bin hier Ausschussvorsitzender und ich mache mich strafbar, wenn öffentlich beraten wird. In das gleiche Horn blies Herr Stegner. Einfach lächerlich. In Süddeutschland werden alle Bauangelegenheit öffentlich beraten und niemand stört sich dran. In der veröffentlichten Tagesordnung stehen Straßen und Hausnummern der jeweiligen Antragsobjekte. Das Strafrecht ist in Süddeutschland doch das gleiche wie Norddeutschland.
Neuerdings muss in den Sitzungen über den Ausschluss der Öffentlichkeit bei jedem Punkt der Tagesordnung einzeln abgestimmt werden. Das vereinfacht echte nichtöffentliche Punkte von den nur gestempelten zu trennen. Eine gute Gesetzesänderung aus der letzten Landtagswahlperiode! Wer war dagegen: die SPD und die GRÜNEN. Transparenz ja. Aber nur bis zum Tage der Machtergreifung. Aber jetzt steht es in der Gemeindeordnung! Amtsvorsteher Heisch großmäulig: Da werden auf unsere Weise mit fertig. GuD und SPD brauchen ein Ausrede, wieso sie die Anträge durch ihr Verlangen nach Ausschluss der Öffentlichkeit blockieren. Jetzt laufen sie rum mit den üblichen Lügen für die Dummen. Die CDU verhindere die Beratung. Stimmt natürlich nicht. Wir blockieren lediglich einen Ausschluss der Öffentlichkeit. Jetzt holen die beiden Ausschussvorsitzenden der SPD jeweils eine Zustimmung zu öffentlicher Beratung ein. Dafür gibt es natürlich keine Rechtsgrundlage. Wohin käme die kommunale Selbstverwaltung, wenn der Antragsteller entscheidet, ob seine Sache öffentlich behandelt wird oder nicht.
Alle Antragsteller haben nun die Gelegenheit sich bei Bausachen nach vergleichbaren Fällen zu erkundigen. Dazu ist zu empfehlen, dass Sie sich mit den Vertretern der CDU im Planungsausschuss in Verbindung setzen. Diese wissen meistens aus dem Kopf, welche Fälle vergleichbar sein könnten. Bei den CDU-Mitgliedern des Planungsausschusses liegen mindestens die Akten bis 2002 und ggf. noch länger. Das Gedächtnis wird bis 1998 zurück reichen. Notfalls können Gemeindevertreter Akteneinsicht in konkret benennbare Fälle beantragen, auch wenn diese Akten schon im Archiv lagern.
Wiederkehrende Beiträge
So nennt sich die neueste Belastung der Bürger mit den Kosten der Erneuerung der Strassen. Die wiederkehrenden Leistungen der Bürger sollen aufgewendet werden, um die Belastung durch Ausbaubeiträge auf alle Bürger eines Siedlungsgebietes und über Jahre zu verteilen. Zusätzlich soll auch die Erhaltung und Reparatur der Straßen damit finanziert werden. Mit anderen Worten, es soll eine neue Steuerquelle erschlossen werden. Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge gibt es nur in den Bundesländern Hessen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Sachsen-Anhalt und im Saarland. Sie werden aber nur in einigen wenigen Kommunen unter reichlich Bürgerprotesten erhoben. Das VG Koblenz hat Zweifel daran, ob die wiederkehrenden Beiträge verfassungsgemäß sind. Es hat deshalb diese Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, um eine Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit der §§ 10 und 10a KAG RP einzuholen. (Vorlagebeschluss v. 1.8.2011 – 4 K 1392/10.KO, GemHH 2011, 262) Das Bundesverfassungsgericht hat bisher noch nicht darüber entschieden.
Man würde es kaum glauben, dass eine solche Idee in Dassendorf ernsthaft verfolgt wird. Aber Amtsvorsteher Heisch (SPD) hat mit Schreiben zum 2.2.2013 alle Gemeindevertreter eingeladen, um zu erklären, wie man diese Steuerquelle sprudeln lassen kann. Trotz sprudelnder Steuereinahmen kommt die Gemeinde nicht mit dem Geld aus. Zweimalige Grundsteuererhöhungen haben nicht gereicht, die Ingenieurskosten, Gutachtenkosten, Beratungskosten, Trittbrettfahrerei, Regenwasserprojekte usw zu finanzieren.
Statt mit den vorhandenen MItteln sorgfältiger umzugehen, denkt Frau Falkenberg (SPD) mit ihrem Parteifreund Heisch lieber über neue, obskure Steuerquellen nach. Auch in unserer Gemeinde gibt es Beispiele für die unglaubliche Verschwendung von Steuermitteln. Es genügt daran zu erinnern, dass durch die Dummheit der jetzigen Mehrheit in der Gemeindevertretung seit 4 Jahren ca. 400.000 € Investitionen im Gewerbegebiet brach liegen. Flughafen BER im kleinen. Aus den Einnahmen hätte man alle nötigen Ausbaumaßnahmen finanzieren können! Jetzt sollen die Bürger haften. Verantwortlich für diesen Missstand ist Bürgermeisterin Martina Falkenberg. Fleißige Arbeit, statt Fotostrecke wäre angebracht.
Für die, die es nicht glauben können: Hier der Text der Einladung (Seite 1)
Bauwut ausgebrochen; ein Bericht über die Bauvorhaben von GuD und SPD
Mit einer gedrucktem Exemplar dieser Internetzeitung haben wir in den letzten Tagen über die Bauleitplanung der SPD/GuD berichtet. Hier finden Sie den Blickpunkt November2012 in HTML-Format. Dieses Format wählen wir, weil immer noch ein großer Teil der Dassendorfer Haushalte unzureichendes Internet hat.*
Blickpunkt im PDF-Format wie gedruckt. (4 MB !).
*Den schnellen Internetanschluß durch die Telekom hat die Bürgermeisterin im Mai/Juni 2009 leider vermasselt. Jetzt hoffen alle auf die Stadtwerke Geesthacht.
Gemeindevertretung kalt gestellt
Der Uhlenkamp wird nun endlich ausgebaut. Die Anlieger sind froh, dass endlich die jahrelange Warterei auf die Lösung der Grundstücksproblematik ein Ende genommen hat. Ex-Bürgermeister Straßburg musste sich vor einigen Tagen unfreundliche Worte von Anliegern anhören, als er bei einer Besichtigung versuchte, den Ausbau als Erfolg der SPD/GuD Politik auszugeben.
Die Anlieger müssen 90 % der Erschließungskosten zahlen, das sind etwa 410.000 €. Die Gemeinde hat in ihrer Erschließungskostensatzung bestimmt, dass sie Vorausleistungen auf die Erschließungskosten verlangen kann. Das ist allgemein üblich. Die Frage ist, wie hoch die Vorrausleistungen sein sollen und wann diese erhoben werden. Dies ist offensichtlich eine wichtige Entscheidung. Immerhin reißen die Erschließungskosten große Löcher in die Haushaltskasse und Bankguthaben, wenn nicht sogar Darlehen aufgenommen werden müssen.
Am 26.6.1012 war eine Sitzung der Gemeindevertretung und für den 26.9.2012 war eine Sitzun geplant. Man hätte geglaubt, dass mit dieser Frage die Gemeindevertretung befasst wird. Die Entscheidung über Höhe und Zeitpunkt der Vorausleistungen traf stattdessen die Bürgermeisterin ganz allein. Eine Bevollmächtigung oder Übertragung dieser Enstcheidung gab es nicht, weder in diesem Einzelfall noch allgemeinen. 70% sollen an Vorausleistungen erhoben werden und das bereits Anfang September. Anfang September gingen die Bescheide an die Anlieger heraus. Die Dassendorfer haben mittlerweile gelernt, dass es die Bürgermeisterin mit der Wahrheit nicht so genau nimmt und auch gern mal die kommunalrechtlichen Bestimmungen ignoriert.
Dass die Bürgermeisterin zusammen mit dem Amt den Gemeindevertretrern die Mitwirkungsrechte beschneidet, das geht zu weit. Deshalb hat die CDU beim Verwaltungsgericht Organklage erhoben. Die Klageschrift und die maßgeblichen Schriftstücke können Sie hier lesen. Wir haben die Klage selbst verfasst. Das spart für die Gemeinde die Kosten des Rechtsanwaltes.
Schluss mit der Mauschelei und Geheimnistuerei
Die Sitzung der Gemeindevertretung und deren Ausschüsse sind grundsätzlich öffentlich. Das passte SPD und GuD nicht besonders. Herr Straßburg und Herrn Jansen wollten in Baussachen gern hinter verschlossenen Türen schalten und walten. Schon in der Wahlperiode 2003 bis 2008 hatte die CDU Zweifel, ob die Praxis rechtmäßig war, alle Bauangelegenheiten in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten und dazu die Öffentlichkeit auszuschließen. Schützenswerte Belange der Betroffenen waren meistens auch mit Anstrengung nicht zu erkennen.
Die CDU hatte deshalb immer häufiger kritisiert, dass die Bauangelegenheiten pauschal in einen nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Planungsausschusses verwiesen wurden. Das Amt verstieg sich zu der Behauptung, dass bereits die Nennung des Entwurfsverfassers (Architekten) für den Bauantrag eine nichtöff. Beratung erzwinge. Das konnte nicht überzeugen, zumal bei gleichlautender Gemeindeordnung in Süddeutschland die Bauangelegenheiten öffentlich beraten werden. Dort wird die Tranparenz wie selbstverständlich praktiziert, um unsauberen Methoden den Nährboden zu entziehen.
Vor einigen Monaten hat die CDU dann erstmalig von Ihrer Möglichkeit Gebrauch gemacht, durch eine Sperrminorität von 1/3 der Stimmen die öff. Beratung zu erzwingen. Das passte natürlich Herrn Straßburg und Herrn Jansen nicht. Also wurde behauptet, es seien schützenwerte Interessen der Antragsteller betroffen. Die Beratung dürfe nicht fortgesetzt werden. Die öff. Beratung sei rechtswidrig, behauptete Herr Straßburg.
Landwirt wehrt sich erfolgreich; Gemeinde gibt klein bei
Also doch! Großspurig hatten Amt, Bürgermeisterin Falkenberg und Planungsausschussvorsitzender Straßburg alle Hinweise und Einwände zurückgewiesen, wonach die Ende 2011 beabsichtigte neuerliche Änderung des B-Planes 23 zum Stillstand bei der Realisierung des Gewerbegebietes führen würde. Trotz aller Hinweise, die 1.Änderung des B-PLanes wurde rechtskräftig. Es musste von dem betroffenen Landwirt erst ein Urteil beim Landgerichts Lübeck erstritten werden, um klar zu legen, mit dieser Änderung des Bebaungsplanes hatte die Gemeinde die Vertragsbedingungen missachtet. Trotzdem wollte sie aber in den Besitz des Grundstücks gelangen. Wir berichteten über die Sache in der Vergangenheit. Notar und Amt erhielten eine schallende Ohrfeige des Gerichts. Nun machen Amt und Gemeinde die Kehrtwende. Der B-Plan 23 wird erneut geändert (2.Änderung), so dass den Interessen des Landwirtes im Prinzip Rechnung getragen wird. Gerichtskosten, Stillstand, Ärger und Vertrauensverlust in die Rechtmäßigkeit des Handelns einer Behörde nahe am Rande des Betrugsversuchs bleiben. Eigentlich wäre es Aufgabe von Gemeindevertretern, die Bürger vor Übervorteilung durch die Verwaltung zu schützen. Wer stattdessen dabei sogar mithilft, den sollte sich der Wähler für's nächste Mal merken. Denn es könnte sein, dass er bald selbst der Betroffene sein könnte, dem übel mitgespielt wird.
SPD/GuD mit maßloser Bauwut
Die baukulturelle Besonderheit Dassendorfs mit Waldsiedlung und großzügig bemessenen Grundstücken sind der SPD ein Dorn im Auge. Überall soll es so aussehen wie auf dem Grundstück Heidekamp 6. Deshalb verkündet Grundstückseigentümer und Planungsausschussvorsitzender Straßburg auch unverändert allen Ernstes: Grundstücke über 1000 qm seien sittenwidrig.
In den letzten Wochen hat die SPD/GuD nun zum Show-Down dieser verhängnisvollen Politik eingeleitet. Am 14.6.2012, 21.8.2012 und 1.10.2012 wurden Beschlüsse zur Dassendorfer Bauleitplanung gleich in Serie (genau 12 !!!) gefasst. Die am 14.2.2011 beschlossene und gesetzlich vorgeschriebene frühzeitige Bürgeranhörung ließ man ausfallen. Die Zuhörer der Sitzung am 14.2.2011 werden die Aussage von Herrn Claßen noch im Ohr haben. "Wir wollen hier volle Transparenz und wollen natürlich eine Anhörung der Bürger durchführen." Daraus wurde nichts. Phase 1 der Bauleitplanung wurde ohne Anhörung durchgeführt. Ebenso Phase 2. Anfang Oktober lagen die Pläne nun letztmalig offiziell aus. Beim Amt in Aumühle konnte man sie zu den Öffnungszeiten vier Wochen lang einsehen. Das ist der letzte Schritt im Rahmen der Anhörung und Beteiligung der Bürger. Die CDU-Fraktion hat zu den Planvorhaben zwei umfangreiche Stellungnahmen (BPlan 19 , BPlan 1.4) schriftlich abgegeben, die hier veröffentlicht werden, um für Normenkontrollverfahren und Entschädigungsansprüche (7-Jahresfrist) Grundlagen einer Klagebegründung zu liefern. Wir bieten darüberhinaus allen Betroffenen an, für rechtliche Schritte alle maßgeblichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
In einer Einwohnerversammlung wollte Bürgermeisterin Falkenberg am 18.September 2012 die frühzeitigen Bürgerbeteiligungen nach §3 Abs. 1 BauGB nachholen. "Frühzeitig" heißt bei Frau Falkenberg scheinbar "nachgehend". Aber wir wissen es mittlerweile: Weder mit der Wahrheit noch mit den Gesetzen nimmt es die Frau Bürgermeisterin so genau. Dass schon längst das Bauleitplanverfahren in seiner zweiten und letzten Phase ist, das wurde in der Anhörung tunlichst verschwiegen. Bürgerbeteiligung für vollendete Tatsachen? So hatte sich der Gesetzgeber das nicht vorgestellt.
SPD und GuD lieben Ausbaubeiträge
Ausbaubeiträge sind ein Reizthema, wenn es die Bürger trifft. In Glinde sollen die Bürger sogar die Erneuerung der Straßenlampen bezahlen. Soweit es Dassendorf angeht, hat die CDU dazu nun ein Informationsblatt verteilt. Hier das Flugblatt (247 KB) im PDF-Format. Die CDU lehnt es ab, Ausbaubeiträge zu erheben, wenn die Ursache für den "Ausbau" lediglich vernachlässigte Reparaturen sind. So wurden zwischen 2003 und 2008 der Müssenweg, die Dorfstr. und "Am Wendel" ausgebaut. Kosten für die Anlieger: 0 Euro. Die neue Landesregierung hat die Pflicht der Gemeinden zur Erhebung von Ausbaubeiträgen wieder eingeführt. CDU und FDP hatten dies den Gemeinden überlassen. Immer neue Steuern und Abgaben braucht der Umverteilungsstaat. In Dassendorf wurde die Grundsteuer sogar zweimal hintereinander erhöht. Man sollte glauben, jetzt, wo die Steuern nur so sprudeln, würden die Erhöhungen zurückgenommen.